- Warum streben Rentner einen Wechsel in die GKV an?
- Was sagt das Gerichtsurteil zum Wechsel?
- Wer kann von der Regelung profitieren?
Einem aktuellen Gerichtsurteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg zufolge ist es Rentnern unter bestimmten Bedingungen möglich, von der privaten Krankenversicherung (PKV) zurück in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zu wechseln. Weshalb ein Wechsel im Hinblick auf eine Kostenersparnis sinnvoll sein kann, welche Rechte du hast und welche Voraussetzungen für einen erfolgreichen Wechsel erfüllt sein müssen, erklären wir dir in diesem Artikel.
Warum streben Rentner einen Wechsel in die GKV an?
Viele privatversicherte Rentner sehen sich mit hohen Beiträgen zu ihrer Krankenversicherung konfrontiert. Was während des Berufslebens finanziell gut stemmbar war, kann in der Rente zur großen Belastung werden. Daher streben viele Rentner einen Wechsel von der PKV in die GKV an. Das Problem: Für Privatversicherte ist ein Wechsel ab 55 Jahren nur unter sehr strengen Voraussetzungen möglich. Viele müssen die hohen Kosten für die Privatversicherung somit trotz des niedrigeren Einkommens als Rentner weiterhin aufbringen.
In der Tat lassen sich die Kosten durch einen Wechsel in die GKV oft deutlich senken. In der gesetzlichen Krankenversicherung werden die Beitragssätze einkommensabhängig erhoben. Das bedeutet, wer weniger verdient, zahlt geringere Beiträge. Bei der privaten Krankenversicherung hängt der Beitragssatz von individuellen Faktoren ab. Er kann im Alter sogar steigen, da die Beitragszahlungen in der PKV an Risikofaktoren wie Alter oder Gesundheitszustand gekoppelt sind. Der individuelle Beitrag für Versicherte kann somit stark variieren.
Die Beitragsgestaltung in PKV und GKV zeigt, dass Rentner durch den Wechsel tatsächlich sparen und ihre finanzielle Belastung reduzieren können. Ein Wechsel bietet somit oft finanzielle Vorteile. Normalerweise ist der Wechsel von PKV zu GKV für Rentner jedoch, wie bereits erwähnt, ab einem Alter von 55 Jahren ausgeschlossen. Ein aktuelles Urteil könnte nun neue Möglichkeiten für eine Rückkehr zur GKV für Rentner eröffnen. So könnte der Bezug einer Teilrente den Wechsel in die GKV ermöglichen.
Was sagt das Gerichtsurteil zum Wechsel?
In dem aktuell vor dem Landessozialgericht Baden-Württemberg verhandelten Fall klagte ein 1945 geborener Rentner sein Recht auf einen Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung ein. Der Hintergrund: Der privat krankenversicherte Kläger wandelte seine Vollrente zum 1. Februar 2022 in eine Teilrente nach § 42 Abs. 1 SGB VI um. Dadurch ergab sich eine Reduzierung auf 458,16 Euro monatlich. Aufgrund der geringeren Rente beantragte er die Familienversicherung über seine gesetzlich versicherte Ehefrau. Zunächst gewährte die GKV dem Rentner die Familienversicherung, da seine Rente unter der damals geltenden Einkommensgrenze von 470 Euro lag, die laut § 10 Abs. 1 Nr. 5 SGB V für die Aufnahme in die Familienversicherung nicht überschritten werden durfte. Im Mai 2022 kehrte der Kläger jedoch zur Vollrente zurück. Daraufhin widerrief die Krankenkasse die Familienversicherung rückwirkend. Die Begründung: Die Einkommensgrenze sei vorausschauend überschritten worden.
Das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschied zugunsten des Rentners (L 5 KR 1336/23). Die Richter begründeten ihr Urteil damit, dass die Teilrente ein gesetzlich zulässiges Gestaltungsrecht sei und das Einkommen in dieser Zeit unter der zulässigen Einkommensgrenze lag. Der spätere Wechsel zurück zur Vollrente ändere nichts am zum Zeitpunkt des Teilrentenbezugs bestehenden Versicherungsanspruch.
Die Familienversicherung war demnach rechtens. Dadurch ergibt sich für den einst privat versicherten Rentner die Möglichkeit, in der gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben. Denn mit Ende der Familienversicherung entsteht automatisch eine freiwillige Mitgliedschaft in der GKV (§ 188 Abs. 4 SGB V).
Wer kann von der Regelung profitieren?
Durch das Gerichtsurteil bestätigen die Richter faktisch die Möglichkeit, über den Bezug einer befristeten Teilrente aus der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung zu gelangen. Die Teilrente kann Rentnern somit die Möglichkeit eröffnen, von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche zu wechseln. Durch den Wechsel wäre eine Beitragssenkung für Rentner bei der Krankenversicherung möglich.
Voraussetzung ist, dass der Ehepartner bzw. die Ehepartnerin gesetzlich versichert ist und im Rahmen der Teilrente die Einkommensgrenze für die Aufnahme in die Familienversicherung nicht überschritten wird. Dann kann die Familienversicherung in Anspruch genommen werden. Nach dem Ablauf der Familienversicherung tritt automatisch eine freiwillige Mitgliedschaft ein.
Wichtig zu wissen: Andere Sozialgerichte kamen zu einem abweichenden Urteil. Die Rechtslage ist demnach nicht eindeutig geklärt. Das Verfahren liegt beim Bundessozialgericht, das durch ein Grundsatzurteil für Klarheit sorgen soll. Ein abschließendes Gerichtsurteil in puncto private zu gesetzliche Krankenversicherung steht demnach aus. Da die Rechtslage noch nicht eindeutig geklärt ist, sollten Betroffene eine individuelle anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen, um die Chancen auf den Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung auszuloten und finanzielle sowie rechtliche Risiken zu vermeiden. Übrigens: Ab 2026 müssen sich Beitragszahler auf einige Änderungen bei Rente und Krankenkasse einstellen. Hier erfährst du mehr.