18,36 Euro pro Monat zahlt jeder Haushalt in Deutschland für die Rundfunkgebühren (ehemals GEZ) aktuell - unabhängig davon, ob das Angebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks genutzt wird oder nicht. Zwar gibt es für manche Personen Ausnahmen, für den Großteil wird die Gebühr jedoch fällig - genau deshalb steht sie immer wieder in der Kritik. Auch der Bayerische Ministerpräsident Markus Söder äußerte sich dazu bereits mehrfach und forderte laut der dpa im vergangenen Jahr, dass die Gebühr auf keinen Fall weiter steigen dürfe.
Nun könnte jedoch eine neue Regelung bei vielen Beitragszahlern für Probleme sorgen. Denn wie die für die Rundfunkgebühren zuständige Stelle auf ihrer Internetseite bekannt gab, wird sich im Bezahlverfahren künftig ein entscheidender Vorgang ändern.
Wichtige Änderung bei Rundfunkgebühren kann zu Strafzahlungen führen
Demnach galt bisher: Wer die Gebühren nicht per Lastschriftverfahren, sondern durch Einmalüberweisungen beglich, erhielt regelmäßig eine Rechnung, die auch als Zahlungserinnerung diente. Das soll sich jetzt ändern. Künftig soll es demnach nur noch ein einmaliges Schreiben geben, das an alle vier jährlich wiederkehrenden Zahlungstermine gesammelt erinnert - die sogenannte Einmalzahlungsaufforderung.
Eine erneute Erinnerung gibt es dann nicht mehr. Wer die Termine versäumt, muss mit einem sofortigen Bußgeld rechnen. Der Internetseite zufolge wird dann ein Säumniszuschlag von 1 Prozent der rückständigen Beitragsschuld fällig, mindestens aber 8 Euro. Erste Beitragszahlende wurden demnach bereits auf das Verfahren umgestellt. Nach und nach soll dieses bei allen Beitragszahlenden ohne Lastschriftmandat eingeführt werden.
Begründet wird die neue Regelung auf der Internetseite des Service folgendermaßen: "Die Einmalzahlungsaufforderung führt beim Beitragsservice zu maßgeblichen Einsparungen von Porto- und Versandkosten, die im Rahmen des wiederkehrenden Versands von Zahlungsaufforderungen bislang entstanden sind. Die Einmalzahlungsaufforderung erhöht damit – aufgrund des verringerten Papierverbrauchs – nicht nur die Nachhaltigkeit des Beitragseinzugs, sondern trägt auch zur Wirtschaftlichkeit und zur Aufwandsstabilität des Beitragsservice bei", erklären die Verantwortlichen im Netz.
Rundfunkbeitrag: Diese Zahlungstermine solltest du kennen
Für alle Menschen in Deutschland beginnt die Beitragspflicht laut der Internetseite des Rundfunkbeitrags mit dem ersten Tag des Monats, in dem sie erstmals Inhaber einer Wohnung in Deutschland sind. Der monatliche Rundfunkbeitrag ist dann immer für einen Zeitraum von drei Monaten zu zahlen - also an vier individuell festgelegten Terminen pro Jahr. Jeweils in der Mitte dieses Zeitraums müssen die Beiträge für diese drei Monate überwiesen werden. Alternativ können diese bereits im Voraus für einen bestimmten Zeitraum bezahlt werden.