Update vom 18.12.2025: Amazon darf Video-Kunden keine Werbung aufzwängen

Das Landgericht München I hat Amazon in die Schranken gewiesen: Der US-Konzern darf in Deutschland nicht einseitig die Vertragskonditionen seines Streamingdienstes Prime Video modifizieren und den Nutzern Werbespots auf Bildschirme und Displays übermitteln. Damit hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen eine Klage gegen Amazon gewonnen, wie das Gericht mitteilte. Amazon soll den Kunden nun ein "Berichtigungsschreiben" senden.

Das Urteil ist jedoch nicht rechtskräftig, Amazon erwägt eine Anfechtung der Entscheidung: "Wir werden das Urteil prüfen, um unsere nächsten Schritte zu bestimmen", sagte ein Sprecher.

Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands, bezeichnete das Urteil als sehr wichtig: "Es zeigt, dass die zusätzliche Werbung bei Amazon Prime Video nicht ohne Mitwirkung der betroffenen Verbraucher:innen erfolgen durfte." Mitglieder hätten nach Ansicht der Verbraucherzentrale weiterhin Anspruch auf Prime ohne Werbung - "und zwar ohne Mehrkosten".

Kunden müssen sich laut Gericht auf Vertrag verlassen können

Laut Urteil hatte Amazon demnach Anfang 2024 die Prime Video-Kundschaft per Mail informiert, dass ab Februar in begrenztem Umfang Werbung ausgestrahlt würde. Wer keine Werbung sehen wollte, sollte im Monat 2,99 Euro mehr zahlen. Die 33. Zivilkammer sieht in diesem Vorgehen einen Verstoß gegen den lauteren Wettbewerb.

Die Richter bewerteten die Mail als irreführend. Denn Amazon suggerierte den Kunden laut Urteil, zu einer einseitigen Vertragsänderung berechtigt zu sein. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass weder die Amazon-Nutzungsbedingungen noch das Gesetz eine solche einseitige Änderung erlauben. Bei Vertragsabschluss hätten sich die Kunden auf ein werbefreies Angebot eingestellt, heißt es in der Gerichtsmitteilung. Und weil Amazon ein werbefreies Programm zum "Vertragsgegenstand" gemacht habe, müsse sich das Unternehmen daran festhalten lassen.

Amazon widersprach: "Obwohl wir die Entscheidung des Gerichts respektieren, sind wir mit den Schlussfolgerungen nicht einverstanden", sagte der Unternehmenssprecher. "Wir haben unsere Kunden transparent, im Voraus und in Übereinstimmung mit geltendem Recht über das Update zu Werbung bei Prime Video informiert." Parallel zu dem Münchner Verfahren hat die Verbraucherzentrale Sachsen eine Sammelklage gegen den Anbieter eingereicht, mit der eine Rückzahlung erwirkt werden soll.

Ursprungsmeldung vom 26.10.2024: "Klare Täuschung" - bekommen Amazon-Prime-Nutzer nun Geld zurück?

Tausende Nutzer des abopflichtigen Amazon-Streamingdienstes Prime Video könnten Geld zurückbekommen. Die Verbraucherzentrale Sachsen hat eine Sammelklage gegen den Anbieter eingereicht, da die Prime Video-Kunden im Basis Abo seit 2024 beim Streamen von Filmen und Serien Werbung sehen. Wer die Werbung nicht sehen will, muss rund drei Euro für diese Zusatzoption zahlen. 

Amazon habe die Änderungen im Vorfeld per Mail angekündigt, aber ohne die Zustimmung der Abonnenten durchgesetzt, kritisiert die Verbraucherzentrale. Die einzige Widerspruchsmöglichkeit zur weiteren Nutzung des werbefreien Angebots sei für die Prime Video-Kunden demnach der Abschluss des Zusatz-Abos gewesen. Laut der Verbraucherzentrale handele es sich damit um "eine klare Täuschung" der Nutzer. Diese würden für einen Service zahlen, der ihnen nicht in vollem Umfang angeboten werde.

"Amazon darf seine Prime-Video-Kunden nicht einfach vor vollendete Tatsachen stellen. Das ist eine Missachtung von Verbraucherrecht", sagt Ramona Pop, Vorständin beim Verbraucherzentrale Bundesverband.

Werbung trotz Abo bei Prime Video - Sammelklage soll für Rückerstattung sorgen

Den Angaben des sächsischen Vereins zufolge haben sich bisher rund 61.000 Verbraucher der Sammelklage angeschlossen. Ob die Nutzer ein Zusatz-Abo für werbefreies Streaming abgeschlossen haben, sei für die Klage unerheblich. Ziel der Sammelklage sei es, für alle Prime-Kunden eine Rückerstattung der zusätzlich geleisteten Zahlungen zu erwirken - rund 36 Euro könnten die Nutzer für ein Jahr zurückbekommen. Sollte sich das Verfahren durch die Klage über mehrere Jahre ziehen, ist auch eine größere Summe möglich.

Der Streaming-Dienst Prime Video ist Teil eines Abos, mit dem Nutzer zum Beispiel auch bei Amazon Waren bestellen können und dafür dann die Lieferkosten entfallen. Darüber hinaus bietet Amazon auch einen kostenlosen Streaming-Dienst (Amazon Freevee) an, der mit Werbung finanziert wird.

Ein Redakteur hat diesen Artikel unter der teilweisen Verwendung eines KI-Sprachmodells verfasst und/oder optimiert. Sämtliche Informationen wurden sorgfältig geprüft.

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