Nach einem ersten Teilerfolg plant die Verbraucherzentrale NRW, eine Preiserhöhung des US-Konzerns Amazon für sein deutsches Prime-Mitgliedsprogramm mittels einer Sammelklage zu kippen. Das Landgericht Düsseldorf hat in einem ersten Urteil die Klausel für unwirksam erklärt, mit der Amazon im Herbst 2022 sich selbst das Recht zur Preiserhöhung für Prime eingeräumt hatte - ohne die Kundinnen und Kunden ausdrücklich um ihre Zustimmung zu bitten. Dies teilte eine Gerichtssprecherin mit.
Die Verbraucherzentrale plant nun eine Sammelklage, damit Amazon die damalige Preiserhöhung zurücknimmt und die Differenz an die Kundschaft erstattet. Das Unternehmen wiederum prüft, ob es gegen das erste Urteil des LG Düsseldorf Revision einlegt, wie eine Amazon-Sprecherin in München mitteilte. Für den Konzern könnte die drohende Sammelklage durchaus teuer werden.
Preiserhöhung für Amazon Prime unzulässig? Verbraucherzentrale plant Sammelklage
Mit der Erhöhung von 2022 stieg der monatliche Beitrag für Prime-Mitglieder von 7,99 Euro auf 8,99. Wer jährlich zahlt, musste 89,90 Euro statt 69 Euro abtreten. Der neue Preis wurde von Amazon mit der Inflation begründet. Kunden, die sich der Sammelklage anschließen, können je nach Art der Beitragszahlung bis zu 62,70 Euro zurückbekommen. Das ist zwar keine große Summe für die einzelnen Kunden - Amazon könnte es dagegen bis zu einem dreistelligen Millionen-Betrag kosten, da es so viele Prime-Mitglieder gibt.
Ist die Sammelklage der Verbraucherzentrale erfolgreich, erhalten beteiligte Kunden ihr Geld automatisch zurück und müssen selbst keine Kosten tragen. Wer sich anschließen möchte, muss sich auf einer gesonderten Webseite der Verbraucherzentrale registrieren. Noch ist das Klageregister nicht eröffnet, man kann sich aber für einen News-Alert zur Klage anmelden, um über den Verlauf des Verfahrens auf dem Laufenden zu bleiben.
Die Verbraucherzentrale wollte ursprünglich noch mehr erreichen. Laut den Verbraucherschützern hätte Amazon die Prime-Kundinnen und Kunden auch in einer Informationsmail ausdrücklich um Zustimmung bitten sollen. Das Gericht wies die Klage in den übrigen Punkten jedoch zurück. Entscheidender Faktor ist aus Sicht der Verbraucherzentrale jedoch, dass die entsprechende Vertragsklausel für ungültig erklärt wurde: "Wir sind berechtigt, die Mitgliedsgebühr nach billigem Ermessen und sachdienlich gerechtfertigten sowie objektiven Kriterien anzupassen", lautete der wesentliche Satz in Amazons Vertragsbedingungen. Zu den "objektiven Kriterien" sollten gemäß Klausel unter anderem die Inflation und Steuererhöhungen zählen.
Amazon hält an höheren Preisen fest
Amazon sieht sich im Recht: "Wir haben Kund:innen transparent und unter Einhaltung geltenden Rechts über die Änderungen der Prime Mitgliedsgebühr informiert", schrieb eine Unternehmenssprecherin. Kundinnen und Kunden hätten stets das Recht, jederzeit ihre Prime Mitgliedschaft zu kündigen, Amazon habe mehrfach klare Informationen dazu bereitgestellt. "Wir werden das Urteil gründlich prüfen und gegebenenfalls weitere rechtliche Schritte einleiten."
Es ist nicht das erste Massenverfahren einer Verbraucherzentrale gegen den US-Konzern: Seit letztem Jahr läuft eine Sammelklage der Verbraucherzentrale Sachsen ebenfalls im Zusammenhang mit Prime: Dabei geht es um die Frage, ob das Unternehmen einen Aufpreis dafür verlangen darf, Prime Video ohne Werbung zu auszustrahlen.
Ein Redakteur hat diesen Artikel unter der teilweisen Verwendung eines KI-Sprachmodells verfasst und/oder optimiert. Sämtliche Informationen wurden sorgfältig geprüft.
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