• Steuerklasse I - das solltest du wissen
  • Steuerklasse IV - was es hier zu beachten gibt
  • Vergleich der beiden Steuerklassen

Die Auswahl der passenden Steuerklasse ist ein wichtiger Teil der Einkommensbesteuerung. Insbesondere die Unterschiede zwischen den zumeist genutzten Steuerklassen I und IV sind für Arbeitnehmer von Bedeutung, da sie Auswirkungen auf die Höhe der Lohnsteuer haben können. 

Steuerklasse I - das solltest du wissen

Für alleinstehende Arbeitnehmer sowie für verheiratete Personen, deren Partner im Ausland lebt oder keine Steueridentifikationsnummer hat, gilt die Steuerklasse I. 

Arbeitnehmer in Steuerklasse I haben keine Kinderfreibeträge oder andere steuerliche Vergünstigungen, die aufgrund ihres Familienstands oder vorhandener Kinder gewährt werden.

In Steuerklasse I erfolgt die Besteuerung auf Grundlage des individuellen Einkommens des Arbeitnehmers. Die Lohnsteuer wird ausschließlich anhand des Gehalts des Arbeitnehmers berechnet, ohne Berücksichtigung des Einkommens des Ehepartners. 

Steuerklasse IV - was es hier zu beachten gilt

Die Steuerklasse IV wird in der Regel von verheirateten Arbeitnehmern gewählt, bei denen beide Partner in Deutschland leben und arbeiten. Sie ermöglicht eine gemeinsame Veranlagung, wodurch das Einkommen beider Ehepartner gemeinsam besteuert wird.

Die Lohnsteuer wird unter Berücksichtigung des Gesamteinkommens beider Ehepartner berechnet. Dies kann unter bestimmten Bedingungen zu einer günstigeren Besteuerung führen, insbesondere wenn ein Partner weniger verdient als der andere.

Hast du Kinder, kannst du als verheiratete Person zusätzlich den Kinderfreibetrag in Anspruch nehmen. Dieser Betrag sollte jedoch höher sein als das Kindergeld, da es nicht möglich ist, beides gleichzeitig zu erhalten. 

Vergleich beider Steuerklassen

Arbeitnehmer der Steuerklasse I erhalten weniger Nettoeinkommen als Arbeitnehmer der Steuerklasse IV, da sie keine steuerlichen Vorteile der gemeinsamen Veranlagung beanspruchen können. Die Besteuerung erfolgt auf der Grundlage des individuellen Einkommens des Arbeitnehmers. Es wird ausschließlich das Gehalt des Arbeitnehmers berücksichtigt, das Einkommen des Ehepartners hingegen nicht. Ist das Einkommen gering, bietet die Steuerklasse I keine oder geringere Steuernachzahlungen zum Jahresende zu leisten. 

In der Steuerklasse IV werden die Einkommen beider Ehepartner zusammen besteuert. Durch eine gemeinsame Veranlagung können Ehepartner ihr Nettoeinkommen gegebenenfalls verbessern, da sie von günstigen Steuersätzen profitieren können. 

Grundsätzlich lassen sich Unterschiede zwischen den beiden Steuerklassen in der Besteuerungsgrundlage und den steuerlichen Abzügen finden, da diese Einfluss auf das Nettoeinkommen der Arbeitnehmenden hat.

Ein Wechsel kann sich lohnen

Für Ehepaare kann es sich lohnen, das Einkommen gemeinsam in Steuerklasse IV zu versteuern, da sie günstigere Steuersätze erhalten können. Wer jedoch ein geringes Gehalt erhält, kann in Steuerklasse I von geringeren Steuernachzahlungen zum Jahresende profitieren. Letztlich ist die passende Steuerklasse individuell abhängig, weshalb im Zweifel eine steuerliche Beratung zurate gezogen werden sollte.