- Pension versus Rente
- Warum bekommen Pensionierte höhere Altersbezüge als Rentner*innen?
- Soll sich etwas ändern?
Von den rund fünf Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst sind rund 1,7 Millionen Beamt*innen. Sie unterscheiden sich von den übrigen Arbeitnehmer*innen dadurch, dass sie dem Staat (Gemeinden, Ländern, Bund), der sie beschäftigt, zu besonderer Treue verpflichtet sind. Oft übernehmen sie staatliche, hoheitliche Aufgaben: im Finanzamt, am Gericht oder bei der Polizei. Im Gegenzug sorgt der Staat für sie, und das ein ganzes Leben lang. Im Alter zahlt der Staat dann eine Pension und die kann sich durchaus sehen lassen. Sie ist nämlich ausgesprochen hoch, im Vergleich zur gesetzlichen Rente von der Deutschen Rentenversicherung (DRV).
Pension versus Rente
Das fängt schon beim Namen an: Die einen erhalten eine Pension, die anderen eine Rente. Die unterschiedliche Bezeichnung stört kaum, wenn da nicht die Unterschiede in der Höhe wären. Eine durchschnittliche Pension für Beamte in Deutschland liegt bei 67 % (2021) – und damit deutlich über dem Rentenniveau von 48 %. Pensionszahlungen klettern bei 40 Dienstjahren auf bis zu 71,75 % der Bruttobezüge aus den beiden letzten Erwerbsjahren.
Frauen sind auch bei den Pensionen benachteiligt: Sie erhalten in der Regel deutlich weniger Geld. Eine Höhe der Frauen-Pension von durchschnittlich 60 % heißt, dass es auch Pensionärinnen gibt, die nur 50 % haben. Dieses niedrigere Niveau ist regelmäßig durch Teilzeitbeschäftigung, ausgelöst durch die Kindererziehung, entstanden. Seit 2012 liegt die Regelaltersgrenze bei Beamten bei 67 Jahren. Ein früherer Eintritt in die Pension heißt Abschläge hinzunehmen (beispielsweise 14,4 % bei einem Eintritt mit 63 Jahren).
In konkreten Zahlen sieht das bei den Pensionen so aus: Beamte erhalten je nach Beruf im Schnitt zwischen 2.000 und 4.000 Euro im Monat. Das durchschnittliche Ruhegehalt (2022) beträgt 3.170 Euro brutto im Monat, so die Daten des Statistischen Bundesamtes. Der Höchstbetrag für Spitzenbeamte des Bundes kann sogar über 4.820 Euro im Monat erreichen. Der Wirtschaftswissenschaftler Bernd Rürup berichtet im Interview mit der Süddeutschen Zeitung, wie es dagegen bei der gesetzlichen Rente aussieht: "Im Schnitt bekommt ein Rentner in Deutschland 1.230 Euro und eine Rentnerin um die 800 Euro. Die Mindestpension beim Bund beträgt gegenwärtig rund 1.860 Euro."
Warum bekommen Pensionierte höhere Altersbezüge als Rentner*innen?
Es gibt einige Besonderheiten im öffentlichen Dienst, die als Begründung für die höheren Bezüge herhalten müssen. Beamte müssen sich selbst privat krankenversichern und auch für den Pflegefall vorsorgen. Das stimmt zwar zu einem Teil, aber eben nicht ganz. Beamte erhalten zwar keinen 50-Prozentigen-Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung. Dafür gibt es aber die sogenannte Beihilfe, die ebenso während der Pensionszeit der Staat übernimmt. Das sind üblicherweise 50 % aller Krankheitskosten für die Beamt*innen. Gibt es Ehepartner*in und Kinder, steigt die Kostenübernahme auf 70 %.
Die privaten Krankenkassen bieten Tarife an, die nur noch die "Restkosten" absichern, die die Beihilfe nicht abdeckt. Check24 ermittelt für einen 63-jährigen Beamten, der einen Premium-Tarif wählt (Ein-Bettzimmer, Chefarzt, 85 % Kostenübernahme beim Zahnersatz) einen monatlichen Tarif von ca. 350 Euro, für den gleichaltrigen Lebenspartner würde noch einmal der gleiche Betrag fällig.
Beamte erhalten keine Betriebsrente und müssen daher vom Staat ebenso in der zweiten Säule der Altersvorsorge abgesichert werden. Dieses Argument ist richtig, hinkt aber trotzdem: Nur die Hälfte der in der Wirtschaft arbeitenden Personen erhält eine zusätzliche Betriebsrente. Ein drittes Argument, warum die Pension höher ausfällt, lautet: Pensionierte müssen ihre Bezüge voll versteuern, während dies bei gesetzlichen Renten nur schrittweise gilt. Das stimmt zwar, ist aber bei den gesetzlichen Renten ab 2040 gleichermaßen so. Die Jahrgänge, die vorher ausscheiden, haben einen Steuervorteil gegenüber den Pensionierten.
Soll sich etwas ändern?
Der Rentenexperten Bernd Raffelhüschen von der Uni Freiburg kritisiert, dass deutlich zu viele Beschäftigte den Beamten-Status haben. Seine Kritik richtet sich vor allem an die Gruppe der Lehrer*innen. Raffelhüschen plädiert dafür, den Beamten-Status auf hoheitliche Aufgaben zu beschränken – also etwa Polizei, Justiz und gegebenenfalls Landesverteidigung. Beschäftigte in Forschung und Lehre müssen nach seiner Auffassung diesen Status ebenfalls nicht erhalten. "Es ist nicht einzusehen, warum Uni-Professoren oder Lehrer verbeamtet sein müssen", erklärte Raffelhüschen jüngst in einem Interview mit der Frankfurter Rundschau. Und in der Bild-Zeitung warnt er: "Der Bund und die Bundesländer müssen Neu-Verbeamtungen bis auf wenige Ausnahmen stoppen. Sonst droht der Finanzkollaps der Bundesländer."
Der Präsident des Bundessozialgerichts Prof. Dr. Rainer Schlegel geht in die gleiche Richtung und plädierte auf dem bayerischen Sozialrechtstag in München für eine Rentenversicherungspflicht für alle Erwerbstätigen – einschließlich Beamte und Selbständige. Hier bestehe dringender Reformbedarf. Das neue Sicherungsziel der gesetzlichen Rentenversicherung sollte für die Zukunft so definiert werden, dass jeder Erwerbstätige nach einem erfüllten Berufsleben – realistisch sind max. 40 Arbeitsjahre – von seiner Altersrente gut leben kann.
Der Beamtenbund (dbb) lehnt solche Forderungen erwartungsgemäß strikt ab. Der dbb kann für seine Haltung einige Argumente anführen. Ein Wechsel der Beamten in die Rentenversicherung würde die Rentenkasse künftig belasten. Das umso mehr, weil Beamte im Schnitt ein hohes Lebensalter erreichen und überdurchschnittlich gut verdienen.
Fazit
Ob sich bei der Altersversorgung für Beamte in Zukunft etwas ändert, bleibt abzuwarten. Die Debatten versprechen jedenfalls Spannung. Eine radikale Beamten-Pensionsschelte verbietet sich aber. Die hohen Pensionszahlungen relativieren sich, wenn du drei Faktoren berücksichtigst: die relativ hohen Beiträge für die private Krankenversicherung, die Vollversteuerung der Pensionen und dass der öffentliche Dienst keine Betriebsrente zahlt.
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