Einige Steuerzahlende in Bayern, die Voraussteuer zahlen müssen, dürften im März vom Finanzamt der erste Säumniszuschlag erreicht haben. Wie die Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi) in einer Pressemitteilung informiert, erinnern die Finanzämter in Bayern ab sofort nicht mehr an Steuervorauszahlungen. Betroffene Bürgerinnen und Bürger müssen nun selbst an die Termine denken. 

Wer den Termin versäumt und auch die dreitägige Schonfrist, muss mit einem Säumniszuschlag rechnen. Dieser beträgt für jeden angefangenen Monat der verpassten Vorauszahlung ein Prozent des ausstehenden Betrags, der auf 50 Euro abgerundet wird. 

Wer die Voraussteuer nicht pünktlich zahlt, muss mit Säumniszuschlag rechnen

Bayern ist das letzte Bundesland, das die Steuervorauszahlungs-Erinnerung einstellt. Allerdings wurden hierzu die Steuerzahlenden nicht informiert. Neben der Erinnerung werden auch keine Überweisungsträger aus Papier mehr versendet. Bürgerinnen und Bürger müssen sich vollständig selbst darum kümmern. 

Die Lohi rät zu einem SEPA-Lastschriftverfahren, bei dem das Finanzamt die fälligen Steuervoraus-Beträge automatisch einzieht. So kann kein Termin verpasst und Säumniszuschläge vermieden werden. Alternativ kann auch ein Dauerauftrag bei der Bank eingerichtet werden. 

Die jeweilige Vorauszahlung wird einmal pro Quartal fällig. Die gesetzlichen Zahlungstermine sind der 10. März, der 10. Juni, der 10. September und der 10. Dezember. Fällt einer dieser Termine auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sich die Frist auf den nächsten Werktag. 

Zu hohe Steuer-Nachzahlung? Wann eine Voraussteuer fällig wird

Betroffen von Steuervorauszahlungen sind vor allem Selbstständige, Rentner, Freiberufler, Gewerbetreibende, Ehepaare mit den Steuerklassen III und V, Angestellte mit hohen Nebeneinkünften oder Empfänger von steuerfreien Ersatzleistungen. 

Eine Steuervorauszahlung wird dann vom Finanzamt festgelegt, wenn der Steuerbescheid eine Nachzahlung von mehr als 400 Euro ergibt und mindestens 100 Euro pro Quartal anfallen. Da davon ausgegangen wird, dass das im nächsten Jahr ebenso der Fall sein wird, wird die Steuer direkt im Voraus verlangt.