- Bonus an Mitarbeiter: Prepaid-Karten als Alternative
- Barlohn vs. Sachlohn: Das macht den Unterschied
- Darauf solltest du achten: Rahmenbedingungen der Prepaid-Karten für Mitarbeiter
Gute Mitarbeitende im Betrieb verdienen eine entsprechende Entlohnung. Manchmal verdienen sie darüber hinaus auch eine zusätzliche finanzielle Wertschätzung. Wenn es darum geht, dem Arbeitnehmer einen Bonus auszahlen zu wollen, gibt es für Arbeitgeber zwei verschiedene Möglichkeiten. Eine davon ist die Auszahlung über die normale Gehaltsabrechnung, die andere ist die Möglichkeit über eine Prepaid Mastercard bzw. eine Prepaid-Kreditkarte. Beide haben Vorteile und auch Nachteile. Für den Arbeitnehmer stellt sich die Auszahlung über eine Prepaid-Kreditkarte allerdings am besten dar. Warum das so ist, und welche Steuervorteile du davon hast, erfährst du hier.
Prepaid-Karten für Mitarbeiter als Alternative
Firmen, die einen Mitarbeiter, der eine besonders gute Leistung vollbracht hat oder der ein Projekt erfolgreich abgeschlossen hat, für seine Arbeit belohnen möchten, können dies über eine Sonderzahlung tun. Eine Sonderzahlung muss dabei immer eine zusätzliche Zahlung zum üblichen Gehalt bzw. Lohn des Arbeitnehmers darstellen. In vielen Fällen wird eine Sonderzahlung oder ein Bonus zusätzlich zum Gehalt über die Gehaltsabrechnung bzw. Lohnabrechnung ausbezahlt. Für den Arbeitgeber bedeutet das keine zusätzlichen Kosten außer den geplanten Boni-Kosten.
Für dich als Arbeitnehmer allerdings bedeutet diese Möglichkeit der Sonderauszahlung, dass du auf diesen Bonus Steuern bezahlen musst. Denn diese gehen auf deinem monatlichen Gehaltszettel von der Sonderzahlung ebenfalls ab, wie auch von deiner normalen Lohnzahlung. Das ist natürlich nicht so schön und mindert die Freude an der Sonderzahlung, die ja Wertschätzung für deine Arbeit ausdrücken soll. Was also tun, damit der Bonus auch voll und ganz beim Arbeitnehmer ankommt?
Zum Glück gibt es eine Alternative zur gängigen Sonderzahlung über das Gehalt, und zwar in Form einer Prepaid Mastercard bzw. einer Prepaid-Kreditkarte. Prepaid-Karten für Mitarbeiter haben steuerliche Vorteile. Der Arbeitgeber lädt den Betrag, den er dir als Sonderzahlung zahlen möchte, auf die Prepaid-Kreditkarte und es geht dir kein Wert davon verloren. Du kannst im vollen Umfang über die Höhe deines Bonus verfügen.
Barlohn vs. Sachlohn: Das macht den Unterschied
Damit dies möglich ist, gibt es die Unterscheidung zwischen Barlohn und Sachlohn. Das Finanzamt erhebt nur Steuern auf deinen finanziellen Lohn, den du monetär verdienst. Das heißt: Alles, was du an Geldmitteln verdienst, unterliegt der Steuerpflicht und wird mit Lohnsteuer und Sozialsteuer besteuert. Du zahlst davon also Krankenversicherungsbeiträge, Sozialversicherungsbeiträge wie Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung, und natürlich auch deine Lohnsteuer.
Beim Sachlohn sieht das anders aus. Denn dieser unterliegt nach § 37b Abs. 2 EStG einer Besonderheit. Der Arbeitnehmer muss keine Lohnsteuern zahlen – dafür aber dann der Arbeitgeber. Denn das Finanzamt möchte schon gerne, dass auch auf Sachlohn eine Steuer gezahlt wird. Dies ist eine 30-prozentige Pauschalsteuer. Die steuerfreie Sonderzahlung für dich ist also gleichzeitig eine etwas teurere Steuerzahlung für deinen Arbeitgeber. Ein kleiner Wermutstropfen besteht auch für dich: Die Sozialversicherung ist von der Regelung ausgenommen. Du müsstest also trotzdem einen kleinen Anteil an Sozialversicherung auf den Sachlohn zahlen.
- Die Ausnahme: Du würdest sehr gut verdienen und mit deinem monatlichen Gehalt über den Beitragsbemessungsgrenzen zur Renten- und Krankenversicherung liegen.
Lass uns eine Beispielrechnung aufmachen: Deine Firma möchte dir einen Bonus in Höhe von 3000 Euro bezahlen. Es handelt sich um eine freiwillige Sonderzahlung, zusätzlich zu deinem normalen Gehalt. Ihr vereinbart die Auszahlung über eine Prepaid-Karte für Mitarbeiter. Du bekommst die mit 3000 Euro aufgeladene Prepaid-Kreditkarte und hast steuerliche Vorteile. Dein Arbeitgeber zahlt zusätzlich zu den 3000 Euro an dich auch noch eine Pauschalsteuer von 1.275 Euro ans Finanzamt. Diese setzt sich zusammen aus den 30 Prozent auf die 3000 Euro, also 900 Euro, plus die 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag, also 165 Euro, plus 7 Prozent Kirchensteuer, also 210 Euro.
Rahmenbedingungen der Prepaid-Karten für Mitarbeiter
Damit es sich um einen Sachlohn handelt, darfst du die Bonuszahlung nicht ausbezahlt bekommen. Das heißt, es müssen Sachleistungen mit der steuerfreien Sonderzahlung verknüpft sein. Du kannst also den Gegenwert der Sonderzahlung auf deiner Prepaid-Kreditkarte gegen Waren oder Dienstleistungen in Anspruch nehmen, die bestimmte Partner der Prepaid-Kreditkarte akzeptieren. Du kannst die Wertkarte bei einem Partner oder bei unterschiedlichen Partner einlösen und damit also shoppen, tanken oder im Restaurant essen gehen.
Damit diese Variante der steuerfreien Sonderzahlung funktioniert, gibt es ein paar Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. So muss es sich, wie bereits erwähnt, um eine gesonderte Zahlung zu deinem Grundgehalt handeln. Und es muss sich um eine freiwillige Zahlung deines Arbeitgebers handeln, darf also keine Zahlung sein, die für die Erledigung von Aufgaben vereinbart worden ist und auf die du als Arbeitnehmer grundsätzlich einen Anspruch hättest. Generell wären mehrere Sonderzahlungen im Jahr möglich. Dabei darf allerdings nicht mehr als 10.000 Euro pro Jahr als Bonus in Form einer Prepaid-Kreditkarte vom Arbeitgeber ausgezahlt werden. Das Guthaben auf der Karte darf nicht ausgezahlt werden, sondern muss in Form von Sachleistungen abgerufen werden.
Wenn du unsicher bist, ob eine Prepaid-Karte für Mitarbeiter bei dir im Unternehmen umzusetzen ist, kannst du dich als Arbeitgeber beim Finanzamt erkundigen. Diesen Tipp gibt auch die Deutsche Handwerkszeitung ihren Lesern. Firmen oder Steuerberater können einen Antrag auf Erteilung einer Anrufungsauskunft nach § 42e EStG stellen. Die Lohnsteuer-Arbeitgeberstelle im Finanzamt prüft dann die Voraussetzungen und stellt Rechtssicherheit her.