Möchtest du hierzulande öffentliche Verkehrsmittel nutzen, bist du im Zugverkehr so ziemlich auf die Deutsche Bahn als Platzhirsch beschränkt. Daher sind viele Menschen, die den Zug beispielsweise zur Arbeit nutzen, von den Konditionen des Unternehmens abhängig.

Allerdings sind manche Praktiken fraglich. Beispielsweise hat die Bahn beim Ticketverkauf zuletzt Pflichtangaben verlangt, die datenschutzwidrig waren. Das hat ein Gerichtsurteil nun bestätigt, wie unter anderem Techbook informiert.

Warum hat die Deutsche Bahn gegen den Datenschutz verstoßen?

Das Oberlandesgericht in Frankfurt am Main, kurz OLG, hat eine Pressemitteilung veröffentlicht, die bekannt macht, dass die Deutsche Bahn den Datenschutz nicht immer eingehalten hat. Das Unternehmen hat Daten gegen Tickets getauscht.

Genauer gesagt hat die Bahn für den Erwerb eines Tickets der Sparkategorie und Supersparkategorie die Angabe von E-Mail und oder Mobilfunknummer zur Pflicht erklärt. Außerdem konntest du ein solches Ticket nur digital erhalten.

Darauf ist die Verbraucherzentrale aufmerksam geworden und hat geklagt. Das OLG stimmte ihr zu und bestätigte mit seinem Urteil den Verstoß gegen den Datenschutz. Damit macht die Deutsche Bahn negative Schlagzeilen.

Warum dürfen Fahrkarten nicht ausschließlich gegen Datenabgabe verkauft werden?

Was das OLG dazu bewog, den Verbraucherschützern recht zu geben, war die Tatsache, dass der Kauf eines Tickets an die Angabe persönlicher Daten gebunden war. Die Deutsche Bahn brachte zu ihrer Verteidigung hervor, dass diese Daten zu Informationszwecken erhoben worden seien. Per Mail und via Handy solltest du als Nutzer der Deutschen Bahn in Kenntnis gesetzt werden, sollte ein Zug ausfallen oder mit Verspätung an deinem Abfahrtsbahnhof eintreffen. Doch diese Argumentation überzeugte das Gericht nicht.

Auf welchem Weg du dich als Ticketinhaber über deine Zugverbindung auf dem Laufenden hältst, sei dir überlassen. In der Pressemitteilung steht laut Techbook: "Die Datenverarbeitung ist für die Vertragserfüllung nicht erforderlich." Juristisch gesehen steht dahinter ein Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung, kurz DSGVO.

Selbst wenn du dich als Kunde einverstanden mit der Herausgabe deiner persönlichen Daten einverstanden erklärt hättest, sei dies nicht zulässig gewesen, schreibt Techbook weiter, da man den Kunden keine Alternative geboten hätte. Es gab keine andere Möglichkeit an Tickets der Sparkategorie oder Supersparkategorie zu kommen oder sich für einen anderen Anbieter von Zugverbindungen zu entscheiden. Techbook bezeichnet in diesem Zusammenhang die Rolle der Deutschen Bahn als Inhaber eines "Quasi-Monopols"

Wer profitiert von der digitalen Fahrkarte?

Wenn du dich für ein Sparticket bei der Bahn entscheidest, möchtest du damit sicher etwas Geld sparen. Denn nur dann wählst du ein entsprechendes Sparticket oder Supersparticket aus. Der Faktor, dass diese rein digital zu erwerben waren, kam nur der Bahn zugute.

Der Senat der Verbraucher sagte laut Techbook, dass dieses Angebot nur "der Abwicklung der Hauptleistung" und "vornehmlich unternehmensinternen Zwecken – etwa der Kundenbindung, Werbung oder der Kontrolle des Nutzerverhaltens", diente.

Doch ein Unternehmen sei verpflichtet, im Interesse seiner Kunden zu handeln und nur niederschwellig personenbezogene Daten abzufragen. Für die Verbraucherzentrale ist das erstrittene Urteil als Erfolg zu verbuchen, denn das Gericht gab auch bekannt, dass die Deutsche Bahn die Entscheidung nicht mehr anfechten kann.