Der Staat hat nach Angaben des Arbeitsministeriums im vergangenen Jahr rund 826.000 Erwerbstätigen zusätzlich Bürgergeld gezahlt. Sie sind Teil von insgesamt 5,5 Mio. Bürgergeldempfängern. Der Grund dafür, dass sie staatliches Zusatzgeld bekommen, ist einfach erklärt: Obwohl sie arbeiten, reicht das Einkommen nicht zum Leben. Die Agentur für Arbeit, die den Betrag berechnet und auszahlt, spricht von "Aufstockern". Aber was sind überhaupt "Aufstocker"? Ab wann und warum wird deren Einkommen aufgestockt?

Das Problem: Viele können nicht von ihrer Arbeit leben

"Man muss von seiner Arbeit leben können", das ist das Credo von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas, wie sie in der ARD-Fernsehsendung Maischberger erläuterte. Und Nordrhein-Westfalens Arbeits- und Sozialminister Karl-Josef Laumann (CDU) betont gegenüber Ippen Media, dass zwar in Deutschland rund 830.000 Menschen arbeiten und Bürgergeld beziehen, was aber nicht bedeute, dass diese Menschen "nach einem vollen Arbeitstag nach Hause kommen und davon leben können."

Seit Einführung des gesetzlichen Mindestlohns 2015 war die Zahl der Aufstocker kontinuierlich gesunken. 2024 ist sie aber wieder angestiegen. Der Staat musste rund sieben Milliarden Euro für diese "Aufstocker" aufbringen. Die Daten gehen aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage des Linken-Abgeordneten Cem Ince im Deutschen Bundestag hervor. Ince kommentiert diese Entwicklung so: "Es kann nicht sein, dass Hunderttausende trotz Arbeit auf staatliche Hilfe angewiesen sind", sagte er der Nachrichtenagentur dpa.

Dabei sind die Ansprüche der Aufstocker alles andere als üppig: Es geht um den monatlichen Regelbedarf zum Leben, um die Kosten für die Unterkunft und die Heizung. Der Regelbedarf für eine alleinstehende Person ist für alle gleich und liegt bei 563 Euro. Ein Paar in einer Bedarfsgemeinschaft bekommt zusammen 1.012 Euro zur Deckung der Grundbedürfnisse plus evtl. Kinderzuschlag, gestaffelt nach Alter, zwischen 357 und 471 Euro. Die vom Amt übernommene "angemessene Miete" und die Kosten der Heizung sind nur individuell und nicht pauschal zu beziffern. Aber auch für Wohnen gibt es Regeln: Im ersten Jahr des Bürgergeldes spielt die Größe der Wohnung keine Rolle. Danach gibt es klare Regeln: Grundsätzlich gelten ca. 45 Quadratmeter für eine alleinstehende Person und 15 Quadratmeter für jede weitere Person als angemessen.

Wenn Bürgergeld-Bezieher arbeiten, haben sie Mini- oder Midi-Jobs

Ein Beispiel soll den monatlichen finanziellen Gesamtbedarf für eine alleinstehende Person, die Bürgergeld bekommt, konkret beziffern: Der Bürgergeld-Regelsatz für eine alleinstehende Person beträgt 2025 exakt 563 Euro. Würde die Person 410 Euro (angenommener Betrag) für Unterkunft und Heizung zahlen, ergibt sich daraus ein monatlicher Gesamtbedarf von 973 Euro.

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Da viele Aufstocker nur einer schlecht bezahlten und geringfügigen Beschäftigung (556-Euro-Mini-Jobs oder Midi-Jobs) nachgehen, sind die zusätzlichen Einnahmen aus Arbeit überschaubar. Eine Bertelsmann-Studie beziffert den Anteil der Minijobber unter den Aufstockern" mit 46 %. Der Online-Ratgeber www.Arbeitsvertrag.org legt in seiner Beispielrechnung bei einem Minijobbenden ein monatliches Einkommen von 553,50 Euro zugrunde. Der beim Bürgergeld anzurechnende Freibetrag von 223 Euro ist davon abzuziehen. Bleibt also ein Einkommen von 330,50 Euro aus dem Minijob, um den der Betrag zur Aufstockung gekürzt wird. 

Der errechnete Gesamtbedarf liegt, wie gesagt, bei 973 Euro und einem zu berücksichtigenden Einkommen von 330,50 Euro. Daraus ergibt sich eine Bürgergeld-Aufstockung in Höhe von 642,50 Euro. Der Minijobber oder die Minijobberin hat damit ein Gesamteinkommen von 1.196 Euro. Kein allzu üppiger Betrag, selbst wenn du Einmalleistungen (wie beispielsweise für orthopädische Schuhe, Mietgebühren für therapeutische Geräte oder die erstmalige Anschaffung von Möbeln oder Haushaltsgeräten) berücksichtigst.

