Wer sein Geld in Kryptowährung anlegt und investiert, muss sich darauf einstellen, künftig einen Nachweis bei der Steuer an das Finanzamt abzugeben. Das Bundesministerium der Finanzen hat gemeinsam mit den obersten Finanzbehörden der Länder neue Vorgaben zu Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten bei Kryptowährungen wie Bitcoin erarbeitet. 

Das offizielle Schreiben vom März 2025 umfasst ganze 34 Seiten. Dadurch werden die bislang geltenden Regeln von Mai 2022 ersetzt. Wo bis dato bei Behörden von "virtuellen Währungen und sonstigen Token" gesprochen wurde, werden diese nun unter dem Sammelbegriff "Kryptowerte" zusammengefasst und auch breiter gefasst, um der Vielfalt an bestehenden virtuellen Währungen gerecht zu werden. Außerdem wurde der Begriff "passives Staking" eingeführt.

Finanzamt fordert neuen Nachweis: Kryptowerte genauer unter der Lupe

Bislang galt, dass Gewinne aus dem Verkauf steuerfrei waren und eine Freigrenze von 1000 Euro pro Jahr galt. Hielt man Kryptowährungen länger als ein Jahr, waren auch höhere Gewinne steuerfrei. Diese Regelungen sollen bleiben.

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Was ändert sich also? Die Finanzämter nehmen Kryptowerte nun genauer unter die Lupe. So müssen sich Anleger künftig an verschärfte Nachweis- und Dokumentationspflichten halten und genaue Transaktionsübersichten und Steuerreportings vorzeigen beziehungsweise einreichen können.

Diese Übersichten und Reportings können mittels CSV-, XML- oder PDF-Datei an die Finanzämter übermittel werden. Anleger erhalten diese über die jeweilige Handelsplattform, die sie nutzen. Die Nachweise und notwendigen Daten sollten regelmäßig gesichert werden; eine lückenlose Dokumentation wird empfohlen, um Krypto-Aktivitäten transparent und nachvollziehbar erfassen zu können. Wie unter anderem chip.de erklärt, behalten Krypto-Plattformen diese nicht allzu lange. 

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