18,36 Euro pro Monat zahlt jeder Haushalt in Deutschland für die Rundfunkgebühren (ehemals GEZ) aktuell - unabhängig davon, ob das Angebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks genutzt wird oder nicht. Zwar gibt es für manche Personen Ausnahmen, für den Großteil wird die Gebühr jedoch fällig - genau deshalb steht sie immer wieder in der Kritik. Auch der Bayerische Ministerpräsident Markus Söder äußerte sich dazu bereits mehrfach und forderte laut der dpa im vergangenen Jahr, dass die Gebühr auf keinen Fall weiter steigen dürfe.

Nun könnte jedoch eine neue Regelung bei vielen Beitragszahlern für Probleme sorgen. Denn wie die für die Rundfunkgebühren zuständige Stelle auf ihrer Internetseite bekannt gab, wird sich im Bezahlverfahren künftig ein entscheidender Vorgang ändern.

Wichtige Änderung bei Rundfunkgebühren kann zu Strafzahlungen führen

Demnach galt bisher: Wer die Gebühren nicht per Lastschriftverfahren, sondern durch Einmalüberweisungen beglich, erhielt regelmäßig eine Rechnung, die auch als Zahlungserinnerung diente. Das soll sich jetzt ändern. Künftig soll es demnach nur noch ein einmaliges Schreiben geben, das an alle vier jährlich wieder­kehrenden Zahlungs­termine gesammelt erinnert - die so­ge­nannte Ein­mal­zahlungs­auf­forderung.

Eine erneute Erinnerung gibt es dann nicht mehr. Wer die Termine versäumt, muss mit einem sofortigen Bußgeld rechnen. Der Internetseite zufolge wird dann ein Säumnis­zu­schlag von 1 Prozent der rück­ständigen Beitrags­schuld fällig, mindestens aber 8 Euro. Erste Beitrags­zahlen­de wurden demnach be­reits auf das Ver­fahren um­ge­stellt. Nach und nach soll dieses bei allen Beitrags­zahlen­den ohne Last­schrift­man­dat eingeführt werden.

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Begründet wird die neue Regelung auf der Internetseite des Service folgendermaßen: "Die Ein­mal­zahlungs­auf­forde­rung führt beim Beitrags­service zu maß­geb­lichen Ein­spa­rungen von Porto- und Ver­sand­kosten, die im Rahmen des wieder­kehren­den Ver­sands von Zahlungs­auf­forde­rungen bis­lang ent­standen sind. Die Ein­mal­zahlungs­auf­forde­rung er­höht da­mit – auf­grund des ver­ringer­ten Papier­ver­brauchs – nicht nur die Nach­haltig­keit des Beitrags­einzugs, sondern trägt auch zur Wirt­schaft­lich­keit und zur Auf­wands­stabili­tät des Beitrags­service bei", erklären die Verantwortlichen im Netz.

Rundfunkbeitrag: Diese Zahlungstermine solltest du kennen

Für alle Menschen in Deutschland beginnt die Bei­trags­pflicht laut der Internetseite des Rundfunkbeitrags mit dem ersten Tag des Monats, in dem sie erst­mals In­haber einer Wohnung in Deutsch­land sind. Der monatliche Rundfunkbeitrag ist dann immer für einen Zeitraum von drei Monaten zu zahlen - also an vier individuell festgelegten Terminen pro Jahr. Jeweils in der Mitte dieses Zeit­raums müssen die Beiträge für diese drei Monate über­wiesen werden. Alternativ können diese bereits im Voraus für einen bestimmten Zeitraum bezahlt werden.