Eigentlich ist alles ganz einfach mit der Steuer, wenn du und dein*e Partner*in heiraten. Aber vielleicht solltet ihr euch über bestehende Wahlrechte speziell für Eheleute Gedanken machen. Dabei ist empfehlenswert, die steuerliche Situation als Paar immer wieder mal auf den Prüfstand zu stellen. Vor allem, wenn sich eure Lebensumstände ändern oder die Gesetzgebung sich ändert, kann das Partner*innen Geld bringen.

Steuerklassen-Wahlrecht für Verheiratete/Verpartnerte

Das deutsche Einkommenssteuerrecht kennt verschiedene Lohnsteuerklassen, die traditionell mit den römischen Ziffern I bis VI bezeichnet werden. Bei der Steuerklasse IV gibt es die Besonderheit des sogenannten "Faktorverfahrens". Als Hilfskonstrukt für Grenzpendler*innen gibt es auch noch die Steuerklasse 0.

Die Steuerklassen beziehen sich auf den persönlichen Status (Single, verheiratet oder verpartnert) und das Vorhandensein von Kindern im Haushalt der Steuerpflichtigen. Ein echtes Wahlrecht bei der Steuerklassen-Gestaltung gibt es nur für Verheiratete/Verpartnerte.

Insgesamt geht es dabei immer um das Gleiche: mehr Netto vom Brutto jetzt – oder bei der Einkommenssteuererklärung im nächsten Jahr lieber eine satte Rückzahlung? Denn die Lohnsteuer (Erhebung: monatlich) ist eine Sonderform der Einkommenssteuer (Abrechnung: nach dem Ende des Veranlagungszeitraums, gleichbedeutend mit dem Kalenderjahr).

Steuerklasse IV für beide, alternativ mit Faktor

Wenn du und dein*e Partner*in heiratet, gibt das Standesamt die Tatsache der Eheschließung automatisch an das Bundeszentralamt für Steuern weiter. Ihr bekommt dann beide die Steuerklasse IV und werdet monatlich nach den geltenden Vorschriften besteuert, wenn ihr Einkommen aus nicht selbstständiger Arbeit habt. Dies ist dann sinnvoll, wenn ihr beide annähernd gleich verdient. Verdient eine*r von euch deutlich weniger, wäre vielleicht die Wahl der Steuerklassenkombination III/V besser.

Durch das alternative Faktorverfahren bei der Lohnsteuerklasse IV berücksichtigt das Finanzamt den Splittingvorteil bereits während des Jahres. Das heißt: Das Finanzamt errechnet zuerst die voraussichtliche Jahreseinkommensteuerschuld des Ehepaares. Diese wird dann durch zwölf geteilt und monatlich als Lohnsteuer einbehalten.

Somit werden Steuernachzahlungen weitgehend vermieden, wenn ihr beide ausschließlich zu versteuernde Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit habt. Achtung: Das Faktorverfahren muss im Gegensatz zu den anderen Steuerklassenwechseln alle zwei Jahre neu beantragt werden.

Steuerklasse III und V

Sind das monatliche Einkommen des Partners oder der Partnerin sehr viel höher als deines, könntet ihr unterm Jahr Steuern sparen, wenn ihr euch für die Kombi III/V entscheidet. Der Besserverdienende wählt die Steuerklasse III, derjenige mit dem geringeren Einkommen bekommt automatisch die Steuerklasse V.

Das ist gut für den mit mehr Einkommen, vielleicht nicht ganz so gut für den von euch, der weniger verdient. Kritikpunkte sind unter anderem, dass Partner*innen mit geringerem Verdienst proportional mehr zur letztendlichen Steuerlast des Paares beitragen als der besserverdienende Teil.

Der Steuerklassenwechsel wird nur auf Antrag durchgeführt. Steuerlich wirkt er auf den Zeitpunkt eurer Eheschließung zurück. Ausführlich kannst du das hier nachlesen.

Haben Steuerklassen Auswirkung auf deine Rente?

Während du arbeitest und in die Rentenkasse einzahlst, hat die Steuerklasse keine Auswirkung auf deine Rente, da diese nach völlig anderen Rechtsvorschriften berechnet wird (Sozialgesetzbuch SGB VI).

Bist du aber verheirate*r oder verpartnerte*r Rentenbezieher*in, kann sich wieder dieselbe Situation bezüglich der Steuerklassenwahl ergeben, die schon oben beschrieben wurde. Dies liegt an der sogenannten "nachgelagerten Besteuerung", die tendenziell die Aufwendung für die Altersvorsorge steuerfrei stellt, den späteren Bezug der Rente aber besteuert.

Die nachgelagerte Besteuerung wurde 2005 eingeführt und soll Bürger*innen, die im Erwerbsleben stehen, entlasten. Für dieses Verfahren gibt es eine Übergangszeit von 35 Jahren und schrittweise Anpassungen.

Fazit: Was ist sonst noch zu beachten?

Das Ehegattensplitting steht seit Jahrzehnten in der Kritik, da es gerade für Frauen wenig Anreize bietet, mehr zu verdienen und einen höheren eigenen Rentenanspruch zu erwerben.

Deshalb wird aktuell von der Regierungskoalition überlegt, das System der Steuerklassen inklusive Ehegattensplitting zu überarbeiten (siehe Seite 115 des Koalitionsvertrages). Wann das erfolgt und wie die neuen Regelungen aussehen werden, ist zurzeit noch unklar.

Auf jeden Fall sollten du und dein*e Partner*in das Thema im Auge behalten, um gegebenenfalls für euch passend zu reagieren. Eine beste Steuerklasse für alle Paare, egal ob verheiratet oder verpartnert, gibt es nicht. Dafür sind die Lebensumstände und die steuerlich relevanten Aspekte eures Zusammenlebens einfach zu unterschiedlich.