- Wer profitiert von der Entlastung und wie hoch ist die Rückerstattung?
- Was bedeutet "separater Zählpunkt"?
- Bleibt die Förderung für die Wärmepumpe 2026 attraktiv?
- Wie lauten die neuen Schallgrenzen für Wärmepumpen?
Du betreibst eine Wärmepumpe? Dann gibt es eine gute Nachricht: Die Bundesregierung unterstützt deinen Beitrag zur Energiewende mit der Senkung des Wärmepumpen-Stromtarifs. Zwei jetzt gestrichene Umlagen drücken den Strompreis. Voraussetzung ist, dass du deine Wärmepumpe mit einem separaten Stromzähler betreibst. In diesem Fall kannst du rückwirkend die Streichung von zwei Strompreis-Umlagen beantragen. Zudem wurden die Schallgrenzwerte für Neuanlagen weiter abgesenkt. Nur wenn deine neue Heizung diesen Wert erreicht, gibt es noch eine Förderung.
Wer profitiert von der Entlastung und wie hoch ist die Rückerstattung?
Der Wärmepumpenstrom ist günstiger als Haushaltsstrom (oft 22 bis 25 Cent pro Kilowattstunde (kWh) statt ca. 35 bis 40 Cent/kWh). Wenn du für deine Wärmepumpe einen separaten Stromzähler des Netzbetreibers einsetzt, kannst du rückwirkend noch mehr sparen. Das funktioniert aber nicht automatisch, du musst selbst aktiv werden, um von der Streichung von zwei Strompreis-Umlagen zu profitieren: der Kraft-Wärme-Kopplungs-Umlage (KWK-Umlage) und der Offshore-Netzumlage.
Für das Jahr 2025 liegt die Offshore-Netzumlage bei 0,816 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) und die Kraft-Wärme-Kopplungs-Umlage (KWK-Umlage) bei 0,277 ct/kWh. Durch die Änderung des Energiefinanzierungsgesetzes ist der Strom für die Wärmepumpe von diesen Umlagen befreit. Damit sinken die Kosten des Stromtarifs um 1,301 ct/kWh (inklusive 19 Prozent Mehrwertsteuer). Zu beachten ist, dass der Wegfall der beiden Umlagen nur für die verbrauchte Strommenge der Wärmepumpe gilt. Konkret rechnet die Verbraucherzentrale NRW vor, was das in einem Beispielfall bedeutet: Bei einem Einfamilienhaus und einer durchschnittlichen Stromabnahme von 6000 Kilowattstunden pro Jahr für die Wärmepumpe beträgt die mögliche Rückerstattung rund 78 Euro.
Um den Anspruch geltend zu machen, musst du als Wärmepumpenbesitzer einen wichtigen Stichtag beachten und vor dem 28. Februar 2026 formlos die Stromkosten-Erstattung bei deinem Energieversorger beantragen. Einige Energieversorger bieten auf ihrer Internetseite ein Formular dazu an. Der Versorger informiert dann den Netzbetreiber.
Was bedeutet "separater Zählpunkt"?
Notwendig für die Erstattung ist allerdings ein sogenannter eigener "Zählpunkt". Das ist ein zusätzlicher Zähler, der den verbrauchten Strom für die Wärmepumpe erfasst. Wenn du den günstigen Wärmepumpen-Tarif nutzt, hast du sowieso einen eigenen "Zählpunkt". Dieser Zähler wird von deinem Energieversorger installiert und von ihm betrieben.
Die gesetzliche Grundlage für den Wegfall der zwei Umlagen ist die Neufassung von § 22 des Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG). Die Neuregelung stand bisher unter dem beihilferechtlichen Vorbehalt der EU, der aber zwischenzeitlich ausgeräumt ist.
Und noch etwas kannst du nutzen: Die Verbraucherzentrale NRW hat einen umfassenden Ratgeber zur Wärmepumpenförderung (Preis: 24 Euro, als E-Book 19,99 Euro) veröffentlicht.
Bleibt die Förderung für die Wärmepumpe 2026 attraktiv?
Auch im Jahr 2026 kannst du beim Wechsel zur Wärmepumpe noch von einer finanziellen Unterstützung profitieren. Ob diese staatliche Förderung allerdings das ganze Jahr gezahlt wird, ist ungewiss. Die Bundesregierung hat angekündigt, die gesetzlichen Grundlagen für die staatlichen Zuschüsse noch 2026 zu ändern. Bis zur Änderung gilt folgende Förderung:
- 30 Prozent Grundförderung
- 20 Prozent Geschwindigkeitsbonus (für schnelle Modernisierung, nur gültig bis 2028)
- 5 Prozent Bonus für natürliche Kältemittel
- 5 Prozent Bonus für Wasser-, Erdreich- oder Abwasser-Wärmepumpen
- 30 Prozent Einkommensbonus für Haushalte bis 40.000 Euro Jahreseinkommen
Damit bleibt die Wärmepumpe bis auf Weiteres die am stärksten geförderte Heizlösung. Neu ist eine Verschärfung bei den Lärmgrenzwerten der Außengeräte.
Wie lauten die neuen Schallgrenzen für Wärmepumpen?
Schon jetzt gelten andere Schallgrenzwerte für neue Wärmepumpen. Durch die Neuregelung sind nur noch besonders leise Luft-Wasser-Wärmepumpen förderfähig. Bislang galten 5 dB (Dezibel) unter dem gesetzlichen Grenzwert – künftig müssen neue Anlagen 10 dB leiser sein als die EU-Vorgaben.
Das sind die neuen Schallgrenzwerte für förderfähige Wärmepumpen ab 2026:
- Heizleistung: kleiner als 6 kW (Kilowatt)
- Gesetzlicher Grenzwert der EU: 65 dB
- Förderfähig ab 2026 in Deutschland: kleiner als 55 dB
- Heizleistung: 6 bis 12 kW
- Gesetzlicher Grenzwert der EU: 70 dB
- Förderfähig ab 2026 in Deutschland: kleiner als 60 dB
- Heizleistung: 12 bis 30 kW
- Gesetzlicher Grenzwert der EU: 78 dB
- Förderfähig ab 2026 in Deutschland: kleiner als 68 dB
- Heizleistung: 30 bis 70 kW
- Gesetzlicher Grenzwert der EU: 88 dB
- Förderfähig ab 2026 in Deutschland: kleiner als 78 dB