Wenn es darum geht, wie ein Garten auszusehen hat, gibt es häufig öffentliche Diskussionen und auch schnell mal einen Konflikt innerhalb der Nachbarschaft. Ob es nun um unnötiges Gießen, unregelmäßiges oder auch zu lautes Rasenmähen oder die grundlegende Frage nach der Ästhetik von sogenannten Steingärten geht - beim Thema Garten kann schon mal eine ganze Gemeinde in Streit geraten. Das kann beispielsweise auch dadurch ausgelöst werden, dass sich bei einem Nachbarn der Müll im Garten türmt: alte, rostige Fahrräder, abgefahrene Autoreifen, Bretter, Pflastersteine oder auch Farbdosen - Dinge, bei denen man sich entweder einredet, diese noch gebrauchen zu können oder die Motivation zur fachgerechten Entsorgung fehlt. Das kann für Probleme sorgen.
Es stellt sich bei einem solchen Garten schließlich die Frage, inwieweit die Lagerung von Gegenständen, die von der Allgemeinheit wohl als Müll wahrgenommen werden, wirklich nur Privatsache ist. Laut Grundgesetz gibt es auf eigenem Grund und Boden eine sogenannte "Freiheit des Eigentums" - diese hat allerdings ihre Grenzen. Im Fall der Lagerung von Müll auf dem eigenen Grundstück gilt in diesem Fall das "Kreislaufwirtschaftsgesetz" als feste Richtlinie, die vorschreibt, dass Müll eben nicht auf dem eigenen Grund und Boden gelagert werden darf.
Auch beim Müll-Lagern gilt grundsätzlich: eigenes Grundstück, eigene Regeln
Doch selbst mit diesem Gesetz ist eine eindeutige Regelung nicht gegeben, denn bei der Frage danach, was als Müll angesehen werden sollte und was nicht, gehen Meinungen bekanntermaßen gerne auseinander. Gerade Sammler und Bastler würden wahrscheinlich schnell mit ihren Nachbarn in einen Streit geraten, wenn sich beispielsweise alte Elektrogeräte im Garten türmen würden. Schließlich sieht eine der Parteien darin einen Nutzen, die andere wiederum einen unschönen Anblick oder eine Verschmutzung der Umwelt. Letztere ist in der Regel auch das, was darüber bestimmt, ob etwas als Müll angesehen wird oder nicht.
Lagert man umweltschädliche Gegenstände - egal welcher Art - so verstößt man gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz. Bretter, alte Möbel, Steine und Gartenabfälle zu lagern oder auch mal einfach liegenzulassen, stellt dabei kein Problem dar. Anders sieht es beispielsweise bei unsortiertem Bauschutt (Asbestgefahr), Farbe, Benzin/Öl oder Autoreifen aus, besser gesagt: alle Gegenstände, die das Grundwasser verschmutzen könnten. Auch Abfälle, die bei längerer Lagerung Keime entwickeln und so Ungeziefer wie Ratten anlocken könnten, haben auf dem eigenen Grundstück nichts zu suchen. Wird man als Nachbar auf eine solche Situation aufmerksam, ist es ratsam, das zuständige Ordnungsamt zu informieren.
Doch die Möglichkeiten der Ämter sind bei solchen Fällen limitiert. Finden sich keine objektiven Beeinträchtigungen der Umwelt oder des geregelten Lebens um das Grundstück herum, so darf der Eigentümer alles weiter machen wie bisher - ob es seine Nachbarn stört, kann ihm dabei rein rechtlich völlig egal sein. Liegt eine Störung vor, so haben die Nachbarn allerdings einen Anspruch darauf, dass diese beseitigt wird. Wie dies gemacht wird, ist allerdings Sache des Eigentümers. Falls dieser einen Weg findet, die Beeinträchtigungen zu beheben, ohne seinen Müll dafür entsorgen zu müssen, gilt dieser Anspruch als erfüllt. Selbst wenn es dazu kommt, gibt es also für die Nachbarn keine Garantie, dass man bald an einem aufgeräumten Garten vorbeispazieren kann.
Müllsündern droht hohes Bußgeld
Neben den Beeinträchtigungen gibt es allerdings ein zweites Gesetz, das den Müll-Eigentümern Probleme bereiten kann: das Baurecht. Lagert man Baumaterialien auf dem eigenen Grundstück, ist dies nur dann zulässig, wenn diese auch für eigene Vorhaben genutzt werden. Sammeln sich auf Dauer beispielsweise mehrere verschiedene Arten von Baumaterialien an, so kann der Verdacht entstehen, dass mit diesen gewerblich gehandelt werden könnte. Der gewerbliche Handel ist in Wohngebieten nach Baurecht allerdings verboten, wodurch ebenfalls die Behörden involviert werden können. Handelt es sich allerdings nur um eine optisch störende, lange unfertige Baustelle, sind sowohl Nachbarn als auch Ämtern die Hände gebunden.
Kommt es allerdings zum Ernstfall und es liegen tatsächlich Beeinträchtigungen der Umwelt oder Verstöße gegen das Baurecht vor, die der Eigentümer nicht beheben kann oder will, drohen diesem hohe Bußgelder. Spätestens greifen diese dann, wenn ein wirkliches Risiko für Menschen und Umwelt gegeben ist. Wie auch in anderen Bereichen üblich wird dem Betroffenen dann eine Frist gesetzt, bis wann das Problem behoben sein muss - in der Regel mit Nachweisen über die Entsorgung bzw. die Lösung des Problems. Wird diese nicht erfüllt, stehen Bußgelder bis zu 100.000 Euro im Raum. Wie viel man genau zahlen muss, hängt von Menge und Art des Mülls ab, ebenso wie bei anderen Ordnungswidrigkeiten auch von einem möglichen Vorsatz. Dazu kommen mögliche gerichtliche und außergerichtliche Streitigkeiten mit den Nachbarn.
Lagert man Müll auf seinem Grundstück, gibt es also einige Faktoren zu beachten, um eine mögliche Strafe zu vermeiden. Viele Gemeinden informieren mittlerweile darüber, wie man in so einem Fall richtig handeln kann. Einzig für mögliche Streitigkeiten mit den Nachbarn gibt es wohl pauschal keine Lösung. Allerdings ist wohl der beste Ansatz - egal ob man nun der ist, der Müll im Garten hat oder der, den es stört - einfach mal darüber zu reden. Möglicherweise spart man sich so viel Ärger.