Obwohl die Behörden ihren Fehler erst nach 20 Jahren bemerkten, muss nun ein Mann rund 70.000 Euro Rente seines verstorbenen Vaters zurückzahlen. Zu diesem Fall ist inzwischen ein rechtskräftiges Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) gefallen. 

Der Vater verstarb bereits 1991 in der Türkei. Die Deutsche Rentenversicherung zahlte ihm allerdings weiterhin seine Altersrente auf sein Konto aus, worüber sein Sohn eine Vollmacht hatte. Erst 2011 bemerkten die Behörden ihren Fehler und stellten die Rentenzahlung ein. Jetzt soll der Sohn die rund 70.000 Euro zurückzahlen, wie aus einem Bericht von gegen-hartz.de hervorgeht.

Behörden bemerken es jahrelang nicht: Sohn gibt Rente des verstorbenen Vaters aus

Da der Sohn des Verstorbenen das Konto aktiv aufgrund einer Vollmacht nutze und die Rente regelmäßig sich selbst überwies oder abhob, war es der Rentenversicherung möglich, lediglich 1500 Euro von der Bank zurückzufordern. Der Sohn hatte sich das Rentengeld unrechtmäßig angeeignet. 

Für die Deutsche Rentenversicherung und das Bundessozialgericht war nicht relevant, ob der Sohn darüber Bescheid wusste oder nicht.

Die Mutter versuchte noch, über eine Witwenrente das Geld als rechtmäßig erhalten zu rechtfertigen. Das sei allerdings keine rechtliche Grundlage, entschied ein Gericht. Zumal es sich um zwei unterschiedliche Sachverhalte handelte. 

"Verhältnismäßig": Sohn muss Rente zurückzahlen - Richter bekräftigt Urteil

Im Sozialgesetzbuch ist geregelt, dass jeder, der über eine zu Unrecht geleistete Rente verfügt, zur Rückzahlung verpflichtet ist. Unabhängig davon, ob derjenige Kenntnis über die Unrechtmäßigkeit der Zahlung hat und unabhängig von der ursprünglichen Absicht.

Demnach muss der Sohn die rund 70.000 Euro Rente seines verstorbenen Vaters zurückzahlen. Dies sei laut Richter "verhältnismäßig und verfassungsgemäß".  

Geraten wird, bei Vollmachten über andere Konten und bei Verwaltung von Renten anderer, beispielsweise von Familienmitgliedern, zu prüfen, ob die Zahlungen rechtmäßig sind - vor allem, sobald derjenige verstorben ist.