- Kannst du deine Kreditkarte zu 100 Prozent absetzen?
- Was gilt bei privater und beruflicher Verwendung?
- Wie bereitest du dich auf die Steuererklärung vor?
Die meisten Karteninhaber zahlen eine Jahresgebühr für die Kreditkarte. Hinzu kommen weitere Kosten für Abhebung und Fremdwährungsgebühren. Nutzt du deine Kreditkarte jedoch beruflich, dann kannst du alle Ausgaben dafür in der Steuererklärung geltend machen.
Kannst du deine Kreditkarte zu 100 Prozent absetzen?
Damit du die Gebühren deiner Kreditkarte zu 100 Prozent steuerlich absetzen kannst, muss die Karte ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt werden. Dann erkennt das Finanzamt die Ausgaben als Werbungskosten für Angestellte oder als Betriebsausgaben für Selbstständige an.
Essenziell ist dabei der direkte Bezug zum Job, so kannst du damit beispielsweise Tankrechnungen, Verpflegungskosten bei Außendienstterminen, Hotelkosten bei Geschäftsreisen oder Gebühren für Fortbildungen und Seminare via Kreditkarte begleichen.
Damit tatsächlich 100 Prozent abgesetzt werden können, müssen alle Zahlungen, die über diese Karte laufen, beruflich veranlasst sein. Wird dir von deinem Arbeitgeber eine Kreditkarte zur Verfügung gestellt und übernimmt dieser die Gebühren, dann kannst du die Kosten natürlich nicht als Werbungskosten absetzen. Du musst die Kreditkarte schon selbst finanzieren und für berufliche Ausgaben nutzen. Bewahre Kontoauszüge und Belege auf, um den beruflichen Einsatz auf Nachfrage zu belegen.
Was gilt bei privater und beruflicher Verwendung?
Nicht jeder nutzt die Kreditkarte rein beruflich. Häufig wird sie auch privat eingesetzt, für Einkäufe im Internet oder Restaurantbesuche. In dem Fall musst du den beruflichen Anteil herausrechnen, wenn du die Kreditkartengebühren absetzen möchtest.
Amazon-Bestseller: Die beliebte Steuer-Software in der aktuellen Version - 'WISO Steuer 2025 (für Steuerjahr 2024)'*
Konkret bedeutet das, dass du die Kreditkartenabrechnungen sammelst und die einzelnen Posten in beruflich und privat aufteilst. Anschließend ermittelst du den prozentualen Anteil der beruflichen Zahlungen im Verhältnis zur Gesamtnutzung. Dieser Prozentsatz kann dann auf die Jahresgebühr und weitere Zusatzkosten, wie Abhebegebühren, angewendet werden.
Wenn du im Jahr 4500 Euro über deine Kreditkarte abrechnest und davon 1350 Euro auf berufliche Zwecke anfallen, dann entspricht das einem beruflichen Anteil von 30 Prozent. Du kannst also 30 Prozent der Gebühren als Werbungskosten in der Steuererklärung absetzen. Für viele Angestellte und vor allem Selbstständige lohnt sich das, da berufliche Fahrten, Hotelreservierung und Ausgaben für Verpflegung schnell zusammenkommen.
Wie bereitest du dich auf die Steuererklärung vor?
Eine gute und ordnungsgemäße Dokumentation ist essenziell, wenn du die Gebühren für deine Kreditkarte geltend machen möchtest. Alle Belege und Kontoauszüge müssen bei Angestellten mindestens sechs Jahre und bei Selbstständigen mindestens zehn Jahre aufbewahrt werden.
Neues Buch der Verbraucherzentrale: 'Geld zurück von Vater Staat - Steuererklärung für Rentner und Pensionäre 2024/2025'*
Zudem müssen alle beruflichen Posten eindeutig belegt werden können, beispielsweise durch passende Rechnungen für Hotelübernachtungen oder Quittungen vom Kundenessen. Hilfreich ist es beim Online-Banking oder in der Buchhaltung, jede Transaktion mit einem Vermerk zu kennzeichnen. So kannst du später im zweifelsfrei schnell nachweisen, dass die Ausgabe berufsbedingt war.
Beachte dabei, dass sich das Abrechnen nur lohnt, wenn die Werbungskosten über dem Arbeitnehmerpauschalbetrag von aktuell 1230 Euro liegen. Dieser Betrag wird automatisch abgerechnet, ohne dass einzelne Belege eingereicht werden müssen. Erst wenn du in Summe mehr beruflich bedingte Aufwendungen hast, zum Beispiel durch Fahrtkosten, Fachliteratur oder eben die Gebühren für Kreditkarten, wirst du steuerlich entlastet.
Hier geht es zur Extra Kreditkarte der Novom Bank
*Hinweis: In der Redaktion sind wir immer auf der Suche nach nützlichen Produkten für unsere Leser. Es handelt sich bei den in diesem Artikel bereitgestellten und mit einem Einkaufswagen-Symbol beziehungsweise einem Sternchen gekennzeichneten Links um sogenannte Affiliate-Links/Werbelinks. Wenn du auf einen dieser Links klickst bzw. darüber einkaufst, bekommen wir eine Provision vom Händler. Für dich ändert sich dadurch nichts am Preis. Unsere redaktionelle Berichterstattung ist grundsätzlich unabhängig vom Bestehen oder der Höhe einer Provision.