• Vor der Kündigung auf jeden Fall zum Arzt
  • Nachgewiesene gesundheitliche Probleme verhindern Sperrzeit
  • Arbeitsagentur ist bei einigen Fällen skeptisch und verhängt eine Sperre

Manchmal geht es im Betrieb rau zu: Vorgesetzte oder die lieben Kolleginnen und Kollegen mobben, behandeln einen respektlos. Arbeitsüberlastung und Stress sind manchmal Alltag am Arbeitsplatz. Burn-out oder andere Krankheiten können die Folge sein. Der Besuch beim Arzt verschafft Gewissheit: Die Arbeitsbedingungen sind die Ursache für die Krankheit. An eine Kündigung will der Beschäftigte meistens trotzdem nicht ran. Der Arbeitgeber kündigt auch nicht. Gesundheitlich geht es weiter bergab. Doch es gibt eine Lösung. Sie lautet: Kündigung auf ärztlichen Rat. Wenn du diesen Weg gehst, musst du einiges bedenken und sehr umsichtig vorgehen.

Vor der Kündigung auf jeden Fall zum Arzt

Bevor du bei deinem Arbeitgeber kündigst, musst du unbedingt mit einem Arzt über deine berufliche Situation sprechen. Vereinbare mit dem behandelnden Arzt einen Beratungstermin und schildere ihm deine Probleme. Schlafstörungen, Magenschmerzen oder chronische Erschöpfung haben oft ihren Ursprung im beruflichen Umfeld.

Es ist wichtig, dass der Mediziner dir als seinem Patienten ausdrücklich den Rat gibt, deinen Arbeitsplatz aus gesundheitlichen Gründen zu kündigen. Entsprechendes muss dann in der Patientenakte vermerkt sein. Eine lange Arbeitsunfähigkeit vor der Kündigung ist nicht unbedingt notwendig, sie untermauert aber die Belastung des Patienten. Wer im Job krank wird, hat erst mal Anspruch auf sechs Wochen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Darüber hinaus gibt es für maximal 78 Wochen Krankengeld innerhalb von drei Jahren, das die Krankenkasse übernimmt. 

Der Arzt muss außerdem auf deinen Wunsch hin den "Fragebogen zur Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses auf ärztlichen Rat" der Agentur für Arbeit ausfüllen. Der Arzt nimmt darin Stellung zu den Tätigkeiten, die nicht mehr möglich sind, und warum die Leistungsfähigkeit eingeschränkt ist.

Nachgewiesene gesundheitliche Probleme verhindern Sperrzeit

Der Fragebogen ist deshalb wichtig, weil du normalerweise bei einer Eigenkündigung eine bis zu 12-wöchige Sperrzeit beim Arbeitslosengeld erhältst. Das kannst du nur verhindern oder die Sperrzeit verkürzen, wenn du vor der Kündigung mit der Agentur für Arbeit deinen Fall besprichst.

Die zuständige Sachbearbeiterin oder der Sachbearbeiter befinden darüber, ob das Arbeitsamt auf eine Sperre verzichtet. Die Arbeitsagentur entscheidet letztendlich, ob die Kündigung nicht auf einem sozialrechtswidrigen Verhalten beruht oder angemessen ist. Das Arbeitsamt akzeptiert durchaus einige Gründe, warum der bisherige Job für dich nicht mehr zumutbar ist:

  • Missachtung der Arbeitsschutzvorschriften durch den Vorgesetzten,
  • Mobbing durch Kollegen,
  • starke, arbeitsbedingte gesundheitliche Beeinträchtigungen,
  • Übertragen von Aufgaben, die du nicht bewältigen kannst.

Arbeitsagentur ist bei einigen Fällen skeptisch und verhängt eine Sperre

Und was reicht der Arbeitsagentur nicht? Die folgenden Fälle veranlassen die Arbeitsagentur regelmäßig dazu, eine Sperre zu verhängen: Du hast zwar einen Tinnitus (Klingeln, Geräusche wie Summen, Pfeifen, Rauschen, Brummen, Klopfen oder Klicken im Ohr), aber dadurch keine bedeutsame Einschränkung bei der Arbeit.

Du bist gegen ärztlichen Rat nicht zum Psychotherapeuten gegangen. Du hast kein ärztliches Attest oder es fehlt der "Fragebogen zur Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses auf ärztlichen Rat". Du hast keine Lust mehr, das Arbeitsverhältnis beim bisherigen Arbeitgebenden fortzusetzen.

Die Fälle haben gemeinsam, dass es dem Betroffenen an "Leidensdruck" mangelt. Üblicherweise weisen die Sozialgerichte in diesen Fällen Klagen gegen die Verhängung der Sperrzeit zurück. Es ist aber möglich, dass die Arbeitsagentur zusätzliche Informationen oder ärztliche Stellungnahmen anfordert, um den Fall zu prüfen. Darauf solltest du vorbereitet sein und es aktiv unterstützen.

Gefährdungsanzeige als drastisches Instrument

Neben dem ausgefüllten Fragebogen hat das ärztliche Attest eine weitere wichtige Funktion. Da du als Arbeitnehmer fristlos, d. h. außerordentlich, kündigen willst, bedarf es eines "wichtigen Grundes" (§ 626 Abs. 1 BGB, Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund). Die ärztliche Empfehlung zur Aufgabe der Beschäftigung ist der Nachweis für einen solchen Grund. Die Kündigungsfrist beträgt in diesem besonderen Fall zwei Wochen und muss schriftlich sein.

Bevor du die Kündigung vorlegst, solltest du mit deinem Arbeitgebenden sprechen. Es kann sein, dass ihm die Missstände, die du beklagst, so nicht bekannt sind. Will der Arbeitgebende dich halten, gibt es durchaus Lösungsmöglichkeiten: Versetzung in eine andere Abteilung, andere Aufgaben, Verkürzung der Arbeitszeit, mobiles Arbeiten

Besonders drastisch ist es, den Arbeitgebenden abzumahnen, und zwar mit einer Gefährdungsanzeige (§§ 15 und 16 des Arbeitsschutzgesetzes), und ihn um die Behebung der Missstände zu bitten. Mit der Gefährdungsanzeige wird der Betrieb über unzureichende Arbeitsbedingungen offiziell informiert. Eine angemessene Frist zur Beseitigung der Probleme, beispielsweise von drei bis vier Wochen, ist zu empfehlen. Stellt der Arbeitgeber die aufgezeigten Probleme nicht ab, kannst du kündigen. Im Kündigungsschreiben dann unbedingt darauf hinweisen, dass der Arbeitgeber der schriftlichen Aufforderung nicht nachgekommen ist.

Gesundheit ist ein hohes Gut

Ein schlechter Job macht unglücklich und im schlimmsten Fall sogar krank: Burn-out, Bore-out (Langeweile) oder Depression sind ernste psychische Erkrankungen, die sich auch körperlich auswirken können. Wenn dein Arzt dir die Kündigung empfiehlt, um die Krankheit zu lindern, solltest du das sehr ernst nehmen. Gesundheit ist das wichtigste Gut, das der Mensch besitzt – viele erkennen das aber erst, wenn sie krank sind.