Amazon hob im September 2022 die Preise für eine Prime-Mitgliedschaft an. Monatlich erhöhte sich die Zahlung damit von 7,99 Euro auf 8,99 Euro - bei jährlichen Abo-Modellen stieg der Preis von 69 Euro auf 89,90 Euro. Laut der Verbraucherzentrale NRW begründete Amazon die Erhöhung mit "generellen und wesentlichen Kostenänderungen aufgrund von Inflation".
Die Verbraucherzentrale hielt das jedoch nicht für rechtens und klagte. Das Landgericht Düsseldorf erklärte die Klausel, mit der Amazon selbst das Recht zur Preiserhöhung für Prime eingeräumt hatte, laut einer Gerichtssprecherin daraufhin für unwirksam. Im Oktober 2025 bestätigte das OLG Düsseldorf die Auffassung. Wie die Stiftung Warentest mitteilt, können Kunden daher nun einen Antrag auf Erstattung stellen. Um eine Verjährung zu vermeiden, raten die Experten: "Am besten handeln Sie bis Ende 2025."
Bis zu 62,70 Euro: Wie Amazon-Prime-Kunden jetzt Geld zurückbekommen können
Ein entsprechendes Musterschreiben stehe dafür auf der Website der Stiftung Warentest zur Verfügung. Zusätzlich könne man sich auch das Recht auf Verzugszinsen sichern. Mitmachen kann demnach, wer das Prime-Abo noch vor September 2022 zum alten Preis abschloss und der Erhöhung der Beiträge nicht zustimmte. Eine Zustimmung liegt laut der Rechtsabteilung von Stiftung Warentest auch dann vor, wenn Mitglieder nach der Preiserhöhung zwischen Monats- und Jahresabo gewechselt haben.
Ist das nicht der Fall, können Abonnenten jetzt ihre zu viel gezahlten Beiträge zurückfordern. Das könnte für Amazon durchaus teuer werden. Je nach Abomodell können Betroffene laut der Verbraucherzentrale NRW 12 beziehungsweise 20 Euro pro Jahr zurückfordern.
Wie viel genau hänge davon ab, ob und für wie lange die erhöhten Preise gezahlt wurden. Bis zu 62,70 Euro sind momentan möglich. Die Verbraucherzentrale NRW will wegen der Preiserhöhung außerdem eine Sammelklage anstrengen und betont: Rechtskräftig ist das Urteil aktuell noch nicht.
Urteil ist noch nicht rechtskräftig - Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen
Amazon sieht sich derweil im Recht. "Wir haben Kund:innen transparent und unter Einhaltung geltenden Rechts über die Änderungen der Prime Mitgliedsgebühr informiert", schrieb eine Unternehmenssprecherin. Kundinnen und Kunden hätten stets das Recht, jederzeit ihre Prime Mitgliedschaft zu kündigen, Amazon habe mehrfach klare Informationen dazu bereitgestellt.
Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde laut der Verbraucherzentrale zugelassen. Abonnenten müssen sich demzufolge wohl noch eine ganze Weile gedulden, bis sie mit einer Rückerstattung rechnen können.