Die zuletzt getätigte Aussage von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken konnte der Spitzenverband der Krankenkassen GKV durchaus als Erfolg verbuchen in der Diskussion, um die Zahlungen für Bürgergeldempfänger.

Warken stimmte gegenüber dem Handelsblatt CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann darin zu, dasss es ungerecht sei, "wenn gesetzlich Versicherte bisher für die Versicherungskosten von Grundsicherungsempfängern jährlich Milliardenbeträge zahlen müssen". Doch der GKV hält den Druck auf die Politik weiter hoch. Insgesamt 79 Klagen wurden demnach gegen den Bund bei Landessozialgerichten eingereicht.

Krankenkassen machen weiter Ernst und erhöhen den Druck auf die Politik

Interne Papiere dazu liegen laut eigenen Angaben dem Handelsblatt exklusiv vor. Dazu erklärte Susanne Wagenmann, Verwaltungsratsvorsitzende und Arbeitgebervertreterin im GKV-Spitzenverband, der Fachzeitung für Wirtschafts- und Finanzfragen : "Wir machen Ernst und haben dem Gericht jetzt unsere Klagebegründungen vorgelegt."

In dem Schreiben wurde demzufolge auch erneut darauf hingewiesen, dass die medizinische Versorgung von Bürgergeldbeziehern zu den steuerfinanzierten Fürsorgeleistungen gehöre und damit grundsätzlich in die Verantwortung des Bundes falle. 

Gegenüber inFranken.de ordnete auf Nachfrage Florian Lanz, Sprecher des GKV-Spitzenverbandes, die Situation und die Warken-Aussage ein: "Seit 2009 kämpft der GKV-Spitzenverband für die faire Finanzierung der gesundheitlichen Versorgung der Bürgergeldbeziehenden. Es ist sicherlich das Ergebnis unseres Engagements, bin hin zu der Klage aus dem letzten Jahr, dass dieses Thema nun endlich ganz oben auf der sozialpolitischen Agenda angekommen ist." 

Erste Klagen der Krankenkassen gegen den Bund im Dezember 2025

Seit Dezember hatten die Krankenkassen damit begonnen, Klagen einzureichen gegen das aktuelle Vorgehen der Bundesregierung. Angekündigt hatte das der Vorstandsvorsitzende der Krankenkasse DAK-Gesundheit, Andreas Storm, gegenüber der Bild-Zeitung. 

Dem Bericht im Handelsblatt zufolge ist es das Ziel, ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zu erreichen. Dort solle dann geprüft werden, ob der Bund die Gesundheitskosten von gesetzlich versicherten Bürgergeldbeziehern korrekt finanziert. Die aktuelle Einordnung der Gesundheitsministerin kann dabei sicherlich hilfreich sein.