Geringer Anreiz für eigenes Arbeitseinkommen

In jedem Fall lohnt es sich, wenn du einen der im Netz angebotenen Bürgergeldrechner nutzt. Im Internet gibt es davon einige zur Auswahl. Wir empfehlen den Rechner des Jobcenters Traunstein. Zusätzlich hier die Rechenschritte der Beispielrechnung, so wie sie bei www.Arbeitsvertrag.org nachzulesen sind: 

  • Anerkannter Gesamtbedarf für den Aufstockenden: 973 Euro
  • Minus des zu berücksichtigenden Einkommens durch den Minijob: 330,50 Euro 
  • Ergibt den Bürgergeld-Aufstockungs-Betrag: 642,50 Euro
  • Hinzuzurechnen ist das Entgelt als Minijobber: 553,50 Euro
  • Gesamteinkommen im Monat: 1.196 Euro

Vom Minijob-Entgelt pro Monat in Höhe von 553,50 Euro, bleibt nach Anrechnung gegenüber demjenigen, der keinen Job ausübt, nur ein Plus von 223 Euro übrig. Der größere Batzen von 330,50 Euro vom Minijob-Gehalt wird von der Arbeitsagentur mit dem Aufstocker-Betrag verrechnet. Angesichts des geringen Zusatzverdienstes, der durch Arbeit zu erzielen ist, besteht kein großer Anreiz für die "Aufstocker", sich um eigenes Einkommen zu kümmern.

Einen Job mit einer besseren Bezahlung zu suchen, hält sich deshalb in Grenzen, weil viele "Aufstocker" dann erleben, dass die Anrechnung beim Bürgergeld entsprechend drastisch ist und gekürzt wird. Die "Aufstocker" bleiben also oft im Bürgergeld hängen. Kai Whittaker, Berichterstatter für das Bürgergeld der Bundestagsfraktion von CDU/CSU, beklagt deshalb im Gespräch mit Ippen Media, dass der Hinzuverdienst "oft keine Brücke in den Arbeitsmarkt, sondern eine Sackgasse ist. Fast 45 % der Bürgergeld-Empfänger mit Hinzuverdienst bleiben länger als vier Jahre im Leistungsbezug. Das kann nicht sein", formuliert er deutlich seinen Unmut. 

Die CDU will die Hinzuverdienstgrenze neu definieren

Die Unionsparteien wollen diesen Zustand unbedingt ändern. In ihrem Positionspapier zur "Neuen Grundsicherung" vom Frühjahr 2024 schreibt die CDU: "Wir fordern eine Reform der Hinzuverdienstgrenzen, um die finanziellen Anreize, Arbeit generell bzw. mehr Arbeit aufzunehmen, zu erhöhen, damit die Menschen am Ende des Monats tatsächlich mehr Geld in der Tasche haben." 

Auch wenn die Hinzuverdienstgrenzen sich ändern sollte, bleibt für viele alleinerziehende Mütter ein Problem bestehen. Sie können wegen fehlender Betreuungsplätze gar nicht oder nicht mehr arbeiten. Die Kitaplätze lassen sich aber nicht von Zauberhand beschaffen. Es braucht dazu die Bundesländer und die Kommunen, die mitziehen. 

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Geht es nach der gemeinsamen Bundestagsfraktion der Christdemokraten, wird die Hinzuverdienstgrenze so angepasst, dass sie länger auf einem Niveau bleibt beziehungsweise langsamer abschmilzt. Dadurch soll es sich für Bürgergeld-"Aufstocker" lohnen, einen besser bezahlten Job anzunehmen, da ihnen das Geld nicht gekürzt wird. So sollen mehr Menschen einen Job mit Perspektive wählen – und irgendwann als "Aufstocker" ganz verschwinden. 

Bayerische Wirtschaft beklagt Fehlentwicklung

Zusätzlich weist Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt, von der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (VBW) auf einen wichtigen Aspekt hin, der bei einem sachlichen Umgang mit der wachsenden Zahl an "Aufstockern" nicht fehlen dürfe. So sei zu beachten, dass die Mehrheit der "Aufstocker" einer Teilzeitbeschäftigung oder einem geringfügigen Mini-Job nachgeht. Nur knapp 10 % seien vollzeitbeschäftigt und so schlecht bezahlt, dass sie Bürgergeld beziehen müssten. 

Dies zeige: Aufgestockt würden in der Regel nicht niedrige Löhne von Vollzeitbeschäftigten. "Wir müssen uns daher Gedanken machen, wie die Integration in eine vollzeitnahe- beziehungsweise Vollzeitbeschäftigung gelingen kann." Das Problem liegt laut VBW grundsätzlich im System der Transferleistungen.

Und Verbandschef Brossardt weiter: "In unserem Transfersystem bestehen Fehlanreize, sodass es sich für die Mehrheit der Transferleistungsempfänger nicht lohnt, ihr Arbeitszeitvolumen zu erhöhen." Das gelte es durch Reformen zu ändern. Ziel müsse es sein, dass eine Arbeitszeiterhöhung durch ein "fordern und fördern" wieder attraktiver wird. "So sinken durch eine verbesserte Arbeitsmarktintegration die Sozialausgaben, gleichzeitig stabilisieren mehr sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse unsere Sozialversicherung", so Brossardt.