Viele Menschen glauben, dass ihnen nicht gekündigt werden kann, wenn sie krank sind. Doch dieser landläufige Glaube ist falsch. Auch, wer ein Attest vom Arzt und damit einen Beweis für die Arbeitsunfähigkeit hat, kann vom Arbeitgeber entlassen werden. Der Arbeitgeber muss seine Kündigung auch nicht begründen.
Die IG Metall erklärt auf ihrer Website, dass ein Unternehmen einen Arbeitnehmer durchaus aufgrund seiner Arbeitsunfähigkeit entlassen kann. Gewerkschaftsjurist Till Bender erläutert, dass auch die Krankheit selbst ein Kündigungsgrund sein kann.
Kündigung wegen Krankheit ist möglich - ab mehr als 30 Tagen
Jedoch: Eine Kündigung aufgrund von Krankheit kann nur ausgesprochen werden, wenn der Arbeitnehmer ständig krank ist und "unzumutbare Fehlzeiten" vorliegen. Wenn das Unternehmen außerdem eine "negative Zukunftsprognose" sieht, hat der Arbeitnehmer schlechte Karten.
Was heißt das nun konkret? Wer mehr als 30 Fehltage pro Jahr vorzuweisen hat, kann von seinem Arbeitgeber gekündigt werden, da dies als "unzumutbar" gilt. Dies entspricht sechs Wochen. Es ist dabei auch unerheblich, ob eine schwere Erkrankung vorliegt oder nicht. Wenn ein Arbeitnehmer beispielsweise mehr als sechs Wochen wegen einer Bronchitis oder Rückenschmerzen fehlt, kann er laut IG Metall auch gekündigt werden.
Entscheidend ist hier, wie wahrscheinlich es ist, dass der Arbeitnehmer immer wieder wegen der gleichen Krankheiten ausfällt. Denn dann muss der Arbeitgeber damit rechnen, dass der Mitarbeiter auch in Zukunft vermehrt krank sein wird. Ist jemand lange Zeit krank, kommt es darauf an, ob mit einer Genesung zu rechnen ist und/oder ob er seine Arbeit noch ausüben kann.
Kündigung wegen Krankheit - hohe Anforderungen müssen erfüllt sein
"Hat man einen Unfall oder wird zum Beispiel der Blinddarm entfernt, so kann oder muss hier davon ausgegangen werden, dass es nicht noch mal zu einem Ausfall kommt", erklärt Bender. "Ist jedoch ein Beschäftigter immer wieder wegen der gleichen Sache arbeitsunfähig, so liegt nahe, dass eine chronische Krankheit vorliegt, die immer wieder zu Arbeitsunfähigkeit führen wird." In diesem Fall hätte der Arbeitnehmer dann einen triftigen Grund, um dem Mitarbeiter zu kündigen.
An eine Kündigung wegen Krankheit sind allerdings hohe Anforderungen gestellt. Arbeitnehmer sind nämlich durch das Kündigungsschutzgesetz geschützt, wie beispielsweise die-kuendigungsschutzkanzlei.de schreibt. Wenn jemand länger als sechs Monate beschäftigt ist und der Betrieb mehr als zehn Mitarbeiter hat, ist eine Kündigung nicht so ohne Weiteres vom Arbeitgeber durchzusetzen.
Je länger das Arbeitsverhältnis besteht, umso schwieriger ist es außerdem, eine Kündigung wegen Krankheit auszusprechen. Ein anderes Bild ergibt sich freilich, wenn ein Mitarbeiter erst seit einem Jahr im Betrieb arbeitet. Aber auch in diesem Fall stellt eine Kündigung das letzte Mittel dar. Der Arbeitgeber muss zunächst mildere Mittel wie das betriebliche Wiedereingliederungsmanagement anbieten, eine Reduzierung der Arbeitsstunden oder einen Stellenwechsel.