- Viele Online-Shops kommen Pflichten nicht nach
- EU-Verordnung schreibt Händlerangaben vor
- Vorsicht geboten: Was fehlende Angaben für dich als Kunden bedeuten
Der Verbraucherzentrale Bundesverband, kurz vzbz, hat bei einer Studie herausgefunden, dass bei vielen Online-Shops die gesetzlich vorgeschriebenen Händlerangaben fehlen. Verankert ist die Pflicht zur Angabe im Digital Services Act, kurz DSA, einer EU-Verordnung, die die Spielregeln für digitale Dienste und somit auch für Online-Marktplätze aufstellt. Für dich als Kunden können fehlende Händlerangaben zu Problemen führen.
Wie sieht es auf dem Markt aus?
Die vzbv hat grobes Fehlverhalten bei Online-Plattformen aufgedeckt. Der Bundesverband hat von März bis April dieses Jahres 30 Plattformen unter die Lupe genommen und geprüft, ob alle Pflichtangaben zu den jeweiligen Anbietern von Produkten vorhanden sind. Das Ergebnis war ernüchternd: In keinem Online-Shop wurden die Vorgaben des DSA eingehalten, darunter Kaufland, Temu, Amazon, Media Markt, Otto oder Zalando.
Teilweise waren die Händlerinformationen unvollständig, beispielsweise fehlten die Kontaktdaten oder Sicherheitsmerkmale, schreibt techbook. Das führt letztendlich dazu, dass es dir als Kunden schwer gemacht wird, etwaige Rechte durchzusetzen. Ebenso bemängelte der Bundesverband, dass "Hinweise zu verantwortlichen Wirtschaftsakteuren in der EU" fehlten oder unverständlich waren.
Doch genau diese Angaben benötigst du als Kunde, wenn etwas beim Bestellvorgang schiefläuft oder etwas mit einem erworbenen Produkt nicht in Ordnung ist, damit du dein Problem vernünftig klären kannst.
Welche Probleme entstehen aus fehlenden Angaben?
Wenn Kontaktdaten fehlen, kannst du nur über den Service der Plattform versuchen, an den Händler zu kommen, um dein Anliegen zu klären. Oder die Plattform selbst schaltet sich ein und führt eine Lösung für dein Problem herbei.
Ein weiteres Problem ist, dass die "vorgeschriebenen Sicherheits- und Warnhinweise" fehlen, heißt es bei techbook. Teilweise ließen sich die Händler nicht im Handelsregister finden oder es wurden gegensätzliche Angaben gemacht. Die hohe Nachfrage in Online-Shops führt dazu, dass es auch für unseriöse Händler gute Zeiten sind, ihre Waren an Kunden zu verkaufen.
Die Untersuchung des Bundesverbandes ist eine Warnung. Denn sie führt vor Augen, dass man den Angaben mancher Online-Plattformen und somit mancher Händler nicht trauen kann. Im Gegenteil: Manche Produkte bergen sogar Gefahrenpotenzial.
Wie gelangen unsichere Produkte in die Online-Shops?
Wie kann es passieren, dass trotz der Verordnung gefährliche Produkte in namhaften Online-Shops vertrieben werden? Der Verbraucherschutz schlägt Alarm. Der Transatlantic Consumer Dialogue (TACD), eine Verbindung von Verbraucherschützern der EU und der USA, beobachtet den Markt. Ein Bericht des TACD führt vor Augen, dass es immer mehr Produkte gibt, die die von der EU geforderten Sicherheitsstandards nicht ordentlich einhalten. Das gilt besonders für Artikel aus den Bereichen Elektronik und Kinderspielzeug.
Laut techbook hat Amazon in den USA Klage aufgrund unsicherer Produkte eingereicht. Der Grund ist jedoch nicht, dass Amazon selbst auf die Einhaltung der Gesetzeslage drängt, sondern vielmehr hat Amazon die Consumer Product Safety Commission (CPSC) verklagt.
Die CPSC ist dafür verantwortlich, dass das Unternehmen für unsichere Produkte haften muss, die es vertreibt. Doch Amazon weist die Verantwortung von sich. Das Unternehmen handle schließlich nur als Dienstleister.
Was fordert der Verbraucherschutz?
Der vzbv drängt darauf, dass bei gesetzeswidrigem Handel durchgegriffen wird. Der Bundesverband möchte hier auch die Politik in die Pflicht nehmen, damit die Verordnung durchgesetzt wird und Verstöße geahndet werden.
Des Weiteren will der Verband, dass auch die Marktplätze verantwortlich gemacht werden können. Es sollten auch Behörden mit weiteren Kompetenzen versehen werden, um Verstöße aufzudecken und diese auch konsequent abzumahnen.
Das Gesetz sieht auch klare Sanktionen vor: Wer gegen den Digital Services Act verstößt, muss bis zu sechs Prozent des internationalen Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres zahlen. Zudem kann eine Behörde weitere Zwangsgelder aufbürden, damit bestimmte Auflagen erfüllt werden. Als Kunde kannst du von deinem Recht auf Schadensersatz Gebrauch machen, schreibt techbook.
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