• Account bei Instagram, Facebook und Co. grundlos gesperrt
  • Urteil des Bundesgerichtshofs: Widerspruch bei Sperrung möglich
  • Einspruch erheben: spezielle Websites der Anbieter nutzen
  • Musterschreiben für Widerspruch bei Sperrung
  • Dating-Apps: Rechte bei grundloser Sperrung

Dein Account bei Facebook, Instagram oder in einer Dating-App ist plötzlich gesperrt und dir wird vorgeworfen, dass du gegen die Richtlinien verstoßen hättest? Dabei gibt es für die Sperrung keinen Grund und du willst dein Konto wieder aktivieren – wir erklären dir, wie das funktioniert und welches Urteil des Bundesgerichtshofs dir dabei helfen kann.

Urteil des Bundesgerichtshofs: Account darf nicht ohne triftigen Grund gesperrt werden

Ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 29. Juli 2021 legt fest: Konten in sozialen Netzwerken dürfen nicht grundlos gesperrt werden. Den Verbraucher*innen wird somit das Recht eingeräumt, der Sperrung zu widersprechen. Zudem sind die Anbieter in der Pflicht, die Nutzer*innen vorab über die Sperrung zu informieren.

In diesem Urteil wird ausdrücklich erwähnt, dass die Anbieter in ihren Geschäftsbedingungen ihre Kommunikationsstandards festlegen können. Verstößt du dagegen, haben sie das Recht, deinen Account zu sperren. Wurde dein Konto jedoch grundlos gesperrt, weil du nicht gegen die Geschäftsbedingungen verstoßen hast, wird dir eindeutig das Recht auf eine Gegendarstellung eingeräumt.

Und das gilt nicht nur für gesperrte Accounts, sondern auch für entfernte Beiträge, die du online gepostet hast. Laut Gesetz hast du dann einen Anspruch gemäß § 280 Abs. 1 BGB i. V. m. § 249 Abs. 1 BGB auf die Reaktivierung deines gelöschten Beitrags. Ab 17. Februar 2024 gilt zudem das EU-weite Gesetz über digitale Dienste, welches dem Europäischen Parlament zufolge dafür sorgen soll, dass die Grundrechte von Verbraucher*innen im Internet besser geschützt werden. Unter anderem soll für mehr Transparenz der Entscheidungen der Anbieter gesorgt werden. Zudem sollen die Anbieter verpflichtet werden, Rechenschaft über ihre Entscheidungen abzulegen.

Account bei Facebook, Instagram & Co. grundlos gesperrt: Das kannst du jetzt tun

Wenn dein Konto bei Facebook, Instagram & Co. grundlos gesperrt wurde, kannst du Einspruch erheben, mit dem du dich direkt an die Anbieter wendest. Dazu rät die Verbraucherzentrale.

Unter anderem diese Anbieter haben spezielle Websites, auf denen du in wenigen Schritten Einspruch erheben kannst:

Konto in Social Media grundlos gesperrt: Musterschreiben

Im Fall, dass du deinen grundlos gesperrten Account nicht über eine speziell vom Anbieter eingerichteten Seite reaktivieren kannst, kannst du auch ein Schreiben versenden, in dem du Widerspruch einlegst. Die Verbraucherzentrale hat ein Musterschreiben vorbereitet, dass du so verwenden kannst (kursiv = musst du selbstständig ergänzen):

"Sehr geehrte Damen und Herren, am (Datum) musste ich feststellen, dass mein Account (Name des Accounts eintragen) bei (Facebook/Instagram/YouTube) gesperrt wurde. Unter Angabe meiner aktuellen Zugangsdaten kann ich nicht mehr auf meinen Account zugreifen. Ich wurde vor der Sperrung nicht angehört, obwohl eine vorherige Anhörung nach höchstrichterlicher Rechtsprechung hätte erfolgen müssen (BGH, Urteil vom 29.7.2021 – III ZR 179/20). Außerdem sind Sie verpflichtet, mir einen Grund für die Sperrung mitzuteilen. Die unmittelbare Sperrung meines Accounts ohne vorherige Anhörung und ohne Angabe eines Grundes ist daher rechtswidrig. Ich bin mir keinerlei Handlungen bewusst, die eine Sperrung rechtfertigen.

Daher fordere ich Sie auf, meinen Account (Name des Accounts eintragen) bis zum (Datum) zu entsperren. Kommen Sie dem nicht nach, werde ich gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Zudem mache ich von meinem Recht auf Übermittlung einer Datenkopie nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO an die in meinem Account hinterlegte E-Mail-Adresse Gebrauch und fordere Sie auf, mir die Datenkopie unverzüglich zur Verfügung zu stellen, spätestens bis zum (Datum). Mit freundlichem Gruß (dein Name)"

Dating-Apps: Account grundlos gesperrt im Online-Dating

Auch die bekannten Anbieter von Dating-Apps und Websites für Online-Dating haben klare Richtlinien und gehen in aller Regel sehr strikt mit vermeintlichen und tatsächlichen Verstößen gegen die Geschäftsbedingungen vor. Die bekannte Dating-App Tinder sperrt Nutzer*innenkonten bei Verstößen gewöhnlich für immer. Ärgerlich also, wenn du dich an die Regeln gehalten hast und dennoch nicht mehr auf die App zugreifen kannst. Besonders, wer ein Gold-, Plus- oder Platin-Abo hat, sollte schnell handeln – denn die Abo-Kosten laufen weiter, sofern du dein Abo nicht kündigst.

Bei einer grundlosen Sperrung deines Dating-Profils solltest du zeitnah Kontakt mit dem Support-Team deines Dating-App-Anbieters aufnehmen und deine Lage schildern. Denn auch hier gilt das Urteil des Bundesgerichtshofs.

Das bedeutet, dass du ein Recht auf Widerspruch hast, mit dem sich der Anbieter auseinandersetzen muss. Kann dieser dir deinen Verstoß gegen die Geschäftsbedingungen nicht nachweisen, muss er dir den Account wieder entsperren und du bekommst wieder Zugriff auf dein Konto und alle Funktionen der App.

Fazit: Account bei Facebook, Instagram & Co. grundlos gesperrt - so gehst du vor

Dein Account bei Facebook, Instagram oder in der Dating-App ist plötzlich gesperrt – und dabei hast du dich an die Geschäftsbedingungen und Richtlinien gehalten und bist dir keiner Schuld bewusst.

Das musst du zum Glück nicht einfach so hinnehmen, sondern kannst ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 29. Juli 2021 heranziehen, das gewisse Regelungen festlegt, wie mit der Sperrung von Accounts in den sozialen Medien umgegangen wird.

Demnach hast du ein Recht auf Widerspruch, den du entweder über ein Formular auf der Website der Anbieter oder über ein Musterschreiben erheben kannst. Zudem muss dich der Anbieter dem Urteil zufolge vor der Sperrung darauf hinweisen. Bei grundloser Sperrung deines Kontos bestehen also sehr gute Chancen, dass es bald schon wieder entsperrt wird und du weiter fleißig posten kannst.