Pro Wohnung muss lediglich eine Person den Rundfunkbeitrag bezahlen. Wer mit anderen in einer Wohnung lebt und Post vom Beitragsservice bekommt, obwohl ein Mitbewohner schon zahlt, sollte handeln, um Mahnungen zu vermeiden. Wer Sozialleistungen erhält, kann sich befreien lassen und sollte sich informieren. Das rät die Verbraucherzentrale Bayern in einer aktuellen Pressemitteilung.
"Wer Post vom Beitragsservice erhält, sollte unbedingt reagieren, um Mahnungen zu vermeiden", rät Elisabeth Graml, Verbraucherberaterin bei der Verbraucherzentrale Bayern. "Zahlt ein Mitbewohner bereits den Rundfunkbeitrag, kann man sich abmelden."
Rundfunkbeitrag: Pro Wohnung muss nur eine Person zahlen
Dazu muss man dem Beitragsservice den Namen und die Beitragsnummer der zahlenden Person mitteilen und angeben, dass man zusammenwohnt. Grundsätzlich muss nur eine Person pro Wohnung den Rundfunkbeitrag bezahlen. "Wer das übernimmt, entscheidet die Wohngemeinschaft", erklärt Elisabeth Graml.
- Befreiung vom Rundfunkbeitrag: Empfänger von Sozialleistungen wie Bürgergeld, BAföG, Grundsicherung und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz können sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Dies erfolgt nicht automatisch – ein Antrag mit Nachweis ist erforderlich.
- Beitragspflicht bei gemischten Haushalten: In einem Haushalt, in dem sowohl befreite als auch zahlungspflichtige Personen leben, muss der Beitrag von einer zahlungspflichtigen Person entrichtet werden. Eine Anmeldung auf die befreite Person ist nicht möglich.
- Tipps zu Online-Formularen: Wer den Beitragsservice online kontaktieren möchte, sollte ausschließlich die Seite www.rundfunkbeitrag.de nutzen. Ähnlich benannte Seiten erheben Gebühren für An-, Ab- oder Ummeldungen bzw. für eine Befreiung. Auf der offiziellen Webseite sind diese Serviceleistungen kostenlos möglich. Bei Fragen rund um den Rundfunkbeitrag bietet die Verbraucherzentrale Bayern eine kostenlose Beratung an. Termine können online unter www.verbraucherzentrale-bayern.de oder telefonisch unter (089) 55 27 94-0 vereinbart werden.
Ein Redakteur hat diesen Artikel unter der teilweisen Verwendung eines KI-Sprachmodells verfasst und/oder optimiert. Sämtliche Informationen wurden sorgfältig geprüft.
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