Noch Ende Februar hat inFranken.de darüber berichtet, dass der Spitzenverband Bund der Krankenkassen GKV eine konkrete Kürzung von Leistungen geplant hat. Die  Honorare für alle psychotherapeutischen Leistungen sollten pauschal um zehn Prozent heruntergesetzt werden. Gegenüber unserer Redaktion hatten die Kassen ihr Vorgehen und die Hintergründe dazu erklärt

In einer offiziellen Mitteilung des GKV heißt es jetzt dazu, dass "der 'Erweiterte Bewertungsausschuss', bestehend aus jeweils drei Vertreterinnen und Vertretern der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und des GKV-Spitzenverbandes sowie drei weiteren unparteiischen Mitgliedern zwei Entscheidungen zu der Vergütung von niedergelassenen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten getroffen" haben.

Kürzung bei Psychotherapeuten für Krankenkassen ein "angemessener Kombromiss" 

Wie bereits in der an inFranken.de gerichteten Antwort, stellt der Spitzenverband in seinem Beschluss klar, dass "der gesetzlich vorgesehene Honorarvergleich mit Vergleichsgruppen aus der Ärzteschaft gezeigt hat, dass die niedergelassenen Psychotherapeutinnen und -therapeuten mit einer eigenen Praxis in den vergangenen Jahren überproportionale Honorarerhöhungen erhalten haben". Daraus folgt:

  • Absenkung des Honorars um 10 Prozent gerechtfertigt
  • Vergütungshöhe wird ab dem 1. April 2026 um 4,5 Prozent abgesenkt
  • Strukturzuschläge zur gesonderten Finanzierung der Personalkosten für die Praxen werden rückwirkend ab dem 1. Januar 2026 um 14,5 Prozent erhöht.

Daraus resultiert laut GKV-Angaben in der Summe eine Honorarabsenkung von 2,3 Prozent für dieses Jahr. Beim Verband ist man sich sicher, dies sei "ein angemessener Kompromiss, der die Interessen der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten einerseits und andererseits die der Menschen, die die Krankenkassenbeiträge bezahlen müssen, angemessen berücksichtigt hat".

Bundespsychotherapeutenkammer bezeichnet das Vorgehen der Kassen als "skandalös"

Kritisch blickt man bei der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) auf den Beschluss. In einer Stellungnahme dazu heißt es:

  • "Für völlig inakzeptabel hält es die Bundespsychotherapeutenkammer, dass die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen zum 1. April 2026 um 4,5 Prozent abgesenkt werden soll."

BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke findet die Maßnahmen "skandalös". Benecke: "Das ist Kürzungspolitik nach dem Rasenmäherprinzip. Die psychotherapeutischen Praxen leiden heute schon unter steigenden Kosten und der anhaltenden Inflation. Niemand käme in Tarifverhandlungen auf die Idee, in dieser Lage die Gehälter zu kürzen. Doch ausgerechnet für die Fachgruppe der vertragsärztlichen Versorgung mit den mit Abstand niedrigsten Honoraren wird eine solche Absenkung beschlossen."

Krankenkassen "missbrauchen" die Überprüfung der Vergütung 

Dass man beim Spitzenverband der Krankenkassen in der Summe von einer Absenkung von 2,3 Prozent spricht, ist für die BPtK auch nicht zu verstehen. Hier geht man auf Grundlage der bisher bekannten Daten davon aus, dass es vielmehr zu einer durchschnittlichen Absenkung des Honorars der Psychotherapeuten in Höhe von 3,5 Prozent kommen wird.

Benecke wird in ihren Aussagen in Richtung der Kassen sehr deutlich und findet, dass die Krankenkassen dieses Instrument missbrauchen, um ein 'Mindesthonorar' in eine 'Obergrenze' umzuinterpretieren".

Benecke: "Zudem wurden bei der Berechnung der Höhe der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen im Jahr 2026 die für Psychotherapeuten erzielbaren Einnahmen mit den durchschnittlichen Einnahmen der Facharztgruppen im Jahr 2024 verglichen. Dabei wurde in der Zwischenzeit der Orientierungspunktwert um 6,8 Prozent erhöht. Hier werden Äpfel mit Birnen verglichen. Das ist nicht hinnehmbar."