• Kündigung erhalten: Wer hat Anspruch auf eine Abfindung?
  • Abfindung berechnen: Was muss berücksichtigt werden?
  • Abfindung sichern: Welche Schritte sind jetzt wichtig?

Eine Kündigung nach zehn Jahren Betriebszugehörigkeit trifft viele unerwartet und hinterlässt oft ein Gefühl von großer Unsicherheit. Gleichzeitig stellt sich gerade bei langjährigen Mitarbeitenden die Frage, ob und in welcher Höhe eine Abfindung gezahlt wird. Die Antwort hängt von verschiedenen Faktoren ab – unter anderem vom Arbeitsvertrag, von betrieblichen Regelungen und den genauen Umständen der Kündigung. 

Kündigung erhalten: Wer hat Anspruch auf eine Abfindung?

Grundsätzlich gibt es in Deutschland keinen gesetzlich garantierten Anspruch auf eine Abfindung bei Kündigung. Dennoch kann in bestimmten Fällen ein Anspruch entstehen, wenn es dazu eine Regelung im Tarifvertrag, im eigenen Arbeitsvertrag oder in einer gesonderten Betriebsvereinbarung gibt. Prüfe daher deine Unterlagen genau, um herauszufinden, ob und wann du eine Abfindung erwarten kannst. Suche in deinem Arbeitsvertrag gezielt nach Klauseln zu Abfindungen oder Sonderregelungen bei Kündigungen.

Eine Ausnahme ergibt sich beispielsweise aus § 1a Kündigungsschutzgesetz (KSchG): Wenn der Arbeitgeber betriebsbedingt kündigt und du auf eine Kündigungsschutzklage verzichtest, steht dir automatisch eine Abfindung zu. Diese Regelung gilt allerdings nur, wenn der Arbeitgeber den Anspruch explizit im Kündigungsschreiben erwähnt.

Grundsätzlich hast du das Recht, eine Kündigungsschutzklage einzureichen und deine Kündigung für ungerechtfertigt zu erklären. Oftmals bieten Unternehmen dann eine Abfindung an, um den Streit gütlich beenden zu können. Die Abfindung wird meist individuell verhandelt. Es empfiehlt sich, in solchen Fällen einen Anwalt für Arbeitsrecht hinzuziehen, der ausführlich beraten und eine faire Abfindung aushandeln kann.

Abfindung berechnen: Was muss berücksichtigt werden?

Wird die Kündigung im Rahmen des Kündigungsschutzgesetzes abgewickelt, kann die Höhe der Abfindung entsprechend der Dauer der Betriebszugehörigkeit berechnet werden: Pro Jahr im Unternehmen steht dir ein halbes Bruttomonatsgehalt zu. Jahre mit einer Betriebszugehörigkeit von mehr als sechs Monaten zählen als volles Jahr.

Ein Beispiel: Wenn du zehn Jahre im Betrieb warst, mit einem monatlichen Bruttogehalt von 4.500 Euro, ergibt sich daraus ein halbes Monatsgehalt von 2.250 Euro pro Jahr der Betriebszugehörigkeit. Nach zehn Jahren Betriebszugehörigkeit würde dir dann eine Abfindung von insgesamt 22.500 Euro zustehen. Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld werden in der Regel nicht berücksichtigt. Hier findest du einen Abfindungsrechner und weitere Details dazu.

Abfindungen unterliegen der Steuer, profitieren jedoch von der sogenannten Fünftelregelung. Diese steuerliche Begünstigung gilt für einmalige Abfindungszahlungen. Dabei wird die Abfindung steuerlich so behandelt, als würde ein Fünftel der Summe jährlich über fünf Jahre hinweg zufließen, wodurch die Steuerprogression gemindert wird und eine geringere Steuerlast entsteht. Näheres dazu gibt es hier. Um die Vorteile der Fünftelregelung optimal zu nutzen, solltest du einen Steuerberater konsultieren.

Abfindung sichern: Welche Schritte sind jetzt wichtig?

Bevor du dich mit einer Abfindung beschäftigst, solltest du die Kündigung auf Formfehler oder unzulässige Gründe prüfen: Eine ungerechtfertigte Kündigung verbessert deine Verhandlungsposition erheblich. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann dir bei der Prüfung deiner Kündigung weiterhelfen.

Nach Zugang der Kündigung hast du nur drei Wochen Zeit, um eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Verpasst du diese Frist, ist die Kündigung rechtskräftig und deine Verhandlungsoptionen schwinden. 

Falls dein Arbeitgeber eine Abfindung anbietet, nutze das Gespräch, um eine möglichst hohe Summe auszuhandeln. Argumente wie deine Betriebszugehörigkeit, dein Gehalt oder andere Kündigungsfälle im Unternehmen können dabei helfen. Gehe vorbereitet in das Gespräch und überlege dir vorab, welche Argumente deinen Standpunkt stärken. Wenn jedoch keine Abfindung vorgesehen ist, prüfe, ob dir andere Leistungen zustehen – etwa eine Auszahlung von Resturlaub oder Überstunden. Diese Ansprüche können deine finanzielle Lage nach der Kündigung ebenfalls verbessern. Auch eine bezahlte Freistellung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses kann eine Option sein.