Eine Kfz-Versicherung muss bei der Anmeldung eines Fahrzeugs zur Zulassung im öffentlichen Straßenverkehr verpflichtend abgeschlossen werden. Ohne Vorlage eines Versicherungsscheins ist die Erteilung eines Kennzeichnens und die Herausgabe des Fahrzeugscheins nicht möglich. Bei der verpflichtenden Police handelt es sich um die Kfz-Haftpflichtversicherung. Diese tritt bei Schäden ein, die ein Verkehrsteilnehmer einem anderen fahrlässig zufügt.
Auch Kleinkraftfahrzeuge und Fahrräder, die eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h erreichen, müssen eine Haftpflichtversicherung nachweisen. In diesem Fall erfolgt die Zuteilung eines Saisonkennzeichens, das jährlich wechselt.
Warum die Kfz-Haftpflichtversicherung eine Zulassungsvoraussetzung ist
Der verpflichtende Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung soll sicherstellen, dass Verkehrsteilnehmer, die unschuldig zu Schaden gekommen sind, die entstehenden Kosten nicht selbst tragen müssen. Aus diesem Grund muss jeder Fahrzeughalter eine solche Versicherung bereits bei der Anmeldung des Fahrzeugs nachweisen. Sollte die Versicherung im Verlauf nicht bezahlt werden, kann es zu einer Meldung an die Straßenverkehrsbehörde kommen.
Somit ist diese Versicherung sehr ernst zu nehmen. Hintergrund ist, dass unschuldig zu Schaden gekommene Verkehrsteilnehmer eine entsprechende Versorgung erhalten müssen. Dies gilt nicht nur für Schäden an Fahrzeugen, sondern auch für Personenschäden. Diese können bei schweren Verletzungen sechs- oder siebenstellige Summen ausmachen.
Vorgeschriebene Deckungssummen bei der Kfz-Haftpflichtversicherung
Es gibt bei der Kfz-Haftpflichtversicherung Deckungssummen von mehreren Millionen Euro. So wird sichergestellt, dass der Versicherte im Schadensfall selbst vollumfänglich abgesichert ist und keine Zusatzkosten tragen muss.
Eine Mindest-Deckungssumme für Personenschäden von 7,5 Millionen Euro ist ebenso vorgeschrieben wie eine Summe von 1,22 Millionen Euro für Sachschäden. Vermögensschäden werden mit maximal 50.000 Euro erstattet. Diese Versicherungssummen sind verpflichtend. Den Versicherern steht es frei, diese Deckungssummen in ihren Tarifen zu erhöhen.
Die passende Kfz-Versicherung finden
Kunden haben die Wahl, bei welchem Versicherer sie eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen möchten. Der Markt ist groß. Kfz-Versicherungen können wie bei der AdmiralDirekt im Internet abgeschlossen oder bei einem Versicherungsmakler angefragt werden. Eine persönliche Beratung gibt es jedoch auch bei Abschluss im Internet. Viele Informationen werden zum direkten Abruf bereitgestellt. Aber auch eine telefonische Beratung ist möglich.
Der Vorteil des Abschlusses von Versicherungsverträgen im Internet liegt darin, dass die Konditionen günstiger sind. Die Versicherer können die eingesparten Kosten für die Anmietung eines Büros und eines Beraters direkt an die Kunden weitergeben. Es gibt auch Versicherungen, die Büros unterhalten und den Abschluss der Verträge alternativ online anbieten. So hat jeder Kunde die Wahl, wo er seine Versicherung beziehen möchte.
Kurzfristiger Versicherungsabschluss im Internet möglich
Es ist möglich, im Internet auch spontan einen Versicherungsschein zu erhalten, um das Fahrzeug anmelden zu können. Nicht selten kommt es vor, dass das Auto früher zur Abholung bereitsteht, als es vom Kunden erwartet wurde. Die Anmeldung kann während der Geschäftszeiten in der Zulassungsstelle vorgenommen werden. Dazu ist der Versicherungsschein notwendig.
Der Abschluss erfolgt in Form einer Voranfrage beim gewünschten Versicherer über das Internet. Dazu bedarf es nur weniger Klicks. Der Kunde erhält einen Code, den er bei der Zulassungsstelle vorlegt. Mit diesem Code ist die Anmeldung des Fahrzeugs möglich. Die Erteilung des Versicherungsscheins erfolgt dann nach der Anmeldung. So stellt die Notwendigkeit des Versicherungsabschlusses für die Zulassung kein Hindernis dar.
Die Kfz-Versicherung erweitern
Auf Wunsch kann der Kunde die Kfz-Versicherung um zusätzliche Bausteine erweitern. Dazu gehören unter anderem die Kaskoversicherungen. Die Teilkasko springt bei Schäden ein, die dem Versicherungsnehmer durch Vandalismus, Einbruch in das Fahrzeug oder Diebstahl zugefügt wurden. Auch Wildunfälle und Glasbruch zählen dazu.
Möchte der Versicherte auch Schäden abdecken, die er selbst verantwortet hat, etwa bei einem fahrlässig verursachten Unfall, springt die Vollkasko ein. Diese ist teurer, beinhaltet aber alle Leistungen der Teilkasko. Als weiteren Baustein gibt es die Insassenversicherung. Diese kommt für Schäden auf, die der Fahrer fahrlässig verursacht. Dieser Baustein wird von Kunden aber eher selten gewählt.
Kfz-Versicherung individuell zusammenstellen
Die Haftpflichtpolice ist verpflichtend, ansonsten erfolgt keine Zulassung im Straßenverkehr. Darüber hinaus kann der Fahrzeughalter selbst entscheiden, welche Bausteine er seiner Versicherung zufügen möchte. Bewährt hat sich eine Kombination aus Haftpflicht- und Teilkaskoversicherung. Bei neueren Fahrzeugen ist der Abschluss einer Vollkasko empfehlenswert.