Wenn es um die Renten in Deutschland geht, dann gibt es viele unterschiedliche Ansichten. Aber gerade der Vergleich mit den Pensionen der Beamten erhitzt oft die Gemüter. Die Diskussion um Ungleichheiten hat inFranken.de bereits in der Vergangenheit betrachtet. Neue Zahlen der Bundesregierung bringen jetzt wieder neuen Schwung in das Thema. 

Es geht dabei um das Geld im Ruhestand, das ein durchschnittlicher Rentner und ein durchschnittlicher Pensionär zur Verfügung hat. Doch geht das so einfach? Das Bundesamt des Innern und für Heimat (BMI) hat dazu eine klare Meinung.

Um eine Pension zu erreichen: Durchschnitts-Angestellter müsste 73 Jahre arbeiten

Wie die Bild-Zeitung in ihrer Ausgabe vom Montag, 12. Februar 2024, zu den Zahlen der Bundesregierung schreibt, liegt die Pension von Beamten demnach im Schnitt bei 2630 Euro brutto im Monat.

Für einen Rentner ist eine solche Summe nur schwer zu erreichen. Der Durchschnitt der Rente liegt für Männer bei 1728 Brutto, für Frauen sind es, bei einem Blick auf den Rentenatlas für 2023, nur 1316 Euro. 

Laut Bild müsste demnach ein" Durchschnitts-Angestellter 73 Jahre arbeiten". Und damit bräuchte er "fast zwei durchschnittliche Arbeitsleben", um in den Bereich einer Pension zu kommen.  Das BMI warnt aber vor einem solchen Vergleich. 

Bundesamt des Innern und für Heimat: Darum kann man Rente und Pension nicht vergleichen 

Auf der Internetseite des Bundesamtes heißt es dazu: "Der Vergleich durchschnittlicher Renten und Pensionen ist ein Vergleich von ‚Äpfel und Birnen‘." Es sei demnach wichtig, den Unterschied zwischen Rente und Pension zu verstehen. 

Laut BMI haben Pensionen grundsätzlich schon ganz andere Sicherungsziele als Renten. Dazu heißt es, dass die gesetzliche Rente die Funktion einer Regelsicherung (erste Säule der Altersvorsorge) erfüllt und oftmals von einer betrieblichen Altersversorgung ergänzt (zweite Säule) wird. Dagegen deckt die Beamtenversorgung sowohl die erste als auch die zweite Säule der Altersvorsorge ab.

Bei der Auswertung der Zahlen und Daten zu Rente und Pension ist zudem entscheidend, dass dem Bundesamt des Innern und für Heimat zufolge, Pensionen regelmäßig das gesamte oder zumindest den überwiegenden Teil eines Erwerbslebens abdecken. Renten umfassen sämtliche Erwerbsbiografien und alle rentenversicherten Berufsgruppen. So fließen dort auch Mini-Jobber und Personen, die in ein anderes Versorgungssystem gewechselt sind, hinein. 

Pension und Rente: Steuer, Krankenversicherung und Einkommen – wichtige Faktoren 

Und ein ganz wesentlicher Punkt, der beim Vergleich zwischen Rente und Pension immer gerne vergessen wird – BMI: "Beamtinnen und Beamte müssen durch den Abschluss einer privaten Kranken- und Pflegeversicherung selbst Vorsorge für den Teil der nicht durch die Beihilfe abgedeckten Krankheitsaufwendungen treffen. Die Beiträge hierfür sind nicht einkommensabhängig, sondern risikobezogen und erreichen daher gerade im Alter oft eine beträchtliche Höhe; dies mindert letztlich die Netto-Versorgungsbezüge".

Das Ministerium verweist des Weiteren darauf, dass die Einkommenshöhe und -verläufe im öffentlichen Dienst und in der Privatwirtschaft "zunehmend unterschiedlich sind". Ein Vergleich der jeweils erworbenen Alterseinkünfte würde somit erheblich erschwert werden.

Und auch bei den Steuern gibt es gravierende Unterschiede, die man laut dem Bundesamt immer beachten sollte. Demnach sind die Pensionen "seit jeher voll steuerpflichtig, während gesetzliche Renten erst seit 2005 allmählich in die Steuerpflicht hineinwachsen".


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