- Neue EU-Richtlinie: Das will die EU erreichen
- Neue Vorschriften: Was steht in der EU-Richtlinie?
- Richtig gehandelt: So erbringst du den Nachweis
Bisher war es auf dem Gebrauchtwagenmarkt für private Verkäufer einfach: Du möchtest dein altes Auto verkaufen, dann machst du ein paar Bilder und veröffentlichst ein Inserat – online oder in der Zeitung. Ab 2026 soll es im Vorfeld ein wenig mehr Aufwand geben, wenn du dein Auto verkaufen möchtest. Zumindest, wenn es nach der Europäischen Union (EU) geht. Denn in einer neuen EU-Richtlinie wird nun erwartet, dass ein TÜV-Bericht oder ein Gutachten vorliegen muss, bevor du dein gebrauchtes Auto verkaufst. Wieso das so ist und was das für dich als Käufer und Verkäufer bedeutet, liest du bei uns.
Neue EU-Richtlinie: Das will die EU erreichen
Die Europäische Union möchte den Verkauf von Gebrauchtwagen stärker regulieren. Ab 2026 soll eine neue EU-Richtlinie in Kraft treten, die sich auch auf private Verkäufer und auf Käufer von Gebrauchtwagen auswirken könnte. Dahinter steckt der Wunsch der EU, den Recyclingkreislauf von Fahrzeugen zu optimieren. Ziel ist es laut The European, dass sogar 95 Prozent eines alten Autos wieder verwertbar bzw. dessen Rohstoffe recycelbar sein sollen.
Bereits heute müssen Autohersteller in der Konstruktion neuer Autos auf dieses Ziel hin planen und bauen. Neu ist jetzt, dass sich die Regulierung auch auf gebrauchte Autos und auf Altautos beziehen soll. Ein wesentlicher Aspekt auf dem Gebrauchtwagenmarkt ist auch der Export alter Autos in Nicht-EU-Länder. Du hast wahrscheinlich auch manchmal eine Visitenkarte am Fenster stecken von Händlern, die auf diesen Markt spezialisiert sind. Und auch dann, wenn du privat verkaufst, wirst du mit der neuen Regelung in Kontakt kommen können.
Die EU möchte dieses Segment des Autoverkaufs mit sogenannten Altautos regulieren. The European zitiert die polnische Umweltministerin wie folgt: "Die Altfahrzeugverordnung ist ein Meilenstein für Europa. Sie reduziert Abfall, verringert unsere Abhängigkeit von kritischen Rohstoffen aus dem Ausland und bringt unsere Automobilindustrie in den Mittelpunkt der Kreislaufwirtschaft." Es soll also die europäische Autoindustrie und Recyclingindustrie gestärkt und zeitgleich Bürokratieaufwand reduziert werden.
Was steht in der EU-Richtlinie?
In der neuen EU-Richtlinie wird festgehalten, dass ein Verkäufer eines Gebrauchtwagens in Zukunft dokumentieren soll, dass es sich bei seinem Auto nicht um ein Altfahrzeug, also um ein eigentlich schrottreifes Auto handelt. Dieser Nachweis muss erbracht werden, egal ob du dein Auto im Inland verkaufst oder ob du es ins Ausland verkaufen möchtest.
Im ersten Schritt gilt diese Nachweispflicht zunächst nur für Autos und leichte Nutzfahrzeuge. Nach und nach soll sich die EU-Richtlinie auf Motorräder, Lkw, Busse und Spezialfahrzeuge beziehen. Wann diese Erweiterung vorgenommen wird, ist laut Kommissionsentwurf noch nicht festgelegt. Aber sicherlich wird auch für diese Fahrzeugtypen ein verbindlicher Nachweis über den technischen Zustand folgen.
Ab wann ist dein Auto ein Altfahrzeug und damit nach EU-Vorstellung ein Schrottauto, das recycelbar und nicht exportierbar ist? Weist es zum Beispiel erhebliche Schäden auf (wirtschaftlicher Totalschaden) oder ist es nicht mehr zu reparieren, gilt es als Altfahrzeug. Zum Beispiel dann, wenn Schäden an tragenden Strukturteilen oder sicherheitsrelevanten Systemen wie Bremsen oder Airbags vorliegen. In diese Kategorie fallen aber auch Wagen, die länger als zwei Jahre abgestellt waren und/oder keine Hauptuntersuchung bestanden haben. Liegt laut Altfahrzeug-Verordnung ein Verwertungsnachweis vor, ist es definitiv ein Altfahrzeug.
So erbringst du den Nachweis
Konkret bedeutet die neue EU-Richtlinie für dich, dass du als Verkäufer einen Nachweis erbringen musst, dass dein Gebrauchtwagen fahrtüchtig und kein Altfahrzeug ist. Wie gehst du nun dabei vor? Grundsätzlich hast du dafür zwei Möglichkeiten: Möchtest du dein Auto auf dem Gebrauchtwagenmarkt verkaufen, solltest du eine gültige Hauptuntersuchungsbescheinigung (HU) vom TÜV vorlegen. Das versteht sich unter seriösen Anbietern auf dem Gebrauchtwagenmarkt im Grunde schon jetzt von selbst.
Marderspray für Auto, Dachboden & Garage bei Amazon ansehenDu kannst allerdings auch ein Gutachten von einem unabhängigen Sachverständigen erstellen lassen. Das ist allerdings mit zusätzlichen Kosten verbunden. Würde keines der beiden Dokumente vorliegen, könnte es sogar sein, dass das Auto dann nicht mehr als Gebrauchtwagen verkauft werden darf. Sofern du dein Auto auf einem Online-Verkaufsmarktplatz anbieten willst, musst du also Nachweise erbringen. Es kann auch ein Video als zusätzlicher Nachweis gelten, bei dem die Kilometer-Laufleistung und die Fahrtüchtigkeit protokolliert werden.
Soll dein Auto ins Ausland verkauft werden und du hast keinen Nachweis über die Fahrtüchtigkeit deines Autos erbracht, könnte es sein, dass die Zollbehörden die Ausfuhr verweigern. Auch im Inland könnte es dir als Käufer eines Autos ohne Nachweis passieren, dass die Zulassungsbehörden die Zulassung oder Umschreibung deines neuen Autos verweigern. Schon heute muss dafür allerdings eine HU vorliegen. Gewerbliche Händler könnten den zusätzlichen Aufwand, den sie für die Erstellung der Nachweise und die Aufbewahrungspflicht von zwei Jahren haben, preislich an die Käufer weitergeben. Allerdings würde dir als Interessent an einem Gebrauchtwagen auch ein Vorteil entstehen: Du hättest eine bessere Transparenz über den reellen fahrtüchtigen Zustand eines gebrauchten Autos.
Seit einigen Wochen gilt für Halter von Wohnmobilen und Wohnwagen eine neue TÜV-Vorgabe, die eine zusätzliche Gasprüfung erfordert. Diese Prüfung nach dem Standard DVGW G 607 soll die Sicherheit im Umgang mit Flüssiggasanlagen verbessern.
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