- Was ist ein P-Konto?
- Wie viel Geld steht mir monatlich zur Verfügung?
- Was muss ich tun, um ein P-Konto zu bekommen?
- Habe ich ein Recht auf ein P-Konto?
- Hat ein P-Konto auch Nachteile?
Daueraufträge für Telefon, Internet und Versicherungen, Einkaufen von Lebensmitteln: Auch ohne Luxusansprüche ist ein Konto der tägliche Dreh- und Angelpunkt für das tägliche Leben. Wer jedoch ungeregelte Schulden hat, dem droht eine Kontopfändung. Der Kontoinhaber kann weder Geld abheben, noch überweisen. Seit 2010 besteht die Möglichkeit, das Konto in ein Pfändungsschutzkonto - kurz P-Konto - umzuwandeln.
Was ist ein P-Konto?
P-Konto bedeutet nichts anderes als Pfändungsschutzkonto. Während das Gehalt eines Arbeitnehmers bis zu einem gewissen Freibetrag vor Pfändungen geschützt ist, konnten Gläubiger früher das gesamte Geld auf dem Konto für sich beanspruchen, bis der Gesetzgeber 2010 das P-Konto eingeführt hat.
Seit 1. Juli gelten neue Pfändungsfreigrenzen. Trotz Kontopfändung stehen dir mit einem P-Konto 1.252,64 Euro pro Kalendermonat zur Verfügung. Zusätzlich sind 471,44 Euro für die erste unterhaltsberechtigte Person und 262,65 Euro für die zweite bis fünfte Person mit Unterhaltsanspruch vorgesehen. Darüber hinaus können weitere Freigrenzen beantragt werden, die zum Beispiel zur Aufrechterhaltung der beruflichen Tätigkeit notwendig sind. Das ist vor allem für Selbständige wichtig. Während der Grundfreibetrag sofort nach der Umwandlung des Kontos gilt, sind für alle weiteren Erhöhungen Nachweise nötig. Die Nachweise über Unterhaltszahlungen müssen der Bank vorgelegt werden. Belege über höhere sonstige Ausgaben zur Aufrechterhaltung der Existenz sind beim Vollstreckungsgericht oder der Vollstreckungsbehörde einzureichen.
Wichtig zu wissen ist, dass ein P-Konto kein Sparkonto ist. Das zur Verfügung stehende Geld dient nur der Sicherung des Lebensunterhaltes. Unverbrauchtes Geld kann nur in den nächsten Kalendermonat "mitgenommen" werden. Wenn es im übernächsten Monat noch auf dem Konto ist, geht es in die Pfändung ein. Beispiel: Am 1. August wird das Gehalt von 1.800 Euro auf dem Konto gutgeschrieben. 1.252,64 Euro stehen dir zur Verfügung, auf die Differenz von 547,36 hat der Gläubiger Anspruch. Wenn du im Laufe des Monats nur 1.000 Euro nutzt und 252,64 Euro am Monatsende übrig bleiben, gehen diese in den September über. Somit stehen dir nach Eingang des Septembergehalts der Pfändungsfreibetrag plus 252,64 Euro zur Verfügung, also 1.505,28 Euro. Befindet sich das unberührte Geld aus der Buchung im August im Oktober immer noch auf dem Konto, fließt es in den pfändbaren Betrag ein. Diese Rechnung beginnt jeden Monat von vorne.
Wie bekomme ich ein P-Konto?
Wer kann sein Konto in ein P-Konto umwandeln? Jeder! Ein Antrag bei deiner Bank genügt. Diese darf diesen nicht ablehnen. Sobald du das Formular am Schalter unterschrieben hast, gilt der Pfändungsfreibetrag. Falls du mit einer Pfändung rechnest, musst du dich aber nicht stressen. Auch wenn du nach der Zustellung des Pfändungsbeschlusses den Antrag bei der Bank stellst, ist dein Konto geschützt. Du hast bis zu vier Wochen nach der Zustellung Zeit.
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Für den Antrag darf die Bank keine Gebühren berechnen, auch die Kontoführungsgebühren darf sie nicht erhöhen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) 2013 in einem Urteil entschieden.
Auch wenn viele Banken ein P-Konto nicht gerne sehen, darf ein Geldinstitut wegen des Antrags das Konto nicht kündigen, schon gar nicht, wenn du kein zweites Konto besitzt. Denn in Deutschland hat jeder Bürger ein Recht auf zumindest ein sogenanntes Basiskonto, also ohne Kreditkarte, Überziehungsrahmen und sonstige Zusatzleistungen.
Nachteile eines P-Kontos
Der Vorteil eines P-Kontos ist klar: Gläubiger können nicht dein ganzes Guthaben pfänden. Doch hat es auch Nachteile?
- Du kannst nur ein Konto in ein P-Konto umwandeln.
- Nur ein Einzelkonto ist als P-Konto möglich. Wenn du mit deinem Partner oder einer Partnerin ein Gemeinschaftskonto besitzt, solltest du dich frühzeitig darum kümmern, die Konten zu trennen.
- Du kannst das Konto nicht überziehen, das P-Konto ist ein reines Guthabenkonto.
- Dem Inhaber eines P-Kontos können zum Beispiel Kreditkarten verwehrt werden.
Kann man ein P-Konto auch wieder in ein "normales" Konto umwandeln? Laut Verbraucherzentrale haben sich in der Vergangenheit viele Banken geweigert, aus dem P-Konto nach Erledigung der Pfändung wieder ein reguläres Konto zu machen. Der Bundesgerichtshof hat jedoch 2015 entschieden, dass die Zusatzvereinbarung für ein P-Konto auf Wunsch des Kunden rückgängig gemacht werden muss.
Auch interessant: Viele Banken haben über Jahre Kontoführungsgebühren erhöht und abgebucht. Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden, dass diese Vorgehensweise illegal war. Wie Betroffene ihr Geld zurückbekommen, erklären wir hier.
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