Nicht selten sind Zugabteile überfüllt und du findest gar keinen Platz mehr in der 2. Klasse. In der 1. Klasse sieht das in der Regel anders aus. Dort sind in den meisten Fällen noch Plätze verfügbar.
Es ist natürlich in einem solchen Fall verlockend, sich in die 1. Klasse zu setzen, ohne ein Ticket dafür zu besitzen. Allerdings gibt es nur einen einzigen Fall, in dem das Upgrade ohne Aufpreis legal ist, wie unter anderem chip.de berichtet.
Welche Rechte stehen dir zu?
Zunächst einmal muss gesagt werden, dass du mit einem Zugticket kein Recht auf einen Sitzplatz in der 1. Klasse erwirbst. Es sei denn, du kaufst ein Ticket 1. Klasse. Normale Fahrscheine sind für die 2. Klasse gültig.
Bequem reisen mit der Deutschen Bahn - Info & BuchungWenn dich das Bahnpersonal also kontrolliert und du argumentierst, dass du in der 2. Klasse keinen Platz mehr finden konntest, du aber auch nur einen Fahrschein für die 2. Klasse gelöst hast, kann dir ein Bußgeld aufgebrummt werden. Denn damit hast du einen ungültigen Fahrschein vorgezeigt und dir eine Beförderungsleistung erschlichen. Du kannst auch zur Kasse gebeten werden, um die Differenz zu bezahlen.
Das ist sogar dann der Fall, schreibt chip, wenn ein bestimmter Zug immer überfüllt ist. Es existiere kein Recht auf Unterbringung in der 1. Klasse, heißt es bei der Bahn. Du hast nur das Recht auf den Transport, aber nicht auf einen Sitzplatz.
Wie kommst du an das Upgrade?
Dein Upgrade für die 1. Klasse sicherst du dir unter einer ganz bestimmten Bedingung, die du schon bei der Ticketbuchung bedenken musst. Für das Upgrade ist eine spezielle Ticketart erforderlich, und zwar das Flexticket.
Manchmal entscheidet die Bahn sich dazu, wenn ein Zug außerordentlich gefüllt ist, ein Abteil in der 1. Klasse auch für Fahrgäste mit einem Ticket für die 2. Klasse freizugeben.
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