• Die Türkei ist paradiesisch für Schnellfahrer und bei Alkohol am Steuer
  • Hohe Strafen in Großbritannien bei Verkehrsverstößen
  • Bußgelder im Straßenverkehr sind in einigen Ländern verhandelbar
  • Europäische Schlichtungsstelle fehlt noch

Alles andere als begehrte Souvenirs aus dem Urlaub sind Knöllchen, die du dir im Ausland einfängst. Egal, ob du mit dem Mietwagen oder mit dem eigenen Fahrzeug unterwegs bist: Zu schnelles Fahren oder zu viel Alkohol am Steuer werden überall bestraft. Und zwar durchaus empfindlicher als hierzulande.

Die Türkei ist paradiesisch für Schnellfahrer und bei Alkohol am Steuer

Dass Strafen für Verstöße im Straßenverkehr durchaus teuer sind, zeigt ein Beispiel: Wer 20 Kilometer pro Stunde (km/h) schneller unterwegs ist als erlaubt, kommt in Deutschland aktuell mit bis zu 70 Euro Bußgeld davon. In Italien werden dafür mindestens 175 Euro fällig, in Norwegen sogar 620 Euro. In der Türkei dagegen werden Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung als "Kavaliersdelikte" angesehen, die mit geringen Strafen belegt sind.

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Und einfach das Knöllchen aus dem Ausland (ab einer Grenze von 70 Euro aufwärts) zu ignorieren, ist keine gute Idee. Strafen aus fast allen EU-Staaten lassen sich auch hierzulande relativ einfach vollstrecken. Prüfe deshalb den Bußgeldbescheid aus dem Ausland, und wenn alles stimmt, zahlst du besser. Der ADAC hat ermittelt, welche Verkehrsstrafen im Ausland üblich sind, und zwar am Beispiel von vier Delikten in knapp 40 Ländern. Verglichen wurden Verstöße bei zu schnellem Fahren, Handy am Steuer und bei zu hohem Alkoholkonsum, wobei in fast allen Ländern die Grenze bei 0,5-Promille Alkohol im Blut liegt. 

  • Griechenland
  • Alkohol am Steuer (0,5-Promille-Grenze): ab 80 Euro
  • Zu schnelles Fahren über 20 Kilometer: ab 100 Euro
  • Zu schnelles Fahren über 50 Kilometer: ab 350 Euro
  • Handy am Steuer: 100 Euro

 

  • Kroatien
  • Alkohol am Steuer (0,5-Promille-Grenze): ab 390 Euro
  • Zu schnelles Fahren über 20 Kilometer: ab 130 Euro
  • Zu schnelles Fahren über 50 Kilometer: ab 1320 Euro
  • Handy am Steuer: 130 Euro

 

  • Italien
  • Alkohol am Steuer (0,5-Promille-Grenze): ab 545 Euro
  • Zu schnelles Fahren über 20 Kilometer: ab 175 Euro
  • Zu schnelles Fahren über 50 Kilometer: ab 545 Euro
  • Handy am Steuer: ab 165 Euro

 

  • Spanien
  • Alkohol am Steuer (0,5-Promille-Grenze): ab 500 Euro
  • Zu schnelles Fahren über 20 Kilometer: ab 100 Euro
  • Zu schnelles Fahren über 50 Kilometer: ab 400 Euro
  • Handy am Steuer: ab 200 Euro

 

  • Türkei
  • Alkohol am Steuer (0,5-Promille-Grenze): ab 50 Euro
  • Zu schnelles Fahren über 20 Kilometer: ab 10 Euro
  • Zu schnelles Fahren über 50 Kilometer: ab 25 Euro
  • Handy am Steuer: ab 10 Euro

 

  • Deutschland (als Vergleich)
  • Alkohol am Steuer (0,5-Promille-Grenze): ab 500 Euro
  • Zu schnelles Fahren über 20 Kilometer: ab 100 Euro
  • Zu schnelles Fahren über 50 Kilometer: ab 480 Euro
  • Handy am Steuer: ab 100 Euro

Strafermittlung: ADAC, Angaben ohne Gewähr, Stand: März 2024

Hohe Strafen in Großbritannien bei Verkehrsverstößen

In Deutschland ist die Praxis so, dass Strafen aus dem EU-Ausland ab einer Grenze von 70 Euro vollstreckt werden. Dieses Limit gilt für das Bußgeld plus anfallende Verwaltungskosten. Ausnahme: Bei Strafmandaten aus unserem Nachbarland Österreich liegt die Grenze bei 25 Euro plus anfallende Verwaltungskosten. Aber: Bußgelder aus Nicht-EU-Ländern (z. B. Großbritannien, Türkei, Norwegen, Liechtenstein) haben in Deutschland keine Chance auf Vollstreckung.

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Üblich ist es nur, Geldbeträge einzutreiben. Ein im Ausland verhängtes Fahrverbot ist derzeit ausschließlich im jeweiligen Land durchsetzbar. Auch Punkte in Flensburg gibt es für Verkehrsverstöße im Ausland nicht, informiert der ADAC. Hier die zweite Staffel von ausgewählten Beispielen in fünf Ländern:

  • Frankreich
  • Alkohol am Steuer (0,5-Promille-Grenze): ab 135 Euro
  • Zu schnelles Fahren über 20 Kilometer: ab 135 Euro
  • Zu schnelles Fahren über 50 Kilometer: ab 1500 Euro
  • Handy am Steuer: ab 135 Euro

 

