• Corona-Bonus seit dem 1. April 2022 nicht mehr steuerfrei.
  • Diese Berufsgruppen sollen Anspruch auf den Bonus haben.
  • Bis zu 1500 Euro Bonus: Steuerpflichtig oder steuerfrei? 

Bis zum 31. März 2022 ist der sogenannte Corona-Bonus noch steuerfrei. Dieser Bonus ist eine "Sonderzahlung", die bis zu einer Summe von 1500 Euro nicht steuerpflichtig ist. Das teilte die "Vereinigte Lohnsteuerhilfe" mit. Im April 2022 gibt es noch einige andere Änderungen - alle Infos dazu gibt es hier. 

Ärgerliche Änderung: Corona-Bonus auch nach dem 31. März noch möglich?  

Der aktuelle Bundeskanzler und ehemalige Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) kündigte Anfang April 2020 an, dass für Unternehmen die Möglichkeit geschaffen werden soll, während der Corona-Pandemie ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einer steuerfreien Sonderzahlung in Höhe von 1500 Euro pro Person finanziell zu unterstützen. Als Grund nannte Scholz, dass viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wegen der Pandemie unter erschwerten Bedingungen im Einsatz seien. Dieses Engagement wolle man auch steuerlich honorieren.

Die Ausschüttung des Corona-Bonus war zunächst bis 31. Dezember 2020 befristet, wurde jedoch zuerst bis zum 30. Juni 2021 und jetzt bis 31. März 2022 verlängert. Das war also der letzte Tag, an dem Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die maximal 1500 Euro als steuerfreien Corona-Bonus von ihrem Arbeitgeber erhalten können. Wird der Bonus im April ausgezahlt, ist er Lohnsteuer- und Sozialversicherungsbeitragspflichtig. Wird der Bonus als Sachzuwendung ausgezahlt, sollte der Arbeitnehmer den Zeitpunkt des Empfangs schriftlich bestätigen.

Außerdem gilt: Wer bereits 2020 maximal 1500 Euro als Corona-Bonus von seinem Arbeitgeber erhalten hat, kann 2021 oder 2022 nicht nochmals eine steuerfreie Auszahlung bekommen. Hat der Arbeitnehmende 2020 einen Corona-Bonus von beispielsweise 1000 Euro bekommen, kann er noch bis heute einen weiteren Bonus in Höhe von 500 Euro steuerfrei erhalten. Hat er bislang keinen Corona-Bonus erhalten, kann er bis 31. März noch die vollen 1500 Euro ausschöpfen.

Bonuszahlung pro Arbeitsstelle möglich

Wer zwei oder mehr Arbeitsverhältnisse hat, der kann pro Arbeitsstelle den Corona-Bonus von bis zu 1500 Euro erhalten, auch innerhalb eines Jahres. Anspruch auf einen Bonus in Höhe von 1300 Euro haben in Bayern Arbeitnehmende im öffentlichen Dienst. Studierende und Auszubildende sollen mit 650 Euro wertgeschätzt werden. Auf diese Übereinkunft konnten sich Gewerkschaften und Arbeitgebende im November 2021 einigen. Insgesamt seien in Bayern mehr als eine Million Arbeitnehmende davon betroffen, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) mitteilte.

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Dazu zählen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer „in der Verwaltung, in Unikliniken, Schulen, Kitas, bei Polizei und Feuerwehr, Straßenmeistereien, Forst- oder auch Abfallbetrieben.“ Die Ampel-Regierung will zudem auch allen Pflegekräften einen erneuten Bonus zukommen lassen, um ihre besonderen Belastungen während der Corona-Pandemie Rechnung zu tragen. Dafür sollen rund eine Milliarde Euro zur Verfügung gestellt werden. 

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