Das Kabinett hat zum zweiten Mal eine Verordnung verabschiedet, die eine Anhebung der Gebühr für den Personalausweis vorsieht. Dass sich die Bundesregierung erneut mit dem Vorhaben aus dem letzten Jahr beschäftigt hat, liegt an den Änderungswünschen des Bundesrats, der die Verordnung in ihrer ursprünglichen Form im Dezember 2025 nicht akzeptiert hatte.

Laut Angaben des Bundesinnenministeriums sollen Bürgerinnen und Bürger für einen neuen Personalausweis künftig 46 statt bisher 37 Euro zahlen, wie die Deutsche-Presse Agentur berichtet. Dies wird mit gestiegenen Herstellungs- und Personalkosten begründet. Der Personalausweis für Personen unter 24 Jahren, der sechs Jahre gültig ist, soll statt 22,80 Euro zukünftig 27,60 Euro kosten.

Personalausweis wird erheblich teurer: Neue Preise ab 7. Februar

Erhöht werden soll zudem die Gebühr für den von der Bundespolizei ausgestellten Reiseausweis als Passersatz - und zwar von bisher 8 Euro auf 32 Euro. Ab Samstag, 7. Februar 2026, treten die neuen Preise in Kraft, wie unter anderem die Stadt Hof in einer Pressemitteilung von Mittwoch (4. Februar 2026) informiert.

Ein Streitpunkt zwischen Bund und Ländern war zuletzt der Vorschlag der Bundesregierung, vorübergehend eine gebührenpflichtige Online-Beantragung einer neuen PIN für den Personalausweis und die eID-Karte einzuführen. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums teilte mit, die Vorgaben der Länder führten dazu, "dass die kostenlose PIN-Rücksetzung für den Personalausweis und die eID-Karte für Unionsbürger weiterhin nur vor Ort in einer kommunalen Rathausbehörde" vorgenommen werden könne. Überdies arbeite die Bundesregierung – konkret das neue Digitalministerium – an der technischen Umsetzung eines kostenlosen PIN-Rücksetzungsdienstes.

Baden-Württembergs Innenminister, Thomas Strobl (CDU), hatte in der letzten Sitzung des Bundesrats im vergangenen Jahr zudem darauf gedrängt, einen "Schildbürgerstreich" zu beseitigen, der aktuell dazu führe, dass ein im Bürgeramt erstelltes digitales Foto nicht sowohl für einen Personalausweis als auch für den Führerschein verwendet werden könne. Das sei "Bürokratismus im Endstadium" klagte der Minister.

nw/mit dpa