Die finanzielle Krise der Krankenkassen beschäftigt die Politik, die Experten, die betroffenen Versicherten und die Kassen selbst. Richtig gute Lösungen fehlen weiterhin. Jetzt hat der Spitzenverband Bund der Krankenkassen GKV eine konkrete Kürzung von Leistungen geplant. 

Laut Informationen des Deutschen Ärzteblattes würde die GKV darauf drängen, die  Honorare für alle psychotherapeutischen Leistungen pauschal um zehn Prozent abzuwerten.

Kassen wollen Kürzungen der Leistungen schnell umsetzen

Wie das Ärzteblatte schreibt, wird dazu in einem offiziellen Beschluss des Bewertungsausschusses (BA) aus einer Sitzung am 21. Januar noch von einer „Überprüfung“ der Bewertungen gesprochen.

Dem Beitrag zufolge soll der Beschluss dafür noch im März dieses Jahres erfolgen und auch für 2026 noch umgesetzt werden. 

Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, reagierte gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt mit scharfer Kritik: "Diese Unart ist leider seitens des GKV-Spitzenverbands Methode geworden, einfach pauschal Kürzungen vornehmen zu wollen, bei Haus- und Fachärzten genau wie nun auch bei den Psychotherapeuten."

Forderungen für Kürzungen bei Krankenkassen

Grundsätzlich haben die Forderungen nach Leistungskürzungen bei den Krankenkassen immer weiter zugenommen. Bereits im November 2025 hatte der CDU-Wirtschaftsrat eine konkrete Sterichliste veröffentlicht

Zuletzt sorgte die Aussage des Wirtschaftsrates für Aufsehen, dass die Menschen ihre Zahnarztbesuche künftig selbst zahlen sollten. Auch vom Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, kam zuletzt eine knallharte Forderung.

Gassen würde  dazu raten "Homöopathie als Kassenleistung zu streichen". Der Rheinischen Post: erklärte er dazu "Menschen sollen gerne Globuli und Mistel-Zweige einsetzen, wenn sie daran glauben – aber nicht zu Lasten der Beitragszahler." 

Sozialverband VdK schaut auf Patienten

Beim Sozialverband VdK konnte man sich auf Nachfrage von inFranken.de inhaltlich nicht direkt zum Thema äußern. 

Allgemein legt man beim VdK "den Fokus auf die Sicherstellung einer guten Versorgung, die durch ausreichend qualifizierte Fachkräfte gewährleistet sein muss".

Sozialverband VdK: "Aus dieser Perspektive betrachten wir entsprechende Fragestellungen primär im Interesse der Patientinnen und Patienten."

Krankenkassen erklären Vorgehen im Bewertungsausschuss 

Zu den Meldungen rund um mögliche Kürzungen bei psychotherapeutischen Leistungen hat sich der Spitzenverband Bund der Krankenkassen gegenüber inFranken.de ausführlich zu einem grundsätzlichen Vorgehen geäußert. 

Der Bewertungsausschuss (BA) prüft demnach die Vergütungsentwicklung psychotherapeutischer Leistungen im Vergleich zu ausgewählten Arztgruppen. GKV: "So kam es im Zuge dieser Maßnahmen zuletzt im Jahr 2023 zu einer nachträglichen Honoraranhebung von 55 Millionen Euro pro Jahr für die psychotherapeutischen Leistungen, die folglich stärker anstiegen als die ärztlichen Leistungen."

Bei diesem "Procedere" handelt es den Angaben zufolge "um einen üblichen jährlich wiederkehrenden Prozess, dass der Bewertungsausschuss im Zuge der Veröffentlichung der Kostenstrukturstatistik im medizinischen Bereich die Angemessenheit der Bewertung psychotherapeutischer Leistungen prüft". Rechtsgrundlage ist dafür § 87 Absatz 2c Satz 8 SGB V in Verbindung mit der ständigen Rechtsprechung durch das Bundessozialgericht. 

Entwicklung der Honorare für psychotherapeutische Leistungen

Im Austausch mit inFranken.de erläutert die GKV weitere Hintergründe zur Entwicklung der Honorare für psychotherapeutische Leistungen. Dazu heißt es: "Im Jahr 2020 wurde die Kalkulationsgrundlage zur Bewertung der vertragsärztlichen Leistungen weiterentwickelt, wodurch unter anderem eine Förderung der 'sprechenden Medizin' erzielt wurde."

Insbesondere Gesprächsleistungen wurden demnach  "im Rahmen dieser Weiterentwicklung deutlich gegenüber technikintensiven Leistungen aufgewertet". GKV: "Schließlich haben sich die Honorare für psychotherapeutische Leistungen infolge der fortwährenden Prüfung der Angemessenheit seit dem Jahr 2013 im Vergleich zu den übrigen ärztlichen Fachgruppen deutlich überproportional erhöht.

  • Honorare für psychotherapeutische Leistungen: +52 Prozent
  • Honorare für übrige ärztliche Fachgruppen: + 33 Prozent

Der Spitzenverband macht daher deutlich: "Infolge dieser Entwicklungen können Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten inzwischen einen höheren Ertrag erzielen als die Ärztinnen und Ärzte, die in dem vom Bewertungsausschuss angewandten Verfahren der Vergleichsgruppe zugeordnet sind."

Zu konkreten Kürzungen wollen sich die Krankenkassen nicht äußern

Der GKV-Spitzenverband verweist darauf, dass man stets die Erarbeitung gemeinsamer Lösungen in der Selbstverwaltung anstrebt. Eine vertraulich geführte Verhandlung ist dafür laut Verband Voraussetzung und gesetzlich auch so festgelegt.

GKV: "In diesem Sinne äußern wir uns nicht zu laufenden Verhandlungen vor einem gemeinsamen Abschluss im BA, und gehen davon aus, dass die anderen Parteien sich ebenfalls an die gesetzlichen Vorgaben halten."

Hintergrund zu Psychotherapeuten

Nach den angegebenen Daten durch die GKV ist die Anzahl der Psychotherapeuten mit GKV-Zulassung in den letzten zehn Jahren um etwa 50 Prozent von 27.125 (2015) auf 40.769 (2024) angestiegen. 

Damit ist das  die zweitstärkste Fachrichtung. Nur die Anzahl der Hausärzte liegt mit 55.435 (2024) etwas höher. GKV: "Von einer so umfassenden Versorgungssituation wie in der Psychotherapie sind wir in anderen fachärztlichen Bereichen weit entfernt."

Obwohl die Anzahl der Psychotherapeuten stetig steigt und sich die Leistungsmenge ausweitet, erkennt man beim Spitzenverband Bund der Krankenkassen keine Verbesserung der Versorgung oder verkürzte Wartezeiten.