- Was ist Pflegegeld und wer hat Anspruch darauf?
- Welche Verwendungszwecke sind unzulässig?
- Welche rechtlichen Konsequenzen drohen bei Missbrauch?
Für viele Familien in Deutschland ist das Pflegegeld eine wertvolle Unterstützung, wenn ein Angehöriger pflegebedürftig ist. Es bietet die Möglichkeit, die Versorgung im häuslichen Umfeld zu organisieren und individuell zu gestalten. Doch viele wissen nicht, dass das Pflegegeld einer klaren Zweckbindung unterliegt und nicht beliebig verwendet werden darf: Eine falsche Nutzung kann rechtliche Probleme nach sich ziehen. Hier erfährst du, wofür das Pflegegeld gedacht ist, welche Fehler du vermeiden solltest und wie du die Unterstützung sicher einsetzen kannst.
Was ist Pflegegeld und wer hat Anspruch darauf?
Das Pflegegeld ist eine Geldleistung der sozialen oder privaten Pflegeversicherung. Es wird an pflegebedürftige Personen in Deutschland gezahlt, die ihre Versorgung nicht ausschließlich durch einen ambulanten Pflegedienst organisieren, sondern von Angehörigen, Freunden oder ehrenamtlichen Helfern betreut werden. Anspruch auf Pflegegeld besteht, wenn mindestens Pflegegrad 2 vorliegt und die pflegerische Versorgung sichergestellt ist. Die Höhe des Pflegegelds hängt vom jeweiligen Pflegegrad ab und wird monatlich ausgezahlt.
Ein wichtiger Aspekt ist, dass das Pflegegeld zweckgebunden ist. Das bedeutet, dass es nicht als zusätzliches Einkommen gedacht ist, sondern ausschließlich der Sicherstellung der häuslichen Pflege dient. Der Zweck liegt klar in der Finanzierung von Leistungen, die der pflegebedürftigen Person zugutekommen.
Weil viele Familienmitglieder ihre pflegebedürftigen Eltern oder Partner selbst versorgen, geben Pflegebedürftige das Pflegegeld häufig an diese Angehörigen weiter. Die Übergabe sollte jedoch transparent erfolgen und in direktem Zusammenhang mit der Pflege stehen. Zu den rechtlichen Vorgaben gehören außerdem die regelmäßigen Beratungseinsätze, die bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich und bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich stattfinden müssen. Diese Einsätze dienen nicht nur der Qualitätssicherung, sondern auch der Kontrolle, ob das Pflegegeld zweckentsprechend genutzt wird.
Welche Verwendungszwecke sind unzulässig?
Pflegegeld darf nicht für beliebige private Ausgaben genutzt werden, selbst wenn die pflegebedürftige Person damit einverstanden ist. Es ist keine Unterstützung für allgemeine Haushaltskosten wie Miete, Strom oder Urlaubsreisen, wenn diese keinen direkten Bezug zur Pflege haben. Wer das Pflegegeld für solche Zwecke einsetzt, verstößt gegen die Zweckbindung. Ebenso unzulässig ist es, Pflegegeld für Anschaffungen zu verwenden, die nicht dem Wohl der pflegebedürftigen Person dienen. Beispielsweise ist der Kauf eines neuen Fernsehers für die ganze Familie nur dann erlaubt, wenn er unmittelbar der Unterhaltung oder Beschäftigung des Pflegebedürftigen dient – und auch das muss im Zweifel nachweisbar sein.
Ein häufiger Fall von Missbrauch ist die Weitergabe des Pflegegeldes an Dritte, die keine Pflegeleistungen erbringen. Das betrifft etwa Familienmitglieder, die weit entfernt wohnen und nicht an der täglichen Versorgung beteiligt sind. Die Pflegekassen prüfen solche Geldflüsse kritisch, besonders wenn die pflegerische Versorgung vor Ort nicht gesichert ist. Auch die vollständige Einbehaltung des Pflegegeldes durch Angehörige, ohne tatsächlich Pflege zu leisten, gilt als klarer Missbrauch. In solchen Fällen kann die Pflegekasse nicht nur die Zahlung einstellen, sondern auch bereits gezahlte Beträge zurückfordern.
Das Pflegegeld zu sparen oder anzulegen, ohne dass konkrete pflegebezogene Ausgaben erfolgen, ist ebenfalls nicht erlaubt. Zwar gibt es Spielraum in der zeitlichen Verwendung, aber eine dauerhafte Zweckentfremdung des Pflegegelds widerspricht den rechtlichen Vorgaben. Worauf man im Pflegefall grundsätzlich achten sollte und welche Unterstützungsmöglichkeiten es für Betroffene gibt, kannst du hier nachlesen.
Welche rechtlichen Konsequenzen drohen bei Missbrauch?
Wer gegen die Regeln zur Pflegegeldnutzung verstößt, muss mit Konsequenzen rechnen: Die Rückforderung der zu Unrecht erhaltenen Beträge ist eine der häufigsten davon. In schwerwiegenden Fällen kann es zudem zu Strafverfahren wegen Betrugs kommen. Das gilt insbesondere dann, wenn falsche Angaben gemacht wurden, um den Anspruch auf Pflegegeld zu erhalten oder aufrechtzuerhalten. Abhängig vom Ausmaß des Schadens drohen hier Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen.
Ein weiterer möglicher Schritt ist die Kürzung oder komplette Streichung des Pflegegeldes für die Zukunft. Das kann besonders belastend sein, wenn die pflegebedürftige Person weiterhin auf Unterstützung angewiesen ist, aber die Geldleistung wegfällt. Auch zivilrechtliche Konsequenzen sind denkbar. Wenn beispielsweise ein pflegender Angehöriger das Geld zweckwidrig verwendet, können andere Familienmitglieder oder gesetzliche Betreuer rechtliche Schritte einleiten, um den Anspruch des Pflegebedürftigen zu schützen.
Neben den formalen Strafen kann der Missbrauch des Pflegegeldes auch das Vertrauensverhältnis zwischen Pflegekasse, Pflegebedürftigem und Angehörigen nachhaltig schädigen. Daher lohnt es sich, im Zweifel immer die Pflegekasse oder unabhängige Beratungsstellen wie zum Beispiel Pflegestützpunkte unter pflege.de zu kontaktieren, bevor eine Ausgabe getätigt wird.
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