• Warum wurden unbrauchbare Smartphones für den Zoll geordert?
  • Welche Kritik übt der Bundesrechnungshof an der Anschaffung?
  • Gibt es Konsequenzen für den Fehlkauf? 

Immer wieder kommt es in Deutschland zur Aufdeckung von Steuerverschwendungen. Jetzt kritisiert der Bundesrechnungshof den öffentlichen Einkauf von mehr als 17.000 unbrauchbaren Smartphones in Höhe von 35 Millionen Euro für den Zoll. Welche Punkte werden konkret angemahnt und welche Folgen hat die Geldverschwendung?

Warum sind die Geräte unbrauchbar?

Immer wieder kommt es zu Fehlkäufen mit Steuermitteln. Nun hat der Bundesrechnungshof ausgerechnet einen Skandal des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) aufgedeckt. Es bestellte im Zeitraum von Oktober 2021 bis Dezember 2022 über 17.000 (17.321) Smartphones für den Zoll. Daneben wurden auch noch Zubehörteile und Lizenzen beschafft. Technisch waren die Geräte völlig in Ordnung, doch aufgrund rechtlicher Hürden können die Geräte nicht genutzt werden.

Mit den Handys sollten die Mitarbeiter verschlüsselte Informationen weiterleiten und empfangen können. Die Grundlage hierfür gab das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vor und die Geräte besaßen die Freigabe für die Geheimhaltungsstufe VS-NdF. Diese Abkürzung bedeutet "Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch". Hierbei handelt es sich um die niedrigste von insgesamt 4 Stufen. Geheime Daten können von Dritten zwar missbraucht werden, eine Bedrohung von Leben besteht aber nicht. Doch das IT-Netz des Bundes (ITZ Bund) war zu diesem Zeitpunkt noch nicht verfügbar, weil dessen Freigabe noch ausstand. Diese wurde erst im Jahr 2025 erteilt.

Die Folge: Die Bediensteten nutzten weiterhin die herkömmlichen Geräte ohne besonderen Schutz. Ferner ließ die Laufzeit der neuen Smartphones zu wünschen übrig, denn durch einen ungewöhnlich hohen Stromverbrauch musste der Akku oft geladen werden. Daneben fehlten Funktionen, die für einen reibungslosen Ablauf wichtig sind und somit die Handys wertlos machten. Dazu zählen unter anderem Kalender, Telefonregister und Bildübertragung.

Welche Konsequenzen hat der Vorfall?

Der Bundesrechnungshof kritisierte den Kauf. In den "Bemerkungen zur Wirtschafts- und Haushaltsführung des Bundes" wurde der Bericht veröffentlicht. Die Geräte waren nicht zukunftsfähig und aufgrund fehlender Nutzerfreundlichkeit nicht diensttauglich. Deshalb werteten sie die Ausgabe von 35 Millionen Euro als Fehlinvestition. Weiter wurde beanstandet, dass es im Vorfeld keine sorgfältige Bedarfsermittlung gegeben hat. Gleichzeitig forderten die Prüfer, dass die Ausstattung von Behörden "praxistauglich" sein muss. Ferner müssen die Sachen "einen dienstlichen Mehrwert" haben. 

Das Bundesfinanzministerium nutzte sein Widerspruchsrecht und führte aus, dass die Smartphones für einen "strategisch sinnvollen Systemwechsel" gekauft wurden. Der Austausch von Informationen hätte sich dadurch "signifikant erhöht". Zudem gab es keine Alternative, weil nur dieses Modell vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zugelassen war. Daneben wurde das Verhalten der Mitarbeiter bemängelt, denn zum Zeitpunkt der Anschaffung stand noch nicht fest, wann die Freigabe des IT-Netzes erfolgen sollte. Dennoch hätte kein Grund bestanden, auf unsichere Geräte zurückzugreifen. Auch der Hinweis auf die unwirtschaftliche Akkuentladung wurde zurückgewiesen. Hierfür seien keine technischen Fehler verantwortlich, sondern schlichtweg die Mobilfunknetze. Der eigentliche Skandal: Das Bundesfinanzministerium stellte selbst die Mängel fest. Deshalb wurde 2024 ein Großteil der Geräte durch brauchbare Geräte ausgetauscht. Doch das Thema ist noch nicht beendet, denn mittlerweile hat die Bundeszolldirektion den aktuellen Bedarf ermittelt. Benötigt werden etwa 20.000 abhörsichere Geräte – ein Plus von circa 2700 Stück

Zwar wurde nicht genannt, um welches Modell es sich handelt. Allerdings versteigerte der Zoll zahlreiche Geräte der Marke "Samsung Galaxy XCover". Diese Handys sollen laut der Produktbeschreibung von 2021 sein und der Bestand sei im Jahr 2024 ausgemustert worden. Ob sich das Angebot tatsächlich auf die Smartphones aus dem Fehlkauf bezieht, ist allerdings nicht bekannt. Doch die veröffentlichten Eckdaten lassen die Vermutung zu, dass es sich hierbei um die besagten Smartphones handeln könnte.