• Urteil des Bundesgerichtshofs stärkt die Verbraucherrechte
  • Was eigentlich im Urteil steht und was das für dich bedeutet
  • Unter welchen Voraussetzungen du die Gebühren zurückbekommst
  • Was du jetzt im Umgang mit deiner Bank beachten musst

Unter gewissen Voraussetzungen kannst du dein Geld von deiner Bank zurückfordern. Denn Kontoführungsgebühren sind nicht immer zulässig. So ist die Lage und was du tun kannst.

Welche Auswirkungen das Gerichtsurteil für Bankkunden hat

Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 21. April 2021 bezieht sich auf unzulässige Änderungen der AGBs von Banken. Im konkreten Fall hatte zwar der Bundesverband der Verbraucherzentralen speziell gegen die Postbank geklagt, jedoch gilt das Urteil gleichermaßen für alle anderen Banken. Demnach ist es unzulässig, wenn Geldinstitute ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen so gestalten, dass sie diese auch ohne weitere Zustimmung ihrer Kunden einfach ändern können. Wenn sich also auch im Vertrag mit deiner Bank Klauseln befinden, welche so offen oder unklar gestaltet sind, dass die Bank ohne Rücksprache mit dir zum Beispiel einfach Datenerhebungen oder Preiserhöhungen vornehmen kann, solltest du etwaige Gebührenerhöhungen der vergangenen Jahre genauer prüfen. Falls du dabei auf solche unzulässigen Vertragsbedingungen stößt, dann bist du berechtigt, die zu viel gezahlten Gebühren zurückzufordern. Vom Inhalt erkennst du solche Klauseln an folgenden Inhalten:

  • wenn die Bank Änderungen ihrer AGBs mindestens zwei Monate vorher in Textform mitteilen muss
  • falls die Bank im Falle von Vertragsänderungen ein Sonderkündigungsrecht einräumt
  • oder du als Kund*in deine Zustimmung automatisch erteilst, wenn du nicht innerhalb der zwei Monate ausdrücklich der Änderung widersprichst und die Bank darauf nicht noch einmal hingewiesen hat.

Solltest du also in den AGBs deiner Bank eine oder mehrere dieser Formulierungen finden, dann stehen die Chancen, zu viel gezahlte Kontoführungsgebühren zurückerstattet zu bekommen, recht gut. 

Wie du zu viel gezahlte Gebühren zurückbekommst

Als Erstes musst du herausfinden, wann deine Bank Vertragsänderungen vorgenommen hat und welche. Dann prüfst du genau nach, wie hoch die Summe der Gebühren ist, die du zu viel gezahlt hast. Also die Differenz zwischen dem Betrag, den du ursprünglich gezahlt hast und dem, den das Kreditinstitut dir nach der Änderung berechnet hat.

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Falls du darüber keine Unterlagen mehr hast, kannst du deine Bank um eine Entgeltaufstellung bitten. Gemäß § 10 des Zahlungskontengesetzes sind alle Bankhäuser dazu ohnehin einmal pro Jahr sowie bei Vertragsbeendigung verpflichtet. Anhand dieser Aufstellung kannst du dann nach den entsprechenden Gebührenbelastungen suchen. Diese sind in der Regel durch Bezeichnungen wie "Kontoführungsgebühren", "Entgelte für Kontoauszüge" oder "Entgelte für Ein- und Auszahlungen" sowie "Entgelte für SMS-TAN-Verfahren" ausgewiesen.

Um die Rückerstattung dann bei deiner Bank geltend zu machen, kannst du für die Deutsche Bank einen Musterbrief benutzen oder für andere Bankinstitute diesen. Gelegentlich kommt es bei solchen Rückforderungen vor, dass Banken die Verträge kündigen, was jedoch nur im Rahmen der vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen zulässig ist. Bei Sparkassen berechtigt sogar nur ein sachlicher Grund zu einer Kündigung, welcher jedoch in diesem Fall nicht gegeben ist.