"Von der Wiege bis zur Bahre – Formulare, Formulare!", beklagt sich ein bekanntes deutsches Sprichwort. Und die Information, dass Kinder bereits ab Geburt eine Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) bekommen, scheint da noch einen draufzusetzen. Doch auch und gerade im Interesse von Kindern und ihren Eltern kann diese Nummer von Bedeutung sein – nicht nur für die Begehrlichkeiten der Finanzverwaltung.

Steuer-ID und Steuernummer – was unterscheidet sie?

Wenn du schon einmal gearbeitet hast und einkommenssteuerpflichtig geworden bist, hast du bei dem für deinen Wohnort zuständigen Finanzamt bereits eine Steuernummer bekommen. Das dürfte der häufigste Fall sein, wie Bürger*innen an eine Steuernummer gelangen. Wozu dann also jetzt noch eine Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID)? Ist das nicht doppelt gemoppelt? Ganz einfach gesagt: Die Steuernummer identifiziert dich als konkrete steuerpflichtige Person bei einem konkreten Finanzamt – aber nur dort. Ziehst du um, ändert sich diese, weil das neue Wohnsitz-Finanzamt eine andere Nummer hat, die Teil deiner neuen Steuernummer wird. Es kann sein, dass du für verschiedene Einkunftsarten verschiedene Steuernummern bekommst.

Der Aufbau der Steuernummer unterscheidet sich in den Bundesländern. In Bayern sieht er so aus FFF/BBB/UUUUP, wobei der Buchstabe F für das konkrete Finanzamt steht. Der Buchstabe B steht für die Bezirksnummer innerhalb des Bereiches des jeweiligen Finanzamtes. Die "U" mitsamt der Prüfziffer "P" stehen dabei für dich persönlich in Bezug auf dein Wohnort-Finanzamt. Das soll die Steuer-ID ändern – denn sie wird einmal erteilt und gilt dann lebenslang. Umzüge, Heirat, Scheidung verändern sie nicht, ihr Aufbau ist bundesweit einheitlich. Die elf Ziffern bestehen aus 10 zufällig gewählten Ziffern und einer Prüfziffer am Ende der Steuer-ID.

Beiden steuerrelevanten Nummern ist gemeinsam, dass sie über dich als Steuerpflichtige*n keine individuellen Aussagen treffen (auch nicht in verschlüsselter Form). Sie sind also keine "sprechenden Nummern", die Persönliches über dich verraten.

Steuer-ID für Kinder ab Geburt – warum wurde das eingeführt?

Die lebenslange Steueridentifikationsnummer wurde 2007 eingeführt. Das vorherige System, bei dem sich die Nummer mit jedem Umzug änderte, verhinderte die flächendeckende Nachverfolgung von steuerbaren Einkünften und leistete daher Steuerhinterziehung, -verkürzung und -betrug Vorschub. Einkünfte wurden zwar gemeldet, waren Steuerpflichtigen aber oft nicht zurechenbar. Dies konnte schon bei minimalen Abweichungen in der Schreibung des Namens passieren. So verpufften alle Versuche, durch die korrekte Besteuerung von Einkünften nicht nur für mehr Einnahmen des Staates, sondern auch für mehr Steuergerechtigkeit zu sorgen.

Die Steueridentifikationsnummer wird inzwischen nach der Geburt eines Kindes automatisch vom Finanzamt zugeteilt und per Brief übermittelt.

Im Übrigen darf nicht unterschätzt werden, wie viele Kinder bereits steuerlich relevante Einkunftsquellen haben – etwa durch ererbtes Vermögen oder durch Schenkungen seitens der Eltern und/oder Großeltern zu Lebzeiten, um später Erbschaftssteuer zu sparen.

Bedeutung der Steuer-ID innerhalb und außerhalb des Steuerrechts

Die Steueridentifikationsnummer speziell im Zusammenhang mit Kindern hat noch weitere Aspekte, die teilweise sogar über das Steuerrecht hinausgehen.

Steuerlich wird die Identifikationsnummer von Kindern vorrangig zu deren Identifizierung in steuerlichen Verfahren benötigt, wenn das Kind eigene Einkünfte hat. Aber ebenfalls bei Verfahren um Kindergeldzahlungen musst du sie angeben. Freistellungsaufträge sind ein weiterer Anwendungsfall. Im Sozialversicherungsrecht ist die Angabe für die Zahlung von Leistungen aus der Rentenversicherung (Waisengeld) notwendig.

Mittelbar hat die Einführung der Steueridentifikationsnummer durch den Abgleich mit den Daten der Einwohnermeldeämter dazu geführt, dass in einer Gemeinde keine zwei Personen dieselbe Steuer-ID haben können.

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Fazit

Langfristig ist geplant, die je nach Land und Finanzamt unterschiedliche persönliche Steuernummer (siehe oben) durch die bundeseinheitliche Steueridentifikationsnummer zu ersetzen. Das Nebeneinander beider Systeme würde dann beendet. Die strengen Vorschriften über die Erhebung und Weitergabe der Steuer-ID sorgen dann weiter dafür, dass nur Berechtigte diese Informationen über Steuerpflichtige erheben und/oder weitergeben dürfen. Und Bürger*innen müssen dann nicht mehr mit zwei verschiedenen Nummern hantieren.

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