• Angebote bei Amazon im Visier
  • Preiswerbung ruft Verbraucherschutz auf den Plan
  • Klage auf Unterlassung noch nicht rechtskräftig

Amazon ist für seine guten Angebote bekannt, oft findet man Artikel weit unter dem Ladenpreis. Doch jetzt ist der Konzernriese zu weit gegangen. Das Landgericht München I hat das Vorgehen des Onlinehändlers bei den "Prime Deal Days" im Oktober vergangenen Jahres gleich in drei Fällen für rechtswidrig erklärt, berichtet Heise. Das Problem sei die Preiswerbung gewesen. Schon im Herbst erfolgte eine Abmahnung durch die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und schließlich die Klage auf Unterlassung. Derzeit ist das Urteil (Az. 4 HK O 13950) noch nicht in Kraft

Welche Preisreduktionen sind nicht zulässig?

In ihrer Klage prangert die Verbraucherzentrale an, dass der Konzernriese kabellose Kopfhörer mit einem Rabatt von 19 Prozent gegenüber der "unverbindlichen Preisempfehlung" (UVP) des Herstellers angeboten habe. Bei einem weiteren Angebot führte Amazon den "Kundendurchschnittspreis" an.

Die Klage ging vor das Landgericht München I, das den Verbraucherschützern recht gab. Denn die Preisangabenverordnung fordert, dass sich ein Händler bei seinen Rabatten am tiefsten Preis der vergangenen 30 Tage orientiert. Zu dieser Auffassung war auch schon der Europäische Gerichtshof 2024 gelangt, als es um eine Grundsatzentscheidung gegen den Discounter Aldi Süd ging. 

Wenn du Amazon regelmäßig nutzt, erhoffst du dir von den "Prime Deal Days" ganz besonders gute Angebote. Dieser Preis, so die Erwartungshaltung, sollte unter dem Preisniveau vor den "Prime Deal Days" liegen. Das Gericht erklärte das Vorgehen von Amazon in Bezug auf die Werbung als unlauter, da den Kunden der Bezug zum Preisniveau vor den "Prime Deal Days" fehlt und die unverbindliche Preisempfehlung oder der Kundendurchschnittspreis zum Maßstab genommen wird. 

Wie reagiert der Konzernriese Amazon?

Das Unternehmen möchte die Entscheidung des Gerichts nicht auf sich sitzen lassen. Eine Amazon-Sprecherin erklärte gegenüber Heise: "Wir sind mit der Entscheidung des Gerichts nicht einverstanden und werden Berufung einlegen."

Sie sagte, dass die Regelung zu reduzierten Preisangaben mehrdeutig sei und rechtlicher Klärung bedürfe. Und weiter: "Wir bieten klare und präzise Preisinformationen und halten uns dabei an aktuelle Branchenstandards sowie geltende Gesetze und regulatorische Richtlinien."

Die Verbraucherschützer beobachten den Onlinehandel weiterhin genau und möchten dich als Kunden vor Preistricks schützen. Daher stehen laut Heise auch noch Verfahren gegen Media Markt/Saturn sowie die Discounter Penny und Aldi aus.

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