Pflegegrad 1 erhält, wer eine "geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit" im Alltag aufweist. Festgestellt wird der Pflegegrad durch ein Gutachten des Medizinischen Dienstes. Werden 12,5 bis 27 Punkte für die Einschränkung der Selbstständigkeit festgestellt, wird Pflegegrad 1 festgelegt. Damit haben Pflegebedürftige Anspruch auf verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung. 

Leistungen und Zuschüsse bei Pflegegrad 1: Das ist drin

Ab Pflegegrad 2 haben Pflegebedürftige Anspruch auf Pflegegeld. Beginnend mit monatlich 347 Euro Pflegegeld ab Pflegegrad 2 bis hin zu 990 Euro monatlich für Pflegegrad 5 ist die Leistung entsprechend dem Aufwand der pflegebedürftigen Person gestaffelt. Die Leistungen bei Pflegegrad 1 haben nichts mit Pflegegeld zu tun und müssen deshalb gesondert betrachtet und beantragt beziehungsweise eingereicht werden. 

Generell haben alle pflegebedürftigen Versicherten, die zu Hause gepflegt werden und einen Pflegegrad haben, Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich. Zahlreiche Angehörige pflegen Menschen zu Hause - diese können sich dadurch Rentenpunkte sichern. Der Entlastungsbetrag wird allerdings nicht monatlich ausgezahlt, sondern nachträglich für entsprechende Leistungen erstattet. Dazu zählen: 

  • Tages- und Nachtpflege 
  • Kurzzeitpflege
  • Ambulante Pflegeleistungen 
  • Angebote, die den Alltag unterstützen 
  • Nachbarschaftshilfe 

Genau informieren: Zuschüsse je Bundesland unterschiedlich

So sind alleine durch den Entlastungsbeitrag bis zu 1572 Euro jährlich für Menschen mit Pflegegrad 1 möglich. Einen weiteren Zuschuss gibt es für einen Wohnumbau. So werden beispielsweise eine bodengleiche Dusche, Haltegriffe, Schwellenabbau, Treppenlifte, rutschfeste Böden oder Türverbreiterungen bezuschusst. Hier kann die Pflegekasse mit bis zu 4180 Euro unterstützen.

Allerdings sind die Pflegezuschüsse je Bundesland unterschiedlich. In Bayern können Umbaukosten bis 4000 Euro übernommen werden; alles, was darüber liegt, muss selbst gezahlt werden, wie das BayernPortal informiert.

Wichtig dabei: Der Antrag für den Wohnbau muss vor Baubeginn bei der Pflegekasse eingehen. Wird erst ein Handwerker beauftragt, kann der Zuschuss von der Pflegekasse abgelehnt werden. Die Pflegekasse hat für den Antrag drei Wochen Entscheidungsfrist.

Ansprechpartner finden und Möglichkeiten ausschöpfen: Pflegestützpunkte vermitteln direkt

Daneben besteht die Möglichkeit, dass die Pflegekasse mit bis zu 42 Euro monatlich Pflegehilfsmittel, wie Einmalhandschuhe, bezuschusst. Somit sind nochmals bis zu 504 Euro jährlich möglich.

Um alle individuellen, möglichen Leistungen in Erfahrung zu bringen, empfiehlt es sich, sich an einen sogenannten Pflegestützpunkt in der Region zu wenden. Diese können alle Angebote offenlegen und direkt vermitteln. Eine erste Adresse kann auch immer die Kranken- oder Pflegekasse sein.