- Steuerklasse I nur auf Zeit
- Auswirkung auf die Rente
- Veränderungen der Lebensumstände
- Fazit: Lohnsteuerklasse I besser als ihr Ruf
In Deutschland werden lohnsteuerpflichtige Arbeitnehmer*innen in sechs (mit Alternativen: acht) Lohnsteuerklassen eingeteilt. Dies erfolgt aufgrund der mitgeteilten Lohnsteuerabzugsmerkmale. Sofern du alle Angaben korrekt gemacht hast, landest du auch in der richtigen Steuerklasse – ohne eigenes Zutun. Trotzdem gibt es einiges zu beachten. Die Steuerklasse III ist allerdings nicht für jeden möglich. Auch die Klasse IV wird einem nur unter bestimmten Umständen zugeteilt.
Lohnsteuerklasse I bis auf Widerruf?
Die Lohnsteuerklasse I ist für Singles, Geschiedene, Verwitwete oder aber Verheiratete, die dauerhaft zwei getrennte Wohnsitze haben. Solange sich an deinen steuerrelevanten Umständen nichts ändert, bleibst du in der Lohnsteuerklasse I. Ein Wahlrecht wie bei Verheirateten oder Verpartnerten besteht nicht.
Wenn du deinem Arbeitgeber bei Aufnahme des Arbeitsverhältnisses nicht alle notwendigen Infos für die korrekte Berechnung des monatlichen Lohnsteuerabzugs gibst, kann dieser dich aber in Lohnsteuerklasse VI einreihen. Das hat sehr viel höhere monatliche Abzüge zur Folge, vergleiche § 39c des Einkommenssteuergesetzes (EStG).
Nimmst du ein zweites lohnsteuerpflichtiges Arbeitsverhältnis auf, bekommst du nach § 38 b I Nr. 6 EStG nur für dieses die Lohnsteuerklasse VI. Das gilt ebenfalls für jedes weitere lohnsteuerpflichtige Arbeitsverhältnis. Dein Haupt-Arbeitsverhältnis hat aber weiterhin die Steuerklasse I.
Auswirkung auf die Rente
Deine Rentenbeiträge (und damit deine Anwartschaften und die spätere Rentenhöhe) werden nach sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften ermittelt. Während du im Arbeitsleben stehst und auf die Rente hinarbeitest, hat deine Besteuerung daher direkt keine Auswirkung auf deine spätere Rente.
Durch das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung (Einführung 2005, Übergangszeit 35 Jahre) werden nach und nach die Vorsorgebeträge steuerfrei gestellt und erst der nachfolgende Rentenbezug besteuert.
Eine indirekte Auswirkung auf deine Altersvorsorge könnte man vielleicht darin sehen, dass mehr Abzüge vom Brutto weniger Netto übriglassen, das du monatlich in eine private Altersvorsorge investieren könntest. Diese Beiträge könnten im Rahmen der Einkommenssteuer-Jahreserklärung wiederum steuerlich zu deinen Gunsten berücksichtigt werden.
Veränderungen bei deinen Lebensumständen – mitteilungspflichtig, oder nicht?
Wenn sich deine Lebensumstände steuerrelevant ändern, solltest du wissen, dass das Finanzamt manches automatisch erfährt. Bei anderen Themen bist du verpflichtet, auch für dich negative Veränderungen der Behörde unverzüglich mitzuteilen.
Automatisch erfährt das Finanzamt von deiner Heirat. Damit erhalten du und dein*e Partner*in automatisch die Lohnsteuerklasse IV (Details siehe hier). Hast du aber steuermindernd Freibeträge eintragen lassen, deren Voraussetzungen weggefallen sind, musst du dies deinem zuständigen Finanzamt mitteilen.
Dasselbe gilt, wenn sich Ehepartner*innen oder Verpartnerte dauerhaft trennen – hier wirst du aus deiner bisherigen Steuerklasse III, IV oder V in die Steuerklasse I einzureihen sein.
Fazit: Lohnsteuerklasse I besser als ihr Ruf
In der Lohnsteuerklasse I hast du den Arbeitnehmerpauschbetrag, der zu deinen Gunsten von deinen Arbeitseinkünften abgezogen wird (derzeit 1200 Euro, ab Veranlagungszeitraum 2023 1230 Euro).
Wichtiger noch ist das steuerfreie Existenzminimum (derzeit 10.347 Euro), das ebenfalls steuermindernd berücksichtigt wird. Für 2023 wird er auf 10.908 Euro angehoben. Für 2024 ist eine weitere Anhebung auf 11.604 Euro vorgesehen.
Ganz gerecht ist das trotzdem nicht, denn zu zweit lebt es sich in vieler Hinsicht billiger. Aber ob der Gedanke an Steuerersparnis der alleinige Grund für eine Heirat sein sollte? - Vielleicht wartest du lieber, bis die Koalitionspläne für die Reform des Ehegattensplittings (S. 115) bekannt und beschlossen sind.
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