Schon im Januar gab die Bundesagentur für Arbeit eine Neuerung bekannt: Die Bearbeitung der Kindergeld-Anträge soll ab Mitte des Jahres in den ersten Fällen automatisiert werden. Statt von einer Person würden die Anträge dann digital geprüft. Schon im kommenden Jahr könnte ein weiterer Schritt in Richtung Digitalisierung folgen.

Wenn es nach Finanzminister Lars Klingbeil geht, soll dann auch der Prozess der Antragsstellung automatisiert werden. Das bedeutet konkret: Eltern müssten die Leistung nach der Geburt nicht mehr aktiv beantragen. "Dann können Eltern nach der Geburt voll und ganz für ihr Baby da sein, statt sich mit unnötigem Papierkram herumzuschlagen", betont der SPD-Chef. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf hat er bereits vorgelegt.

Klingbeil legt Gesetzesentwurf für antragsloses Kindergeld vor

Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass schon im März 2027 Eltern profitieren sollen, die bereits mindestens ein älteres Kind haben. Das Geld für das Neugeborene soll dann ohne Antrag an die Person ausgezahlt werden, die auch bisher Kindergeld in der Familie bekommt. Ab November 2027 soll das Verfahren auch für das erste Kind angewandt werden.

Es gibt jedoch eine Voraussetzung: Der Staat muss die Kontoverbindung der Eltern kennen. Diese kann beispielsweise über das Steuerportal Elster gemeldet werden. Das Kindergeld beträgt seit diesem Jahr unabhängig vom Einkommen der Eltern aktuell 259 Euro pro Monat und Kind.

Es wird an die Person ausgezahlt, die das Kind regelmäßig betreut. In drei von vier Fällen wird es nach Angaben des Finanzministeriums auf das Konto der Mutter überwiesen. Bisher gilt: Wer ein Kind bekommt, meldet es beim Standesamt an, teils übernehmen das auch die Krankenhäuser für die frischgebackenen Eltern. Damit erhält das Kind eine Steuer-ID, die man für den Antrag auf Kindergeld bei den Familienkassen benötigt. Das Formular kann man schriftlich einreichen oder elektronisch über das Elster-Portal, mit dem man auch seine Steuererklärung abgibt.

Kindergeld ohne Antrag: So könnte es künftig funktionieren

Kritiker des bisherigen Systems bemängeln, dass das für viele Familien vor allem kurz nach einer Geburt zu mühsam sei. In dieser Zeit habe man doch ganz andere Dinge im Kopf. Außerdem seien die Formulare so kompliziert, dass viele Anträge zu spät gestellt würden. Es könne, so argumentieren sie, sowohl Behörden als auch Familien vieles erleichtern, wenn das Kindergeld automatisch ausgezahlt würde.

Vorgesehen ist: Wenn ein Neugeborenes angemeldet wird, soll das Standesamt künftig weiterhin das Bundeszentralamt für Steuern informieren - und dieses dann selbstständig die Familienkasse. Wenn beide Kontonummern der Eltern vorliegen, zahlt die Familienkasse zunächst automatisch an die Mutter. Familien, die damit nicht einverstanden sind, können das ändern lassen. 

Noch ist das nur ein Vorschlag des Finanzministeriums, beschlossen ist noch nichts. Als nächstes können sich die anderen Ministerien, Länder und Verbände dazu äußern, dann geht das Ganze in den Bundestag. Alle, die derzeit schwanger sind, müssen daher weiter den Antrag stellen. Voraussetzungen sind außerdem, dass mindestens ein Elternteil gemeinsam mit dem Kind in Deutschland lebt und mindestens ein Elternteil in Deutschland arbeitet. Übernimmt das Krankenhaus sogar die Anmeldung beim Standesamt, sollte für viele Eltern also künftig alles automatisch anlaufen.

Ausnahmen von Kindergeld-Automatisierung: Wer weiterhin einen Antrag stellen muss

Für kompliziertere Fälle bleibt es beim Antrag. Das gilt zum Beispiel für Eltern mit erstem Kind, die Bürgergeld erhalten. Oder für Eltern mit erstem Kind, die im Ausland leben, aber in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind. Sie bekommen nach Angaben aus dem Finanzministerium weiterhin ein Begrüßungsschreiben von der Familienkasse, das über einen QR-Code zu einem vorausgefüllten Kindergeld-Antrag führt. Diesen muss man dann selbst ergänzen und abschicken.

Handlungsbedarf dürfte es auch weiterhin geben, wenn man Kindergeld für volljährige Kinder haben möchte, die noch in der Ausbildung sind oder studieren. In dem Fall müssen Eltern der Familienkasse weiterhin Nachweise vorlegen. 

Ein Redakteur hat diesen Artikel unter der teilweisen Verwendung eines KI-Sprachmodells verfasst und/oder optimiert. Sämtliche Informationen wurden sorgfältig geprüft.

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