Die Berechnung der Rentenpunkte nach einer Scheidung ist nicht immer bekannt: Wenn eine Ehe geschieden wird, werden die während der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche grundsätzlich zwischen den Ex-Partnern aufgeteilt. Ziel ist es, dass beide möglichst gerecht an der späteren Altersvorsorge teilhaben – unabhängig davon, wer in der Ehe mehr gearbeitet oder verdient hat. 

Wie ist der Ablauf eines Versorgungsausgleichs bei der Scheidung?

Eine Scheidung wirkt sich auf die gesetzliche Rente aus. Der Versorgungsausgleich ist ein eigenes Verfahren, das im Rahmen der Scheidung vom Familiengericht durchgeführt wird. Das Gericht prüft dabei, welche Renten- und Versorgungsansprüche während der Ehe aufgebaut wurden. Nach gesetzlichen Regelungen findet dann eine Aufteilung der Rentenpunkte innerhalb der Ehe statt. Die rechtliche Grundlage dafür ist das Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG).

Die Ehezeit für den Versorgungsausgleich beginnt rechtlich mit dem Monat der Eheschließung und endet mit dem Monat vor Zustellung des Scheidungsantrags. Nur die in diesem Zeitraum erworbenen Rechte werden berücksichtigt; Rentenansprüche davor oder danach bleiben grundsätzlich außen vor.

Das Gericht entscheidet dann im Scheidungsbeschluss auch über den Versorgungsausgleich – ohne dass du dafür einen gesonderten Antrag stellen musst. So geht auch nach der Scheidung alles seinen geregelten Gang.

Wie werden Rentenpunkte berechnet und verteilt?

In der gesetzlichen Rentenversicherung werden deine Ansprüche über sogenannte Entgelt- oder Rentenpunkte erfasst. Pro Jahr erhältst du ungefähr einen Rentenpunkt, wenn dein Einkommen etwa dem Durchschnittsverdienst aller Versicherten entspricht. Liegst du darüber oder darunter, gibt es entsprechend mehr oder weniger Punkte. Jeder Rentenpunkt hat einen bestimmten Euro-Wert, der jährlich angepasst wird.

Beim Versorgungsausgleich werden zunächst die Rentenpunkte bei dem Ehepartner ermittelt, die in der Ehezeit gutgeschrieben wurden. Dann wird die Differenz zwischen euren Punkten berechnet und in der Regel zur Hälfte ausgeglichen.

Hat etwa Partner A in der Ehe 18 Rentenpunkte erworben und Partner B 6, werden insgesamt 24 Punkte verteilt, sodass nach dem Ausgleich beiden jeweils 12 Rentenpunkte zustehen. Punkte werden nur von dem Partner abgezogen, der mehr angespart hat. Der andere Partner profitiert hingegen von einer Rentenpunkte-Übertragung.

Welche Rentenansprüche bei einer Scheidung werden berücksichtigt?

Beim Versorgungsausgleich geht es nicht nur um die gesetzliche Rente, sondern um nahezu alle Formen der Alters- und Erwerbsminderungsversorgung. Dazu zählen insbesondere:

  • gesetzliche Rentenversicherung (Rentenpunkte),
  • Beamteversorgung,
  • betriebliche Altersvorsorge (z. B. Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds),
  • Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst,
  • berufsständische Versorgungswerke (z.B. für Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten),
  • bestimmte private Rentenversicherungen mit Versorgungscharakter.

Jeder Versorgungsträger teilt dem Gericht mit, welche Anwartschaften während der Ehe entstanden sind. Diese Rechte werden entweder intern innerhalb desselben Versorgungssystems oder extern in einem anderen System geteilt. So können etwa Betriebsrenten oder private Rentenverträge ebenfalls hälftig zwischen dir und deinem Ex-Partner aufgeteilt werden, unabhängig davon, auf wessen Namen der Vertrag läuft.

Was solltest du beim Versorgungsausgleich beachten?

Es gibt Besonderheiten bei Selbstständigen oder Auslandszeiten. Bei Selbstständigkeit hängt es davon ab, ob und wie du für das Alter vorgesorgt hast. Zahlst du freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung ein oder bist du in einem berufsständischen Versorgungswerk, werden diese Anwartschaften grundsätzlich ebenfalls in den Versorgungsausgleich einbezogen. Hast du lediglich private Vorsorgeverträge, entscheidet die genaue Vertragsgestaltung, ob diese als ausgleichspflichtige Anrechte zählen.

Bei Auslandszeiten kommt es darauf an, in welchem ​​Land und welchem ​​System Beiträge gezahlt wurden. Teilweise können ausländische Rentenansprüche in den deutschen Versorgungsausgleich einbezogen werden. In anderen Fällen ist ein besonderes Verfahren oder eine spätere Abstimmung mit dem ausländischen Rententräger erforderlich. Hier kann eine fachkundige Beratung im Familien- oder Sozialrecht sinnvoll sein.

Generell ist es wichtig, dass du alle relevanten Informationen zu deinen Rentenansprüchen vollständig angibst. Das Familiengericht fordert zwar Auskünfte direkt bei Rentenversicherungen, Versorgungswerken oder Versicherern an, aber unvollständige Angaben können das Verfahren verzögern. Du solltest außerdem prüfen, ob frühere Entscheidungen oder Vereinbarungen – etwa ein notarieller Ehevertrag – Regelungen zum Versorgungsausgleich enthalten.