Heute geht es um unsere Beiträge für die Krankenkassen. Der Vermittlungsausschuss berät über das Sparpaket und damit über drohende Erhöhungen der Zusatzbeiträge. Die Pläne für eine kurzfristige und schnelle finanzielle Hilfe für die Kassen, waren gestoppt worden, als sich Bund und Länder nicht auf die entsprechenden Maßnahmen einigen konnten.

Schon vor wenigen Tagen verweist der Verband der Ersatzkassen (vdek) dazu auf Nachfrage von inFranken.de, auf eine Stellungnahme durch Boris von Maydell, Vertreter des Vorstandes des Verbandes: "Die Machtspiele zwischen Bund und Ländern müssen ein Ende haben. Sie gehen vollständig zu Lasten der beitragszahlenden Versicherten und Arbeitgeber der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)."

GKV-Chef fordert vor wichtigen Termin "eine klare Entscheidung"

Und auch jetzt sind die Aussagen und Forderungen der Betroffen sehr klar. Mit Blick auf den heute tagenden Vermittlungsausschuss erklärt Oliver Blatt, Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes gegenüber inFranken.de noch am Morgen: "Wir brauchen eine klare Entscheidung des Vermittlungsausschusses für das kleine Sparpaket. Denn sonst müssten sich die Versicherten und ihre Arbeitgeber auf einen noch stärkeren Beitragsanstieg einstellen, als er ohnehin zu erwarten ist."

Ganz aktuell hat das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) im E-Mailaustausch mit unserer Redaktion erklärt, dass von den unterer ihrer Aufsicht stehenden Krankenkassen "derzeit 26 von 57 Krankenkassen zum 1. Januar 2026 eine Anhebung ihres Zusatzbeitragssatzes planen". 

Allerdings könnte sich abhängig vom Vermittlungsausschuss auch noch einiges verändern, da "zahlreiche Entscheidungen noch nicht getroffen wurden von den entsprechenden Verwaltungsräten der Krankenkassen und die Prüfungs- und Genehmigungsverfahren noch nicht abgeschlossen" seien.

Kann ein Kompromiss den Vermittlungsausschuss überzeugen

Laut einem Bericht des Nachrichtenportals Politico soll es bereits vor dem Termin des Vermittlungsausschusses zu einem Kompromiss zwischen Bund und Ländern gekommen sein. Dieses Ergebnis soll der Ausschuss bewerten.

Demnach sollen die ursprünglich geplanten Sparmaßnahmen im Kliniksektor durch die Aussetzung der Meistbegünstigtenklausel bestehen bleiben. Zudem sollen "die Effekte im Jahr 2027 ausgeglichen" werden. 

Dafür soll der Landesbasisfallwert für somatische Krankenhäuser und die Budgets der psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäuser für 2026 um 1,14 Prozent angehoben werden. In der Erklärung heißt es laut Politico auch: "Ziel der gefundenen Regelung ist es, eine Überkompensation auszuschließen". Laut der Länder wären die Krankenhäuser durch das Sparpaket unverhältnismäßig stark belastet worden. 

  • Laut Definition ist der Landesbasisfallwert ist ein landesweit einheitlicher Preis für Klinikleistungen – mit Ausnahme der pflegerischen Leistungen auf bettenführenden Stationen. Er wird jedes Jahr von den Landesverbänden der Krankenkassen und den Landeskrankenhausgesellschaften verhandelt. Im Vergleich zum Jahr 2024 sind die Werte 2025 um durchschnittlich 5,89 Prozent gestiegen.