Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) geht erneut in die Offensive. Wie schon im August 2025 reagieren die Verantwortlichen auf eine Meldung im Interne, die für Verunsicherung sorgt. Damals ging es um den Verlust der Rente ohne eine bestimmten Nachweis.
Ganz aktuell finden sich auf verschiedenen Internetportalen und in den Sozialen Medien die Nachricht, dass ab Oktober die Zahlung der Rente ausbleiben würden, weil eine neue EU-Richtlinie für Zahlungsdienste eingeführt wird. Die Deutsche Rentenversicherung stellt in ihrem Faktencheck fest, dass es sich um eine Falschmeldung handelt.
Auswirkung der neue Richtlinie für die Rente
Wie die DRV erklärt, sind Rentner von dieser Prüfung nicht betroffen. Im Rahmen des vorgesehenen Opt-Out-Verfahrens hat die Rentenversicherung dem Bericht zufolge entschieden, "bei den Rentenzahlungen auf die IBAN-Namensprüfung zu verzichten".
Was ist das Opt-Out-Verfahren? Es handelt sich um einen Vorgang, bei dem eine Person aktiv widersprechen muss, um eine automatische Anmeldung oder Zustimmung zu verhindern, die sonst als erteilt gilt. Ein typische Beispiel ist das Ablehnen von Cookies.
Wichtig für alle Senioren: Die Renten werden ab Oktober wie gewohnt überwiesen, auch wenn es kleinere Abweichungen im Namen geben sollte.
Die entsprechenden Auszahlungstermine der Rente stehen für das gesamte Jahr 2025 bereist fest und unterscheiden sich nur vorschüssige und nachschüssige Rente.
Worum geht es bei der neuen EU-Richtlinie?
Mit der Zahlungsrichtlinie PSD3 (Payment Services Directive 3) ab Oktober will die Europäische Union dafür sorgen, dass die Sicherheit bei Online-Zahlungen verbessert wird.
Banken müssen dadurch überprüfen, ob eine IBAN-Kontonummer mit dem Namen des Zahlungsempfängers exakt übereinstimmt.
Verpflichtend wird diese neue Regelung für Einzelüberweisungen. Die Deutsche Rentenversicherung weist noch darauf hin, dass Kunden, die keine Verbraucher sind – "zum Beispiel Unternehmen oder Behörden – können bei Sammelüberweisungen jedoch entscheiden, ob eine IBAN-Namensprüfung vorgenommen werden soll".