- Rechtliche Grundlage: Darum darf die Krankenkasse Kontoauszüge erfragen
- Nicht willkürlich: Dann darf die gesetzliche Krankenkasse deine Kontoauszüge anfordern
- Was ist mit dem Datenschutz? Das sind deine Rechte
Dass gesetzliche Krankenkassen in Deutschland bei freiwillig Versicherten zunehmend Kontoauszüge als Einkommensnachweis anfordern, sorgt für Unsicherheit. Viele Versicherte fragen sich: Ist das rechtlich zulässig - und was bedeutet das für meine Beitragsberechnung? In diesem Artikel erklären wir, worauf sich die neue Praxis stützt, wie sie sich auf Beitragszahlungen auswirkt und was du selbst tun kannst, wenn du Post bekommst und zur Vorlage von Kontoauszügen aufgefordert wirst.
Rechtliche Grundlage der Krankenkassen
Deine Krankenkasse kann nicht willkürlich nach deinen Kontoauszügen fragen. Denn das Erheben von Einkommensnachweisen durch die gesetzlichen Krankenkassen folgt bestimmten Regeln. Bei Pflichtversicherten meldet der Arbeitgeber das Einkommen direkt an die Krankenkasse. Bei freiwillig Versicherten hingegen, also bei Selbstständigen oder Personen mit Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze, müssen die Kassen die beitragspflichtigen Einnahmen selbst ermitteln.
Um diese Verdienstangaben zu ermitteln, gibt es verschiedene Vorgehensweisen. Als Nachweise akzeptieren die Kassen in der Regel den aktuellen Einkommensteuerbescheid. Allerdings können sie alternativ auch andere geeignete Belege verlangt werden. Dazu gehören zum Beispiel Bescheinigungen über Renten- oder Versorgungsbezüge, Mieteinnahmen, Zinsen oder ähnliches.
Wann darf sie deine Kontoauszüge anfordern?
Wenn aus deinem Steuerbescheid für die Krankenkasse nicht ausreichend die Höhe deines Verdienstes ersichtlich ist, ist sie gemäß § 21 des Sozialgesetzbuch X (SGB X) berechtigt, weitere sogenannte Beweismittel anzufordern. Das können dann deine Kontoauszüge sein.
Darum reicht der Steuerbescheid allein nicht aus
Der Hauptgrund, warum Kontoauszüge als Nachweis angefordert werden liegt darin, dass für bestimmte Einkommensarten, wie insbesondere Renten, Versorgungsbezüge oder regelmäßig geleistete Zahlungen, der Steuerbescheid allein nicht aktuell genug sein kann. Es werden keine laufenden Einnahmen zuverlässig abgebildet. Kontoauszüge dagegen bieten einen zeitnahen, nachvollziehbaren Nachweis.
Diese Praxis hat natürlich auch Folgen für die Beitragsermittlung. Wenn du als freiwillig Versicherter keine oder unzureichende Nachweise erbringst, riskierst du eine Einstufung mit dem Höchstbeitrag. Dann ist es unerheblich, ob du tatsächlich weniger verdienst.
Was bedeutet das für den Datenschutz?
Die Krankenkasse muss auf deinem Kontoauszug nicht jede Bewegung sehen. Es muss lediglich daraus hervorgehen, welche Daten relevant sind, um dein Einkommen im Monat zu ermitteln. Unnötige Informationen darfst du also schwärzen.
Tipps für Betroffene
Prüfe die Anfrage deiner Krankenkasse immer sorgfältig. Du hast das Recht nachvollziehen zu können, warum der vorgelegte Steuerbescheid als unzureichend bewertet wird. Wenn die Formulierungen im Schreiben unklar sind oder der Zweck der Nachforderung nicht eindeutig erkennbar ist, solltest du aktiv nachfragen.
Nicht relevante Angaben darfst du schwärzen. Kontoauszüge dürfen eingereicht werden, aber nur in dem Umfang, der zur Klärung deiner beitragspflichtiger Einnahmen erforderlich ist. Die Krankenkasse darf ausschließlich Daten verwenden, die zur Ermittlung der Beiträge notwendig sind.
Wie reagierst du geschickt?
Reagiere am besten zügig auf Anfragen und achte auf die gesetzten Fristen. Wenn du keine Nachweise einreichst, kann die Krankenkasse den Höchstbeitrag festsetzen, selbst wenn dein tatsächliches Einkommen deutlich geringer ist. Wenn du sogar frühzeitig Steuerbescheide oder andere Einkommensnachweise einreichst, kann oft eine Neuberechnung oder sogar Rückerstattung dabei herauskommen. Wenn dein Einkommen bisher niedrig war und du bisher keine Unterlagen abgegeben hast, solltest du schnell aktiv werden, um unnötig hohe Beitragsbelastungen zu vermeiden.