Bei Stellenanzeigen ist man gewohnt, hinter der Berufsbezeichnung ein (m/w) oder (m/f) zu finden. Häufig schreiben Arbeitgeber aber in Anzeigen inzwischen die Abkürzung (m/w/d). Dies ist seit einigen Monaten so und hat mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum dritten Geschlechtseintrag zu tun.
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