Wie viel Geld man in der Rente zur Verfügung hat, kann man nicht nur über die Höhe der gesammelten Rentenpunkte beeinflussen. Vielen ist gar nicht bewusst welche Faktoren noch eine Rolle spielen und welche Fehler man dabei unbedingt vermeiden sollte.

Während laut der Deutschen Rentenversicherung (DRV) die Beiträge, die der Arbeitgeber einzahlt komplett automatisch angerechnet werden, muss man sich bei Erziehungszeiten, Zeiten für Fortbildung und Studium oder Ausbildung, sowie Zeiten, in denen Angehörige gepflegt wurden selbst angeben.

Daten und Unterlagen für die Versicherungszeiten

Diese Angaben gehen nicht automatisch in die Berechnung der Rente ein. Wer sie einreichen möchte, der benötigt entsprechende Unterlagen für den Nachweis. Weitere Unterlagen zur Klärung der richtigen Versicherungszeit laut der DRV:

  • Nachweise über Wehr-/Zivildienst
  • Nachweise über ausländische Versicherungszeiten (ausländischer Versicherungsverlauf, Arbeitgeberbescheinigungen, Arbeitsbücher, Wehrpass, etc.)
  • Versicherungskarten und Aufrechnungsbescheinigungen (sofern vorhanden)
  • Altersteilzeitvertrag (sofern vorhanden)
  • Geburtsnachweise für die Kinder (sofern vorhanden)

Alle Daten können helfen, die Höhe der eigenen Rente,bei der Berechnung durch die Rentenformel positiv zu beeinflussen. Für die Rechnung gilt: 

  • Monatliche Rentenhöhe = Entgeltpunkte x Zugangsfaktor x Aktueller Rentenwert x Rentenartfaktor

    - Entgeltpunkte: Laut der Rentenversicherung ist das der wichtigste Wert. Dabei wird Jahr für Jahr der Verdienst mit dem Durchschnittsverdienst aller Versicherten verglichen. Entspricht er exakt dem Durchschnittsverdienst in diesem Jahr, ist das 1 Entgeltpunkt wert. 
    - Zugangsfaktor: Dieser Teil beschäftigt sich mit Zu- und Abzüge (werden Zu- und Abschläge genannt) bei Rentenberechnung. Wer vorzeitig in Rente geht, muss an dieser Stelle mit Abzügen rechnen.
    - Rentenartfaktor: Dieser Bereich betrachtet die unterschiedlichen Arten der Rente
    - Aktueller Rentenwert: Dieser Wert entspricht einem Entgeltpunkt. Er wird immer wieder der wirtschaftlichen Situation angepasst.

Was Experten raten, wenn es um Beitragszeiten geht

Experten raten dazu die Renteninformationen immer genau zu prüfen. Diese werden ab dem 27. Geburtstag an alle Versicherten verschickt, die bereits auf fünf Jahre Beitragszeit kommen. 

Beim Sozialverband VdK Baden-Württemberg heißt es dazu: "Um sicherzustellen, dass kein Geld verschenkt wird, lohnt sich eine gründliche Überprüfung. Denn Zahlendreher, fehlende Kindererziehungszeiten oder falsch berechnete Krankheitszeiten können die Höhe der Rentenzahlung erheblich beeinflussen."

Um "relevante Stationen" nachzuweisen und auch zu ergänzen kann man die Kontenklärung nutzen. Hierfür, so wird es erklärt, sollte man als Erstes den genauen Versicherungslauf über die Homepage der Rentenversicherung anfordern. Hierzu benötigen Sie Ihre Rentenversicherungsnummer. Per Post bekommt man den Versicherungsverlauf erst ab dem 43. Lebensjahr alle sechs Jahre automatisch zugeschickt.

Auf die Meldung, dass sich zu oft falsche Daten ins System schleichen würden, hat die Deutsche Rentenversicherung (DRV) mit einem Fakten-Check reagiert – doch auch dabei gibt es viel Kritik von einem Experten. Für inFranken.de hat er den Check der DRV unter die Lupe genommen. Dabei stellt er die Frage: "Was versteht die DRV unter einem Fehler?"

Das richtige Vorgehen laut Sozialverband VdK 

Den VdK-Fachleuten zufolge sind auf der erste Seite meist alle Zeitabschnitte, die nicht eindeutig zugeordnet werden können, als "ungeklärte Zeiten" gelistet. Wichtig: Arbeitsjahre zählen ab dem ersten Beitrag, Schul- und Studienzeiten ab dem 17. Lebensjahr. Für die Einreichung sollte man laut Sozialverband folgendes beachten: 

  • Gehen Sie chronologisch vor.
  • Prüfen Sie, ob alle Monate und Jahre aufgelistet sind.
  • Kindererziehungszeiten bringen Entgeltpunkt und sollten automatisch auf dem Rentenkonto erfasst werden. Dennoch sollten Eltern die angerechneten Zeiten überprüfen.
  • Forschen Sie bei ungeklärten Zeiten in Ihren Unterlagen und in Ihrem Gedächtnis: Was haben Sie in den jeweiligen Zeiträumen gemacht?
  • Schule und Studium liegen der DRV generell nicht vor.

Fehlen entsprechende Nachweise, kann man sich an das jeweilige Landesschulamt, die Universität oder Ausbildungsstätte sowie frühere Arbeitgeber wenden. 

Der Sozialverband VdK weist zudem darauf hin, dass sich rechtzeitig entdeckte Fehler korrigieren lassen, und man damit später unnötigen Stress und finanzielle Nachteile vermeidet! Hilfe bei der Kontenklärung bietet die DRV über ihre kostenlose Hotline an: 0800 1000 4800. Und auch das Formular V0100 - Antrag auf Kontenklärung findet sich zum Herunterladen auf der Internetseite. 

Mit Entscheidung 40.000 Euro für die Rente verlieren

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Arbeitszeit hat demnach gravierende Auswirkungen auf das Einkommen als Senior.  

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