  • Schweiz
  • Alkohol am Steuer (0,5-Promille-Grenze): ab 630 Euro
  • Zu schnelles Fahren über 20 Kilometer: ab 190 Euro
  • Zu schnelles Fahren über 50 Kilometer: ab 60.000 Euro
  • Handy am Steuer: 105 Euro

 

  • Großbritannien
  • Alkohol am Steuer (0,8-Promille-Grenze): unbegrenzt
  • Zu schnelles Fahren über 20 Kilometer: ab 1170 Euro
  • Zu schnelles Fahren über 50 Kilometer: bis 2930 Euro
  • Handy am Steuer: ab 235 Euro

 

  • Dänemark
  • Alkohol am Steuer (0,5-Promille-Grenze): bis zu einem Monatsverdienst
  • Zu schnelles Fahren über 20 Kilometer: ab 135 Euro
  • Zu schnelles Fahren über 50 Kilometer: ab 500 Euro
  • Handy am Steuer: ab 270 Euro

 

  • Österreich
  • Alkohol am Steuer (0,5-Promille-Grenze): bis zu einem Monatsverdienst
  • Zu schnelles Fahren über 20 Kilometer: ab 300 Euro
  • Zu schnelles Fahren über 50 Kilometer: ab 7500 Euro
  • Handy am Steuer: ab 100 Euro

 

  • Deutschland (als Vergleich)
  • Alkohol am Steuer (0,5-Promille-Grenze): ab 500 Euro
  • Zu schnelles Fahren über 20 Kilometer: ab 100 Euro
  • Zu schnelles Fahren über 50 Kilometer: ab 480 Euro
  • Handy am Steuer: ab 100 Euro

Strafermittlung: ADAC, Angaben ohne Gewähr, Stand: März 2024

Bußgelder im Straßenverkehr sind in einigen Ländern verhandelbar

Auf wichtige Änderungen beim europäischen Vollstreckungsverfahren weist der ADAC hin. Danach müssen alle behördlichen Schriftstücke im Bußgeldverfahren künftig in einer für den Verkehrssünder verständlichen Sprache verfasst sein. Bislang galt das nur für den ersten Bescheid. Ein Bußgeldbescheid aus anderen EU-Staaten muss außerdem innerhalb von 11 Monaten zugestellt sein. Weiterhin verboten bleibt die Tätigkeit von privaten Inkassodienstleistern bei der Verfolgung von Verkehrsverstößen. Die Richtlinie ist seit dem 19.01.2025 in Kraft, die nationale Umsetzung in den jeweiligen Ländern muss bis zum 20.07.2027 erfolgen.

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In einigen Ländern kannst du mit den Straßenverkehrsbehörden und der Polizei verhandeln. Wenn du zügig bezahlst, gewähren einige Länder teils hohe Rabatte. Je nach Land und Art des Verkehrsverstoßes sind bis zu 50 Prozent Nachlass möglich. Besonders großzügig zeigen sich nach den Erfahrungen des ADAC Länder wie Frankreich, Großbritannien, Griechenland, Italien, Slowenien und Spanien. 

"Wer sich im Ausland nicht an die Regeln hält, muss hierfür natürlich die Verantwortung tragen", betont ADAC-Jurist Michael Nissen, "aber die Zusatzgebühren sollten verhältnismäßig sein und nicht als lukrative Einnahmequelle für Anwälte oder private Inkassodienstleister dienen." Nissen spielt damit auf das Geschäft mit dem Eintreiben ausländischer Bußgelder durch Anwälte, Notare oder private Inkasso-Firmen an. Wichtig ist deshalb: Nur Behörden dürfen polizeiliche Geldbußen und -strafen eintreiben, zuständig in Deutschland ist ausschließlich das Bundesamt für Justiz. Ausländische Kommunen und Behörden müssen das Bundesamt um Vollstreckungshilfe bitten.

Europäische Schlichtungsstelle fehlt noch

Es gibt auch noch Verbesserungsbedarf: Für Streitfälle mit Autofahrenden wünscht sich Nissen nationale bzw. EU-weite Schlichtungsstellen. "Autofahrer dürfen im Ausland nicht mehr für Verstöße zahlen als Einheimische." Das heißt für den ADAC: ortsübliche Bußgelder für Falschparker und faire Zahlungsmodalitäten.

In diesen Situationen kommt es beispielsweise immer wieder zu Problemen für deutsche Autofahrer: Frag in Kroatien lieber zweimal nach, ob Parken wirklich erlaubt ist. Wenn du doch ein Knöllchen bekommst, bezahle es unbedingt direkt vor Ort, so der Rat des Autoclubs. Wichtig: alle Belege aufbewahren. In Italien gibt es ein Zufahrtsverbot für verkehrsbeschränkte Zonen (Zona Traffico Limitato), außer du hast z. B. eine Genehmigung deines Hotels in der Altstadt. Vor der Stadt zu parken, ist sicherer. Tipp: An Mautstationen nicht parken – auch dort kann es teuer werden.

Die Registrierung für die Niedrigemissionszone (LEZ) in London ist kostenlos. In jedem Fall solltest du dich frühzeitig kümmern, denn die Bearbeitung kann bis zu 14 Tage dauern. Die Innenstadt ist von Montag bis Freitag von jeweils 7 bis 18 Uhr sowie von Samstag bis Sonntag und an Feiertagen von jeweils 12 bis 18 Uhr gebührenpflichtig. Betroffen sind alle Kraftfahrzeuge, ausgenommen Motorräder und Mopeds. Die City-Maut ist nicht vor Ort zu bezahlen, sondern ausschließlich online, telefonisch oder per App. Bei Verstößen gegen die Mautpflicht droht ein Bußgeld in Höhe von 180 Pfund (circa 210 Euro).

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