• Was hat es mit dem Grundfreibetrag bei der Steuer auf sich?
  • Was ist der Rentenfreibetrag und wer legt ihn fest?
  • Was können Rentnerinnen und Rentner von ihren Ausgaben bei der Steuer geltend machen?
  • Wie viele Rentnerinnen und Rentner zahlen überhaupt Steuern?

Anfang Juli stiegen die Renten um 3,74 %. Inzwischen sind die höheren Beträge auch auf dem Konto angekommen. Höhere Renten, das gefällt natürlich den Pensionären. Der Nachteil: Mit den höheren Beträgen können erneut Rentnerinnen und Rentner steuerpflichtig werden. Für diesen Fall ist eine Steuererklärung fällig. Das muss aber nicht bedeuten, dass du ab diesem Jahr automatisch Steuern zahlen musst, darauf weist der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) hin. Es ist also komplizierter. Du musst etwas mehr über das Steuersystem für Rentnerinnen und Rentner wissen, um die Frage zu beantworten: Muss ich jetzt Steuern bezahlen?

Was hat es mit dem Grundfreibetrag bei der Steuer auf sich?

Ruheständler müssen immer dann mit dem Finanzamt rechnen, sprich eine Steuererklärung über die erzielten Einnahmen abgeben, wenn deine steuerpflichtigen Einkünfte den sogenannten Grundfreibetrag übersteigen. Abgeben heißt, dass du die entsprechenden Elster-Formulare insbesondere die Anlage R, bis zu einem Stichtag an das Finanzamt sendest (das war in diesem Jahr der 31.07.2025). Die Steuererklärung abgeben heißt aber nicht, dass du auch Steuern zu zahlen hast.   

Steuerlicher Grundfreibetrag - noch nie gehört? Deshalb hier kurz erklärt: Beträgt dein Einkommen 2025 nicht mehr als 12.096 Euro, musst du keine Steuern zahlen. Das ist der sogenannte Grundfreibetrag, den dir das Finanzamt allen Steuerpflichtigen einräumt. Bei Ehepaaren oder für eingetragene Lebenspartner verdoppelt sich der Grundfreibetrag auf 24.192 Euro (Stand: 2025). Erst wenn deine Einkünfte pro Jahr höher sind, wirst du vom Finanzamt zur Kasse gebeten.

"Die Sorge ist in sehr vielen Fällen aber unbegründet", weiß VLH-Vorstandsmitglied Uwe Rauhöft zu berichten. Grund dafür sind unter anderem der Rentenfreibetrag und die Möglichkeit, auch als Rentnerin oder Rentner verschiedene Kosten steuerlich geltend zu machen. "Und selbst wenn durch eine Rentenerhöhung Steuern fällig werden, sind diese zunächst eher gering“, so Rauhöft.

Was ist der Rentenfreibetrag und wer legt ihn fest?

Wichtig ist, dass neben dem steuerlichen Grundfreibetrag, den der Gesetzgeber den Senioren einräumt, der Rentenfreibetrag. Die Berechnung basiert seit 2005 auf dem Alterseinkünftegesetz. Es senkt die Steuerlast, indem es einen festen Teil der gesetzlichen Rente dauerhaft steuerfrei stellt. Der Rentenfreibetrag ist individuell und abhängig vom Rentenbeginn. Der Rentenfreibetrag ist dann für deine Zeit als Rentnerin und Rentner festgeschrieben, informiert die Deutsche Rentenversicherung (DRV).

2005, zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Alterseinkünftegesetzes, lag der zu versteuernde Rentenanteil noch bei 50 %. Dann ist jedes Jahr der zu versteuernde Teil größer geworden. Zwanzig Jahre später, 2025, liegt er für die Neurentner bei 83,5 %. Nur noch 16,5 % der Rente bleiben als Freibetrag unversteuert. Ab 2058 bekommen Neurentner keine Freibeträge mehr. Diejenigen, die dann in Rente gehen, müssen alles versteuern.

Und was passiert dann, wenn die Rente durch Erhöhung steigt? Jede Rentenerhöhung ist voll steuerpflichtig, der Freibetrag bleibt gleich, schreibt der WISO-Steuerberater auf seiner Internetseite.

Was können Rentnerinnen und Rentner von ihren Ausgaben bei der Steuer geltend machen?

Neben dem Grundfreibetrag und dem Rentenfreibetrag können auch Senioren ihre persönlichen Ausgaben steuermindernd geltend machen. Damit kannst du deine Steuerlast drücken. Liegt das steuerpflichtige Einkommen nach diesen Abzügen dann wieder unter dem Grundfreibetrag, musst du keine Steuern zahlen. 

Steuern sparen können Rentnerinnen und Rentner mit folgenden Aufwendungen:

  • Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen (Reinigungsarbeiten, Gartenpflege oder Betreuungsleistungen). 
  • Handwerkerkosten bis zur Höchstgrenze (20 % von maximal 6.000 Euro Handwerker-Lohnkosten, Materialkosten fallen nicht darunter).
  • Werbungskosten - wer keine benennt, für den zieht das Finanzamt 102 Euro pauschal ab. Typische Werbungskosten bei Rentnern sind: Kosten für die Beantragung der Rente (Rentenberater, Rechtsanwalt, Prozesskosten); Steuerberatungskosten (Fachliteratur zum Rentenbezug); Gewerkschaftsbeiträge; Kontoführungsgebühren (pauschal 16 Euro)
  • Außergewöhnliche Belastungen: Kosten für Medikamente und Hilfsmittel wie Rollstuhl oder Gehhilfen oder die Eigenanteile bei Klinik- oder Kuraufenthalten, Arztkosten. Gleiches gilt für Mehraufwendungen für Pflegedienstleistungen, die nicht von der Pflegeversicherung gedeckt sind. Hier wird allerdings eine individuelle zumutbare Eigenbelastung gegengerechnet.

Wie viele Rentnerinnen und Rentner zahlen überhaupt Steuern?

Weniger als ein Drittel der Rentnerinnen und Rentner in Deutschland müssen Steuern zahlen. Dies geht aus neuen Zahlen des Bundesfinanzministeriums hervor, die das Fach-Online-Portal ihre-vorsorge.de veröffentlichte. Von den mehr als 21 Millionen Rentenempfängern im Jahr 2025 zählen etwa 6,7 Millionen Menschen zur Kategorie "Steuerpflichtige mit Renteneinkünften".

Wobei durch die Erhöhung des Grundfreibetrags 131.000 Rentnerinnen und Rentner im Jahr 2025 keine Steuern mehr zahlen. Zugleich kämen schätzungsweise 115.000 neu als Steuerpflichtige hinzu, da sie von Juli an 3,74 % mehr Rente erhalten. 

Aber wie gesagt, das sind Schätzungen des Bundesfinanzministeriums. Ob Steuern bei Ruheständlern fällig sind, hängt vor allem davon ab, ob und in welcher Höhe andere Einkünfte hinzukommen. Andere Einkünfte sind beispielsweise Mieteinnahmen, Kapitalerträge oder Betriebsrenten. Die meisten Rentnerinnen und Rentner, die Steuern zahlen müssen, haben diese Zusatzeinkünfte, vermutet das Fach-Online-Portal ihre-vorsorge.de.