Du kennst die Situation: Endlich findest du eine freie Parklücke – nur leider auf der falschen Straßenseite. Schnell hinüberfahren und einparken klingt verlockend, kann dich aber teuer zu stehen kommen. Denn in Deutschland ist das Parken entgegen der Fahrtrichtung verboten. Die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer, einschließlich deiner eigenen, sowie eine übersichtliche Verkehrsorganisation gehören zu den wichtigsten Gründen für dieses Verbot.

Dennoch gibt es Ausnahmen, in denen das Parken gegen die Fahrtrichtung erlaubt ist. Hier erfährst du, welche Regeln und welche Ausnahmen gelten, warum das Verbot sinnvoll ist und mit welchen Bußgeldern du rechnen musst, wenn du dich nicht daran hältst.

Was schreibt die Straßenverkehrsordnung zum Parken gegen die Fahrtrichtung vor?

Nach § 12 Abs. 4 der Straßenverkehrsordnung musst du dein Auto außerhalb von Einbahnstraßen immer auf der rechten Fahrbahnseite in Fahrtrichtung abstellen. Diese Regel sorgt dafür, dass alle Fahrzeuge in einer einheitlichen Ausrichtung stehen. Das erleichtert die Orientierung und verhindert gefährliche Situationen. Um auf der anderen Fahrbahnseite parken zu können, müsstest du über die Fahrbahn wenden oder rückwärts auf die "falsche" Seite fahren. Dadurch würdest du den Weg anderer Verkehrsteilnehmer kreuzen. Dabei könnten gefährliche Situationen entstehen, die die Straßenverkehrsordnung verhindern will.

Wenn du in Fahrtrichtung parkst, kannst du beim Losfahren den Verkehr besser im Blick behalten. Parkst du hingegen entgegen der Fahrtrichtung, musst du dich beim Anfahren zunächst in den Gegenverkehr einordnen. Das kann das Unfallrisiko vor allem in engen oder unübersichtlichen Straßen deutlich erhöhen.

Auch optisch trägt eine einheitliche Parkrichtung zur Übersichtlichkeit bei. Würden Fahrzeuge in beide Richtungen parken, könnte das nicht nur chaotisch wirken, sondern bei Dunkelheit irritieren – etwa durch Scheinwerfer, die in die falsche Richtung leuchten.

Wann darfst du ausnahmsweise entgegen der Fahrtrichtung parken?

Es gibt genau zwei Ausnahmen, in denen das Parken entgegen der Fahrtrichtung nicht verboten ist. Die erste Ausnahme betrifft Einbahnstraßen. Hier darfst du sowohl rechts als auch links in Fahrtrichtung parken, weil der Verkehr nur aus einer Richtung kommt. Du musst also nicht damit rechnen, beim Einparken in den Gegenverkehr zu geraten. Trotzdem solltest du immer prüfen, ob es zusätzliche Parkverbote oder Beschränkungen gibt.

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Die zweite Ausnahme gilt, wenn Straßenbahnschienen auf der rechten Straßenseite verlaufen. In diesem Fall ist es erlaubt, auf der linken Fahrbahnseite zu parken, um den Straßenbahnverkehr nicht zu behindern. Diese Ausnahme dient vor allem der reibungslosen Fahrt des öffentlichen Nahverkehrs.

Doch auch wenn diese Ausnahmen gelten, ist Vorsicht angesagt: Achte beim Aussteigen auf Radfahrer, die oft dicht an den parkenden Autos vorbeifahren, und verschaffe dir beim Ausparken freie Sicht, um andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden. Tipps für stressfreies Parken in der Stadt findest du hier

Welche Folgen hat falsches Parken – und wie hoch sind die Bußgelder?

Das Verbot ist nicht nur eine Formalität, sondern hat nachvollziehbare Sicherheitsgründe. Parkst du gegen die Fahrtrichtung, musst du zum Beispiel riskante Rangiermanöver machen, bei denen du den Weg des Gegenverkehrs kreuzt. Das kann schnell zu gefährlichen Situationen führen, vor allem in schmalen Straßen oder bei schlechter Sicht.

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Eine weitere Gefahr ist die Behinderung anderer. Beim Ausparken entgegen der Fahrtrichtung schwenkst du zwangsläufig in den Fahrstreifen der entgegenkommenden Fahrzeuge. Das kann andere Fahrer, Radfahrer und Fußgänger zu plötzlichen Brems- oder Ausweichmanövern zwingen. Auch die Sichtbarkeit spielt eine große Rolle: Wenn dein Auto gegen die Fahrtrichtung steht, sind Rücklichter und Reflektoren zur falschen Seite ausgerichtet. Bei Dunkelheit oder Regen können dich andere dadurch erst spät erkennen.

Falsches Parken kann dich teuer zu stehen kommen: Laut Bußgeldkatalog kostet dich einfaches Parken entgegen der Fahrtrichtung 15 Euro. Behinderst du dabei andere, sind es 25 Euro. Steht dein Auto länger als eine Stunde falsch herum und behindert zusätzlich, steigt das Bußgeld auf 35 Euro. Punkte in Flensburg musst du zwar nicht befürchten, aber die Strafe summiert sich schnell, wenn du öfter entgegen der Fahrtrichtung parkst.

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